Aufteilung CO2- Kosten Was zahlen Vermietende, was Mieter?

Januar 2024

Seit 2021 gibt es einen Preis für CO2-Emissionen, die in den Bereichen Wärme und Verkehr entstehen. Doch wieviel müssen eigentlich Vermieter und Mieterinnen zahlen? Das ist im CO2-Kostenaufteilungsgesetz geregelt, das im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das Stufenmodell besagt im Groben: Je besser die Energieeffizienz des Gebäudes, desto geringer ist der Anteil des Vermieters und umgekehrt. Aber wie funktioniert das im Detail?

Mensch rechnet mit Taschenrechner
Praktisch gesehen kommt es erst 2024 zur tatsächlichen Aufteilung der Kosten, wenn der Energieversorger die Heizkosten des Jahres 2023 abrechnet und im Zuge dessen Vermieter die CO2 Kosten aufteilen müssen.   © PantherMedia_psisaa

Bis 2023 haben Mieter und Mieterinnen die Kosten für den CO2-Preis, der seit 2021 als zusätzliche Abgabe erhoben wird, allein bezahlt. Mit dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) beteiligt die Bundesregierung Vermietende ab 2023 stärker - je nach energetischem Zustand des Hauses.

Ziel des Gesetzes

Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung einerseits Mieter dazu motivieren, mit Energie sparsam umzugehen. Zudem sollen andererseits Vermietende einen Anreiz haben, in klimafreundliche Heiztechnik und energetische Sanierungen zu investieren. Mehr Infos zu den Auswirkungen des CO2-Preises lesen Sie hier.

So funktioniert es

Für Wohngebäude gilt nun ein Stufenmodell, welches die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes aufteilt. Je schlechter die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m² Wohnfläche geknüpft.

Praktisch gesehen kommt es erst 2024 zur tatsächlichen Aufteilung der Kosten, wenn der Energieversorger die Heizkosten des Jahres 2023 abrechnet und im Zuge dessen Vermieter die CO2 Kosten aufteilen müssen. Im schlechtesten Fall aus Sicht der Vermieter müssen sie 95 % der CO2-Kosten tragen, im besten (weniger als 12 kg CO2 pro Quadratmeter oder ab Effizienzhaus 55) keine Kosten. Die Einordnung in das Stufenmodell ist für jede Abrechnungsperiode neu vorzunehmen.

Das Online-Tool zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten

der Bundesregierung ermöglicht es, die für ein Gebäude oder eine Wohnung angefallenen Kohlendioxidkosten zu berechnen und aufzuteilen und die grundlegenden Rechenschritte nachzuvollziehen. Das Tool dient der Veranschaulichung und der Hilfestellung bei der Durchführung der notwendigen Rechenschritte, kann eine eigenständige Dokumentation bei der Abrechnung von Betriebskosten und bei der Geltendmachung von Ansprüchen aber nicht ersetzen.

Mehr Aufwand bei Heizkostenabrechnung

Die Aufteilung der CO2-Kosten pro Wohneinheit erfolgt über die jährliche Heizkostenabrechnung, auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs. Das bedeutet: Heizkostenabrechnungen müssen künftig Angaben zur Einstufung des Gebäudes, zum des auf den Mieter entfallenden Anteils an den CO2-Kosten und zu deren Berechnungsgrundlage enthalten. Tun sie dies nicht, haben Mieter laut §7 CO2KostenAufG das Recht, ihre Heizkosten um 3 % zu kürzen.

Diese Angaben erhalten die Vermietenden (bis spätestens Ende 2024) von ihren Energieversorgern. Wenn Mieter ihre Energieträger (z. B. Gas, Scheitholz) selbst beschaffen, sind die Energieversorger auch hier in der Pflicht, Mietern die Informationen zum CO2-Preis bezogen auf ihren Energieträger und Verbrauch zur Verfügung stellen - damit können sie Erstattungsansprüche innerhalb von 12 Monaten beim Vermieter geltend machen.

Kostenteilung entfällt: Ausnahmen

Wenn Denkmalschutzvorgaben eine bessere Dämmung beschränken oder verhindern, sieht das Gesetz in § 9 Ausnahmen vor. Auch die Pflicht zur Nutzung von Fernwärme oder Milieuschutz können Vermieterinnen und Vermieter daran hindern, die Energiebilanz von Gebäuden zu verbessern. Ihr Kostenanteil wird dann halbiert oder entfällt ganz. Dass eine Ausnahmeregelung greift, muss der Vermieter nachweisen.

Zukünftig: Angaben aus Energieausweis als Basis?

Der Bundesrat hat gefordert, die Aufteilung der CO2-Kosten zukünftig auf der Basis eines Bedarfsausweises des Hauses, der jeder Immobilie eine bestimmte energetische Qualität bescheinigt, umzulegen. Dies muss die Bundesregierung nun prüfen.

Fazit des Verband Wohneigentum

Der Verband Wohneigentum kritisiert, dass Vermietende besonders als private Kleinunternehmer mit ein oder zwei Wohnungen oder gar nur einer Einliegerwohnung im selbstgenutzten Wohneigentum über die Maßen belastet werden, eine faire Kostenumlage hinzubekommen und alles transparent auf den Heizkostenabrechnungen auszuweisen.

Wie hoch ist der CO2 Preis?

Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Damit werden unter anderem die Weiterentwicklung der Elektromobilität, der Aufbau der Wasserstoffindustrie und Maßnahmen zur Energieeffizienz gefördert, ebenso wie Abschaffung der EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom.
In Diskussion ist, statt des politisch festgelegten CO2-Preises über CO2-Zertifikate marktwirtschaftliche und dann höhere Preise einzuführen. Dies dürfte den Anreiz zu sanieren noch einmal erhöhen.

Anna Florenske

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Newsletter abonnieren
Der Newsletter vom Verband Wohneigentum
Wichtiges rund um Haus und Wohnung
kostenlos, unabhängig & werbefrei, 1 x im Monat
Ihre Daten sind bei uns sicher. Wir nutzen sie nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden. Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.