Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelderpflicht in NRW



In seiner Plenarsitzung am 20. März 2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. Mit dem Gesetz wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten eingeführt. Verpflichtet zur Installation der Melder sind die Bauherren/Eigentümer, zuständig für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter bzw. selbstnutzende Eigentümer, falls der Eigentümer diese Verpflichtung bis zum Datum des Tages vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (Inkrafttreten: 1. April 2013) nicht bereits übernommen hat. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016

Jährlich sterben in Deutschland bei Wohnungsbränden 400-500 Menschen, ca. 5000 werden schwer verletzt. Obwohl Rauchwarnmelder potenzielle Lebensretter sind und besonders nachts die Wohnungsnutzer rechtzeitig vor den Gefahren von Feuer und Rauch warnen können, sind in Nordrhein-Westfalen immer noch ca. zwei Drittel aller Wohnungen ohne Melder. Seit 1998 hat die Landesregierung mit der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ zwar für die freiwillige Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern geworben, die erhoffte Steigerung der Anzahl an installierten Rauchwarnmeldern in NRW konnte aber nicht erreicht werden.




Rauch ist gefährlicher als Feuer!



Ob Kurzschluss, eine umgestürzte Kerze, Rauchen im Bett oder ein defektes Elektrogerät, das Feuer fängt – Brandgefahren lauern im ganzen Haus. Allein in Nordrhein-Westfalen kommen jährlich über 50 Menschen bei Bränden in den eigenen vier Wänden ums Leben.*

Unachtsamkeit und technische Defekte sind die typischen Komplizen solcher Brände. Das Feuer breitet sich in Windeseile aus und entwickelt eine unerträgliche Hitze. Und doch sind es ganz selten Verbrennungen, denen die Opfer erliegen. Vier von fünf sterben an Rauchvergiftung.

Gegen Feuer und Rauch gibt es ein wirksames Frühwarnsystem: Rauchwarnmelder. Der durchdringende Warnton des Rauchwarnmelders weckt uns selbst aus tiefstem Schlaf. Er verschafft uns die nötige Zeit, um zu fliehen, die Feuerwehr zu rufen oder selbst den Brand zu löschen.

Für Brändegibt es viele Ursachen! *Quelle: Gefahrenabwehrbericht in NRW, Jahresbericht 2010, http://www.mik.nrw.de




Rauchwarnmelder sind Lebensretter!



Rauchwarnmelder für Wohnräume funktionieren häufig nach dem optischen Prinzip. Eine Messkammer registriert schon kleinste Rauchpartikel in der Raumluft und löst sofort die Alarmeinrichtung aus. Der Rauchwarnmelder ertönt unüberhörbar.

Rauchwarnmelder sind Lebensretter!





Hören Sie den Qualm!


Brandrauch ist heimtückisch. Er kommt auf leisen Sohlen daher, vernebelt die Fluchtwege und betäubt in kürzester Zeit. Das hochgiftige Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod. Für Menschen ist Rauch damit gefährlicher als Feuer.

So können besonders nachts, wenn Ihre Sinne ruhen, schon kleine Brände zur großen Gefahr werden – es sei denn, Sie werden rechtzeitig wach. Ihr Rauchwarnmelder weckt Sie auch aus tiefstem Schlaf. Er verschafft Ihnen lebenswichtige Sekunden, um sich und andere zu retten.

Lebenswichtige Sekunden!

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