Blei im Trinkwasser

Obwohl Blei für den Menschen schädlich ist, wurden Wohnhäuser bis Anfang der 1970er-Jahre vielfach mit Wasserrohren aus Blei ausgestattet. Erst ab 1973 wurden Bleirohre verboten und die Höchstwerte für das Schwermetall laut Trinkwasserverordnung kontinuierlich gesenkt. Zum 1. Dezember 2013 wird der zulässige Wert erneut herabgesetzt: Galt bislang der Höchstwert von 0,025 Milligramm Blei pro Liter, sind ab kommenden Dezember nur noch 0,010 Milligramm je Liter erlaubt. Der Verband Wohneigentum NRW e.V. informiert.

Blei im Trinkwasser: Die schleichende Gefahr


Das Trinkwasser in Häusern mit Bleirohrleitungen kann einen erhöhten Bleigehalt aufweisen und dadurch die Gesundheit der Hausbewohner gefährden – insbesondere, wenn das Wasser längere Zeit in den Rohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Bedenklich ist vor allem die regelmäßige Aufnahme kleinerer Bleimengen: Da das Schwermetall nur langsam ausgeschieden wird, reichert es sich bei Erwachsenen anstelle von Calcium in den Knochen an. Bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern beeinträchtigt es die Blutbildung und Intelligenzentwicklung. Daher sollten besonders Schwangere und (Klein-)Kinder vor der Aufnahme von Blei geschützt werden.

Welche Häuser sind betroffen?

Alle Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, verfügen über Trinkwasserleitungen aus Kupfer oder verzinktem Stahl. Bei davor gebauten Häusern sollte in der Regel der Hauseigentümer Auskunft darüber geben können, ob noch Bleirohre vorhanden sind. Oft hilft auch die Kontrolle der sichtbaren Leitungen vor und hinter dem Wasserzähler im Haus: Bleirohre haben eine silbergraue Farbe und sind so weich, dass sie sich mit einem Messer einritzen lassen.

Ist man dennoch unsicher, sollte ein Fachbetrieb des Sanitär- und Heizungshandwerks hinzugezogen werden: „Durch eine anerkannte Untersuchungsstelle können die Fachleute den Bleigehalt des Wassers ermitteln lassen. Für die Probenentnahme müssen etwa 15 Euro und für die Laboruntersuchung zwischen 50 und 100 Euro veranschlagt werden. Aber solch eine Untersuchung gibt Gewissheit“, sagt Verbands-Geschäftsführer Thomas Hornemann. Noch vorhandene Bleirohre sollten Hauseigentümer schnellstmöglich austauschen.

Mehr Informationen


Weitere Informationen zu diesem Thema sind beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, den örtlichen Gesundheitsämtern, der Verbraucherzentrale NRW oder dem DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) erhältlich. Auch der Verband Wohneigentum NRW e. V. gibt gerne Auskunft.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.