Das Höchster Wehr wird gegen den Willen der Betroffenen - "Niddanwohner" - geschliffen !!!

Einzelheiten zum Umbau entnehmen Sie bitte der Internetseite der SEF:

https://news.stadtentwaes...ankfurt.de/

L.O.

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http://www.vwhg.eu

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11.10.2011 / Nr. 41, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1013

Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Frankfurt am Main - Stadtteile Nied und Sossenheim, Höchster Niddawehr, Fuß- und Radwegbrücke
– Wasserbau- und Brückenbauarbeiten –
Öffentliche Ausschreibung Nr. 68-2011-00063 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
Stadt Frankfurt am Main
Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Goldsteinstraße 235
60528 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 212 - 32 897
Telefax: 069 / 212 - 32 850
E-Mail: heiko.kramer@stadt-frankfurt.de
Internet: www.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer: 68-2011-00063
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

Ausführungsfrist: Fertigstellung der Leistungen bis: 21.12.2012
Dauer der Leistung ggf. Beginn der Ausführung: 24.01.2012


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Vortrag des Magistrats vom 18.04.2011, M 75

Betreff: Naturnaher Umbau des Höchster Niddawehres


Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.09.1998, Paragraf 2700 (M 88)


I. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass gemäß Stadtverordnetenbeschluss § 2700 vom 17.09.1998 zum Entwicklungskonzept „Naturnahe Nidda“

a) die Genehmigungsplanung für den naturnahen Umbau des Niddawehres Höchst erarbeitet wurde und

b) diese Planung vom Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 8. Nov. 2006 festgestellt wurde. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte nach Abwehr einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 15. Juni 2009 Rechtskraft.

II. Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass

a) die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main dieser Vorlage mit Beschluss Nr. 63.2011 (XVI. Wahlperiode) am 22.02.2011 zugestimmt hat,

b) die Projektkosten mit insgesamt rd. 3.707 T€ berechnet wurden,

c) die Finanzierung der Projektkosten mit rd. 3.374 T€ über den städtischen Haushalt sowie i.H.v. 333 T€ über den Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Frankfurt am Main erfolgt,

d) die jährlichen Folgekosten voraussichtlich 105 T€ betragen werden und

e) durch den Umbau des beweglichen Wehres sowie durch den entfallenden Wehrsteg ein einmaliger außerordentlicher Aufwand i.H.v. 229 T€ entsteht (Abschreibung des Restbuchwertes zum 31.12.2010).

III. Der Magistrat wird beauftragt, das Höchster Niddawehr wie nachfolgend dargestellt naturnah umzubauen und zu finanzieren sowie für die haushaltsplanmäßige Abwicklung des Projektes eine eigene Projektdefinitionsnummer einzurichten:

a) Umbau des beweglichen Wehres zu einem festen Streichwehr, voraussichtliche Kosten: 1.114 T€

Es dient zur Kenntnis, dass für die Finanzierung die Stadt Frankfurt eine Summe

von rd. 1.177 T€ als Ausgleichsabgabe „Monte Scherbelino“ an die Staatskasse

Hessen abführen müsste, wenn das Wehr nicht naturnah umgebaut würde.

Eine Resteübertragung i.H.v. 1.200 T€ ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 vorzusehen (PGr. 22.06, Projektdef. Nr. 5.003493).

b) Bau eines Umgehungsgerinnes, voraussichtliche Kosten: 1.066 T€

Schaffung von Retentionsraum durch Rückverlegung des Dammes, voraussichtliche Kosten: 463 T€.

Für die Umsetzung werden städtische Grundstücke im Wert von 175 T€ in
Anspruch genommen.

Es dient zur Kenntnis, dass zur Finanzierung 70
des Landes Hessen (Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz); 30
Wertpunkten des Ökofonds (rd. 336 T€) sowie aus der Inanspruchnahme städtischer Grundstücke (175 T€) benötigt werden.


c) Bau einer Fuß- und Radwegbrücke als Ersatz für den entfallenden Wehrsteg, voraussichtliche Kosten: 556 T€



Es dient zur Kenntnis, dass zur Finanzierung eine Anmeldung im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2012 (PGr. 22.06) erfolgt.

IV. Es wird abschließend zur Kenntnis genommen, dass mit der Durchführung des Wehrumbaus eine Kostenersparnis in Höhe von etwa 1.700 T€ verbunden ist. Diese Kosten würden durch die mittelfristig erforderliche Grunderneuerung des bestehenden Wehres entstehen. Eine weitere laufende Kostenersparnis ergibt sich aus den geringeren Betriebskosten eines festen Wehres gegenüber dem bisherigen beweglichen Wehr.


