Betrifft mich das?
Seit 2021 gibt es einen Preis für CO2-Emissionen, die in den Bereichen Wärme und Verkehr entstehen. Um den Strompreis möglichst niedrig zu halten, wird zudem die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben.
Januar 2023
Seit 2021 gibt es einen Preis für CO2-Emissionen, die in den Bereichen Wärme und Verkehr entstehen. Um den Strompreis möglichst niedrig zu halten, wird zudem die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Es gilt ein Stufenmodell, welches die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermieter und Mieter bestimmt.
November 2022
Die Strompreise steigen gerade stark: Gründe sind der Krieg in der Ukraine, der Ausfall von fränzösischen Kraftwerken und der trockene Sommer. Mit ihrem "Entlastungspaket 3" beschließt Bundesregierung daher, die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr zu verschieben.
Umweltbelastung ist nicht mehr kostenlos
Um die international verbindlichen Klimaziele für 2030 zu erreichen, ist eine der Maßnahmen die CO2-Abgabe. Sie wird auf fossile Brennstoffe aus den Bereichen Verkehr und Wärme erhoben - denn bei ihrer Verbrennung wird das Klimagas CO2 frei. Im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems ist seit 2021 der Preis pro Tonne des klimaschädlichen Gases festgelegt. "Wissenschaftliche Gutachten sehen darin den volkswirtschaftlich kosteneffizientesten Weg, Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen", betont die Bundesregierung.
Wie wird abgerechnet?
Wenn Firmen Flüssiggas, Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel verkaufen, brauchen sie für jede Tonne CO2, welche die Stoffe beim Verbrennen freisetzen, ein Zertifikat für ihr sogenanntes Verschmutzungsrecht. Die Idee dahinter ist, zum Sparen anzureizen - und durch eine CO2-Bepreisung den Verbrauch und damit die Emissionen von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die CO2-Abgabe kostet im Jahr 2021 25 Euro pro Tonne, bis 2026 soll der Preis auf 55 Euro pro Tonne steigen, darauf kommt noch die Mehrwertsteuer von 19 %.
Wie teuer wird das?
Wenn der Handel durch die CO2-Abgabe nun mehr für Heizöl, Erdgas und Benzin zahlen muss, werden auch die Verbraucherpreise anziehen, folgert die Verbraucherzentrale NRW: "Heizen und Mobilität, die auf fossilen Energieträgern beruhen, werden teurer. Ob sich das geringfügig auch auf andere Bereiche auswirkt, wie auf die Lebensmittelpreise, ist bisher nicht bekannt." Wie hoch die zusätzlichen Kosten dann tatsächlich ausfallen, hängt davon ab, wie viel Treibhausgase durch den jeweiligen Energieträger Gas oder Öl ausgestoßen werden.
BEISPIELRECHNUNGEN für ein älteres Einfamilienhaus
Gasheizung: Pro Kilowattstunde (kWh) rund 202 Gramm Kohlendioxid- Ausstoß.
Bei Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden/Jahr liegen Emissionen bei rund 4 Tonnen CO2.
Mehrkosten: Im Jahr 2021 fallen rund 120 Euro an (25 Euro + 19 % MwSt./t für 4,04 t), 2025 sind es rund 264 Euro (55 Euro + 19 % MwSt./t für 4,04 t).
Ölheizung: Stößt mit rund 266 Gramm CO2/kWh deutlich mehr klimarelevantes Gas aus.
Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh (2.000 Liter/Jahr) sind das 5,3 Tonnen CO2.
Mehrkosten: im Jahr 2021 rund 158 Euro, im Jahr 2025 knapp 348 Euro.
© Verbraucherzentrale NRW
Soziale Härten abfangen
Der Verband Wohneigentum trägt die Klimaschutzziele der Bundesregierung mit. Schon zu Beginn der Diskussion gab Verband Wohneigentum-Präsident Manfred Jost aber zu bedenken, dass soziale Härten unbedingt abgefangen werden müssen. "Eine CO2-Abgabe darf Menschen mit Wohneigentum nicht über die Maßen belasten, die sich eine neue Heiztechnik nicht leisten können, oder auch Berufspendler, die auf den Pkw angewiesen sind."
