Prüfpflicht für Heizöltanks

Mitte 2013 soll eine bundesweit einheitliche Prüfpflicht für Heizöltanks eingeführt werden. Manche Firmen drängen aber schon jetzt zu einem Sicherheitscheck. Davon sollten sich Hauseigentümer nicht irritieren lassen, denn sie werden von den Behörden angeschrieben. Wir informieren darüber, welche Öltanks wie oft überprüft werden sollen, wer genau dafür zuständig ist und welche Kosten für eine Prüfung anfallen können. Der Gesetzgeber plant ab Jahresmitte die Einführung einer wiederkehrenden Überprüfung von Heizöltanks. © IWO

Schon jetzt müssen Öltankbesitzer gewissen Pflichten nachkommen. Denn undichte Heizöltanks gefährden das Grundwasser und können den Hauseigentümer teuer zu stehen kommen, weil der Inhaber selbst haftet. In den einzelnen Bundesländern gibt es bereits mit der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAwS) entsprechende Regelungen, die den Heizöltank betreffen. In Einzelheiten können diese bisherigen Verordnungen der Länder voneinander abweichen. Doch im Großen und Ganzen gelten gemäß der VAwS folgende Prüffristen:

  • Für Neuanlagen: Bei Inbetriebnahme müssen Neuanlagen geprüft werden. Dabei sind die Eigentümer verpflichtet, unaufgefordert eine Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen zu beauftragen. Der Sachverständige gibt eine Kopie des Prüfberichtes an die Untere Wasserbehörde. Festgestellte Mängel müssen umgehend von einem Fachbetrieb behoben werden. Über die Mängelbehebung muss die Untere Wasserbehörde informiert werden.

  • Für bestehende Anlagen: Erdtanks, also unterirdisch liegende Behälter, müssen alle 5 Jahre erneut geprüft werden. Das gilt ebenfalls für oberirdische (auch im Keller stehende) Tanks mit einem Volumen von mehr als 10.000 Litern.

  • Für Anlagen in Wasserschutzgebieten: Ein unterirdischer (im Erdreich gelagerter) Heizöltank, der in einem Wasserschutzgebiet steht, muss alle zweieinhalb Jahre geprüft werden. Alle 5 Jahre muss an einem oberirdischen Tank – unabhängig von seiner Größe – eine Prüfung vorgenommen werden.


Nun soll voraussichtlich Mitte 2013 eine bundesweit geltende Prüfpflicht für Heizöltanks ab 1.000 Liter in Kraft treten. Sie wird in der neuen „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAUwS) geregelt sein und soll die bisherigen Länderverordnungen ablösen. Die jeweiligen Hauseigentümer werden dann von der Unteren Wasserbehörde angeschrieben und zur Prüfung aufgefordert.

Handeln, aber nicht vorschnell



Aufgepasst: Immobilieneigentümer sollten sich vor selbst ernannten Profis, die mit dem Hinweis der Neuregelung an der Haustür klingeln, in Acht nehmen. Die Tanküberprüfung muss von einem besonders qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Die Tankkontrolle dient der Sicherheit. Es gehört zur Sorgfaltspflicht der Eigentümer, dass diese ihr Haus regelmäßig inspizieren und vorhandene Schäden in Ordnung bringen lassen. Wer seinen Heizöltank nicht fachgerecht überprüfen lässt, dem drohen Ordnungsgelder sowie versicherungstechnische Risiken.

Meistens sind die im Keller stehenden Tanks einwandig und stehen deshalb in speziell abgemauerten Bereichen. Diese werden als Wannen bezeichnet und müssen dicht sein. In Ordnung gebracht werden müssen Setzrisse, die sich in der Abmauerung zeigen, ebenso wie Blasen, die in der wasser- bzw. öldichten Anstrichschicht entstehen. Kontrolliert werden sollten außerdem die Leitungen. Um Beschädigungen am Gebäude und an der Umwelt möglichst gering zu halten, besteht dringender Handlungsbedarf, wenn der Tank bereits ein Leck hat.

Eine Tanküberprüfung ist keine allzu teure Sache. Abhängig sind die Kosten vom jeweiligen Aufwand. Einkalkulieren sollten Hauseigentümer dafür ungefähr um die 100 bis 150 Euro. Sinnvoll ist es, wenn Besitzer von Heizöltanks sich im Vorfeld einen Kostenvoranschlag unterbreiten lassen. Wenn Mängel festgestellt werden, müssen diese zeitnah behoben werden. Dafür setzt die zuständige Behörde in Absprache mit dem Sachverständigen eine Frist, nach der ein erneuter Abnahmetermin fällig wird.

Geeignete Experten finden


Ähnlich wie bei der Prüfplakette beim Auto können auch für die Prüfung des Heizöltanks nur zugelassene Experten in Anspruch genommen werden. Vorausgesetzt wird von den Experten eine Qualifizierung als „Sachverständiger für die Prüfung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“. Die zugelassenen Prüfer können beispielsweise beim TÜV oder der DEKRA gesucht werden. Wer sich unsicher ist bei der Wahl des Sachverständigen, der sollte vorher besser bei der zuständigen Behörde nachfragen. Denn die Anlage bekommt ohne eine ordnungsgemäße Abnahme keine Prüfplakette. Fehlt diese, darf der Öllieferant den Tank nicht befüllen. Hauseigentümer brauchen sich aber in der Regel keine Sorgen zu machen, wenn sie bereits in der Vergangenheit ihre Heizöltank-Anlage regelmäßig warten und reinigen ließen.

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