Begründung: A. Zielsetzung

Mit der Eingemeindung von Höchst und anderen westlichen Stadtteilen wurde es in den Jahren 1930 bis 1932 möglich, die zuvor schon zwischen Rödelheim und Eschersheim regulierte Nidda nun auch in ihrem untersten Abschnitt bis zur Mündung in den Main hochwassersicher auszubauen. Die wesentlichen Charakteristika des Ausbaus sind:

  • Flussschleifen wurden durchstochen; die Altarme blieben zum Teil als Totwasser erhalten, zum Teil wurden sie verfüllt. Eine starke Verkürzung der Lauflänge war die Folge.

  • Das Profil wurde auf der ganzen Strecke einheitlich in Trapezform gebracht. Die Sohle ist statt früher etwa 20 m nur noch zwischen 12 und 14 m breit. Die Gewässersohle hat sich nach dem Ausbau noch erheblich eingetieft.

  • Im Verhältnis 1: 2,5 uniform geneigte Böschungen, die von Gehölzaufwuchs weitgehend freigehalten werden und unterhalb der Mittelwasserlinie mit Steinschüttungen befestigt sind, ersetzten die natürlichen, mit Erlen, Weiden und Eschen bewachsenen Ufer.

  • 6 bewegliche Stauwehre, darunter das Höchster Wehr, regulieren den Wasserstand der Nidda. Sie halten das Niedrig- und Mittelwasser künstlich hoch. Bei Hochwasser werden sie gelegt beziehungsweise im Falle Höchster Wehr gezogen, damit das Wasser schnell abfließen kann.

Mit dem Ausbau wurde eine sehr weit gehende Hochwassersicherheit erreicht, auch ein Hochwasser der Nidda mit einem statistischen Wiederkehrintervall von 100 Jahren kann problemlos abgeführt werden. Allerdings dominiert bis in die Stauhaltung des Sossenheimer Wehres hinein das Mainhochwasser durch Rückstau das Abflussgeschehen der Nidda. Bei starkem Hochwasser des Mains tritt die Nidda daher auf ihrer linken, also der Nieder Seite, über das Ufer und überschwemmt die angrenzenden Wiesen.

So positiv der Niddaausbau in der damals gewählten Form für die Hochwassersicherheit war, so negativ wirkte er sich auf die ökologischen Verhältnisse im und am Fluss aus. Stichworte dazu sind: Barrierewirkung der Wehre, Isolation der Stauhaltungen innerhalb des Gewässersystems, monotone Fließeigenschaften, ausbleibende Überschwemmung der Auen und dadurch deutlicher Rückgang der Artenzahlen. Besonders drastische Auswirkungen hat die Unterbrechung der Durchgängigkeit des Fließgewässers auf die Fischfauna. Eine gründliche Untersuchung, die Ende der 1980-er Jahre durchgeführt wurde, zeigte: Der Wechsel von Mainfischen in die Nidda wird durch das Höchster Wehr und die flussaufwärts folgenden Wehre unterbunden; die Stauhaltungen erweisen sich als „Stillwasserbiotope“ mit dem dafür typischen, gegenüber Fließgewässern stark eingeschränkten Fischartenbestand.

Das von den Niddaanrainern verabschiedete Entwicklungskonzept „Naturnahe Nidda“ sieht daher vor, die Niddawehre so umzubauen, dass der Fluss wieder durchgängig wird. In einer von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie („Wehrstudie“) wurde aufgezeigt, dass ein Ab- beziehungsweise Umbau der Niddawehre möglich ist, ohne dass die gesetzten Randbedingungen verletzt werden:

  • Die Hochwassersicherheit besonders für Siedlungen, Verkehrswege und Wasserschutzgebiete bleibt erhalten.

  • Der mittlere Grundwasserspiegel bleibt konstant.

Auch die für die vorliegende Planung zum Umbau des Höchster Wehres angestellten hydraulischen Berechnungen weisen nach, dass der Umbau keine Verschlechterung der Hochwassersicherheit bedeutet – diese wird wie oben dargestellt vom Mainhochwasser bestimmt. Grundwassermessungen und eine darauf aufbauende Modellierung zeigten zudem, dass der Umbau des Wehres den von der Stauhöhe der Nidda abhängigen Grundwasserstand nicht verändern wird.