Die Bundesregierung hat versprochen, "die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen zu reinvestieren oder an die Bürger und Bürgerinnen in Form einer Entlastung an anderer Stelle zurückzugeben."
Entlastungen
Als Ausgleich für die Kostensteigerungen soll zum Beispiel der Strompreis sinken. Die Erneuerbare-Energien-Umlage wurde in diesem Jahr auf 6,5 Cent/kWh gedeckelt, in 2022 darf sie bei maximal 6 Cent liegen. Verbraucherzentrale NRW und Verband Wohneigentum sind sich einig: Dieser Ansatz ist richtig, allerdings müsste die Entlastung noch höher sein, damit der Strompreis wirklich spürbar sinkt. Daneben gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten, die Menschen mit Wohneigentum beantragen können, wenn sie ihr Haus sanieren: Wer zum Beispiel dämmt oder Fenster und Türen erneuert, bekommt einen 20-prozentigen Zuschuss, wer von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe umsteigt, bekommt 45 % der Kosten zurück. Beim Wechsel von Gasheizung auf Wärmepumpe sind es 35 % Förderung.
Zudem fördert der Staat die Elektromobilität. "Bei der Anschaffung eines E-Autos gibt es einen ordentlichen Zuschuss von 6.000 Euro von der BAFA mit weiteren 3.000 Euro Förderanteil
vom Hersteller. Auch die Anschaffung einer Wallbox wird mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert", erklärt Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW.
Weitere Entlastungen: Die Mehrwertsteuer für Bahnreisen im Fernverkehr wurde nun dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt. Pendler bekommen ab dem 21. Kilometer nun 35 statt 30 Cent.
Wer zahlt's? Vermieterin oder Mieter?
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Das Stufenmodell besagt: Je besser die Energieeffizienz des Gebäudes, desto kleiner der Anteil des Vermieters und umgekehrt. Bislang haben Mieter allein bezahlt. Verwalter sind künftig verpflichtet, die Informationen aus der Heizkostenabrechnung oder Brennstoffrechnung weiterzugeben, mit denen die Aufteilung des CO2-Preises bestimmt wird.
Verband Wohneigentum für Kostenverteilung mit Augenmaß
Für den Verbrauch von Energie sind nicht nur Art und Alter der Heizungsanlage ausschlaggebend, sondern in großem Maße das Verbraucherverhalten. "Die 50:50-Lösung klingt auf den ersten Blick ausgleichend und ist eine bürokratisch einfache Methode", so Verbands-Präsident Manfred Jost. "Aber Eigentümer*innen, die bereits investiert haben, noch ein zweites Mal zu belasten, ist ungerecht und unsozial." Das sei wie Doppelbesteuerung - und womöglich verfassungswidrig.
Klar ist dennoch: Die Energiewende muss als Gesellschaft gestemmt werden. "Wir möchten beides - Mieter nicht überbelasten und Vermieter stärken. Wer vermietet, braucht Rücklagen, zum Beispiel für die Sanierung von Bestandsimmobilien", erklärt Manfred Jost.
Anna Florenske | Verbraucherzentrale NRW
Tipp: Weg von Gas & Öl? Das ist zu tun!
Rechtzeitig Informieren: Wie lässt sich die Energieeffizienz Eurer Heizungsanlage verbessern?
Können erneuerbare Energien eingesetzt werden? Je nach Alter der vorhandenen Heizungsanlage empfiehlt sich der Komplettaustausch.
Energieberater/innen bewerten einzelne Bauteile des Gebäudes und machen Vorschläge, wie durch Dämmmaßnahmen der Verbrauch fossiler Energie gesenkt werden kann.
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks