Dichtheitsprüfung: Hausbesitzer können aufatmen

Der Kanal-TÜV für private Hauseigentümer scheint nun endlich vom Tisch zu sein!



Rot-Grün in Düsseldorf hat sich darauf verständigt, dass Besitzer von Wohnhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten vom umstrittenen Kanal-TÜV verschont bleiben. Für Wohnhäuser außerhalb der Schutzgebiete soll es keine Prüffristen geben, teilte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Meesters, am 23.10.2012 mit.

Kanalprüfung nur in Wasserschutzgebieten



Immobilien in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis Ende 2015 einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Bei jüngeren Gebäuden haben die Besitzer bis Ende 2020 Zeit. Für alle Privathaushalte außerhalb von Wasserschutzgebieten gibt es keine landesweite Prüfpflicht mehr. Hausbesitzer müssen jedoch für die Dichtheit ihrer Leitungen selbst garantieren und sollen sich dabei an einer DIN-Norm orientieren, die Kanälen eine Funktionstüchtigkeit von 30 Jahren bescheinigt. Dabei gilt aber das Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Verband Wohneigentum begrüßt die Entscheidung



Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung der Landesregierung. Es hat sich gezeigt, dass die Einwände der Verbände und der Bürgerinitiativen nicht grundlos waren. So wurde ein Weg gefunden, der die Hauseigentümer von dem „Anfangsverdacht“ der Undichtigkeit der Abwasserleitungen befreit. Die Landesregierung bestätigt damit ihre Versprechen vor der Wahl, wonach eine bürgerfreundliche und praxistaugliche Regelung gefunden werden sollte.

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