Mit dem Paragraf 2700 vom 17. Sep. 1998 hat die Stadtverordnetenversammlung die Realisierung der Entwicklungskonzeption „Naturnahe Nidda“ und damit den Umbau der sechs Niddawehre beschlossen. Wesentliche Zielvorgabe der Konzeption ist die „Herstellung einer linearen Durchgängigkeit der Gewässer und Beseitigung von Wanderungshindernissen und damit sowohl kleinräumige als auch systemübergreifende Passierbarkeit für Fische und andere gewässerbewohnende Organismen.“ Der Magistrat wurde beauftragt, „die schrittweise Planung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu betreiben und zur Verwirklichung der Einzelmaßnahmen, über die der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlagen vorzulegen sind, alle Möglichkeiten zur Fremdfinanzierung, u. a. durch nationale und internationale Förderprogramme, zu verfolgen.“

Abgeschlossen wurde der Umbau des Rödelheimer Wehres, siehe Stadtverordnetenbeschluss
Paragraf 6101 vom 4. Juni 2009. Das Höchster Wehr ist das unterste der Niddawehre. Sein Umbau macht es nun möglich, nicht nur die jetzige Höchster Stauhaltung wieder mit dem Main zu verbinden, sondern auch den in die Nidda mündenden Sulzbach sowie den Dottenfeldgraben (Laufgraben). Die ökologisch bedeutsame Durchgängigkeit des Flusses wäre damit in diesem Abschnitt wieder hergestellt.

Der naturnahe Umbau ist Bestandteil des von der Hessischen Umweltministerin festgestellten Bewirtschaftungsplans 2009-2015 und des daraus abgeleiteten Maßnahmenprogramms Oberflächengewässer, mit dem die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt wird.

B. Alternativen

1. Naturnaher Umbau

Das jetzige bewegliche Höchster Wehr wird durch ein festes Streichwehr und durch ein östlich des jetzigen Niddabettes liegendes Umleitungsgerinne ersetzt. Südlich des neuen Wehres – also im Unterwasser – wird durch Absenken und Rückverlegen des Uferdammes ein häufiger überschwemmtes Areal entstehen (siehe beigefügter Lageplan).

Da der Wehrsteg abgebaut wird, muss Ersatz geschaffen werden. Dies geschieht durch den Neubau einer Fußgängerbrücke, die die Nidda oberhalb der Ausbaustrecke überspannen wird.

Das Umbauvorhaben hat vier wesentliche Bestandteile:

Erstens: Das jetzige bewegliche Höchster Wehr wird abgebaut und durch ein 70 m langes, schräg in den Flusslauf gestelltes festes Streichwehr ersetzt. Die Überfallschwelle wird durch eine Spundwand mit Holm fixiert. Der Wehrrücken besteht aus einer 1:5 bis 1:10 geneigten rauen Sohlrampe.

Zweitens: Östlich des jetzigen Niddabettes wird ein etwa 150 m langes Umgehungsgerinne gegraben, das mit einem mittleren Sohlgefälle von 1,5
Drittens: Unterhalb der neuen Wehranlage wird der vorhandene Niddadamm abgesenkt. Ein neuer Damm wird östlich des weitgehend verlandeten Höchster Niddaaltarmes errichtet, so-dass eine etwa 1,5 ha große Überschwemmungsfläche entsteht. Im Bereich des neu geschaffenen Retentionsraumes wird das Ufer der kanalisierten Nidda naturnah gestaltet; der Altarm wird revitalisiert, die Fläche wird durch verschiedene landschaftspflegerische Maßnahmen zusätzlich aufgewertet, sie soll nach Abschluss des Projektes landwirtschaftlich extensiv genutzt werden. Es wird ein Zugewinn an Retentionsraum von etwa 16.500 cbm erreicht, der Auencharakter dieses Teils des Niddatales wird gestärkt.

Viertens: Für den durch den Wehrumbau entfallenden Wehrsteg wird Ersatz geschaffen: Ein Stück flussaufwärts vom neuen Wehr, etwas oberhalb der Sulzbachmündung, wird eine Fuß- und Radwegbrücke neu errichtet. Der Brückenbau ist im Planfeststellungsbescheid zwingend vorgeschrieben.

Außerdem sind in den erwähnten Plänen verschiedene begleitende Maßnahmen vorgesehen:

  • Wiederherstellung des Niddauferweges: Der Uferweg der Nidda, ein stark frequentierter Abschnitt des GrünGürtel-Rundweges, wird durch den Bau des Retentionsraumes und des Umleitungsgerinnes unterbrochen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Uferweg auf dem neuen Hochwasserschutzdamm errichtet, er führt dann um den Altarm der Nidda herum.

  • Wehrhäuschen: Das Wehrhäuschen auf der rechten Niddaseite (Baujahr 1925) bleibt erhalten. Es soll saniert werden. Der verbleibende „Brückenkopf“ des Wehrsteges soll zu einer Aussichtsplattform umgebaut werden.

Durch den Umbau wird die Betriebssicherheit der Wehranlage deutlich erhöht, da die störanfälligen mechanischen Anlagenteile entfallen.

Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung von 1998 wurde die Planung zum Umbau des Höchster Wehrs fortgesetzt und die Planfeststellung beantragt. Die Planfeststellung wurde in der oben beschriebenen und in anliegendem Plan dargestellten Form nach gerichtlicher Prüfung am 15. Juni 2009 rechtskräftig. Anschließend wurden Details zur Ausführungsplanung und der Finanzierung geklärt.

2. Weitere Alternativen: Keine.

C. Lösung

1. Entscheidungsvorschlag

Der Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung den naturnahen Umbau des Wehres vor. Dafür sind drei Gründe maßgeblich:

a) Mit dieser Maßnahme werden die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und in der Konzeption „Naturnahe Nidda“ genannten Ziele erreicht.

b) Der Umbau des Höchster Wehres ist erforderlich, um dem von der Hessischen Landesregierung für das Bearbeitungsgebiet Main festgestellten Maßnahmenprogramm gerecht zu werden. Das Maßnahmenprogramm ist Teil der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union.

c) Das Wehr muss aufgrund seines Alters und baulichen Zustands spätestens in der folgenden Dekade einer grundhaften Erneuerung unterzogen werden. Eine Studie, die im Auftrag der Stadtentwässerung erstellt wurde, bezifferte die Kosten für die Sanierung des Praunheimer Wehres mit 1,7 Mio. € brutto (Stand 2006). Da die beiden Wehre etwa gleich dimensioniert sind, ist für die Sanierung des Höchster Wehres ein Kostenaufwand in vergleichbarer Höhe zu erwarten. Die Sanierungskosten wären in vollem Umfang von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen. Durch den Wehrumbau werden also Betriebs- und Erneuerungskosten eingespart.

Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat dieser Lösung mit Beschluss Nr. 63/2011 (XVI. Wahlperiode) zugestimmt.

2. Abwicklung der Baumaßnahme

Die Baumaßnahme soll im November 2011 beginnen (vorbereitende Arbeiten), im Sommer 2012 fortgeführt (Bau der Brücke) und im Winter 2012/2013 abgeschlossen werden (Umbau des Wehres, Bau des Umgehungsgerinnes, Rückverlegung des Niddadammes).

Baustellenverkehr: Die Andienung der Baustelle erfolgt von der Oeserstraße aus auf dem Fahrweg der Deutschen Bahn entlang der Eisenbahnlinie. Um das Baufeld herum wird ein provisorischer Rad- und Fußweg angelegt, der während der Bauzeit als Ersatz für den Niddauferweg (GrünGürtelweg) dient. Das Verkehrskonzept ist mit dem Straßenverkehrsamt / Radfahrbüro und dem Umweltamt abgestimmt. Der Magistrat wird das Verkehrskonzept dem Ortsbeirat 6 noch vorstellen.

Grundstücke: Die benötigten Grundstücke befinden sich zu einem guten Teil in städtischem Eigentum. Weitere Grundstücke, die sich in privatem Eigentum befinden, sollen gegen wertgleiche städtische Grundstücke, die in demselben, ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Gewann liegen, getauscht werden. Zwei Grundstücke sollen erworben werden.

D. Kosten

1. Vorbemerkungen

1.1 Ausgangssituation

Vorgesehen war, die Kosten des Vorhabens in vollem Umfang aus der im 22. Teilsanierungsbescheid des Regierungspräsidium Darmstadt für die Sanierung des Monte Scherbelino durch die Stadt Frankfurt am Main festgesetzten Ausgleichsabgabe in Höhe von 1.176.599,20 € zu bestreiten.

1.2 Erneute Kostenberechnung

Im Zuge der weiteren Planung erwies sich aber, dass die Kosten mit 1,2 Mio. € (Stand 2002) bei weitem zu niedrig angesetzt worden waren. Nach Erteilung des Planfeststellungsbescheides musste eine Neuberechnung unter anderem aus folgenden Gründen durchgeführt werden:

  • Zwischenzeitliche Preisentwicklung,

  • veränderte Anforderung an die Konstruktion und das Material der Brücke,

  • veränderte Anforderungen an Bauweise und Breite des Uferweges,

  • zusätzliche Leistungen bei der Planung und Bauüberwachung, die aus den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbescheides und neuen Erkenntnissen über den Bauablauf resultieren,

  • Einrechnung des Werts der in Anspruch genommenen Grundstücke,

  • Einrechnung der Kosten für Projektsteuerung und Bauherrentätigkeit.

Die zuletzt am 19. Okt. 2010 berichtigte Kostenaufstellung schließt mit Projektkosten in Höhe von rund 3.707 T€ ab.

1.3 Teilung des Gesamtvorhabens in vier Projekte, Finanzierung

Zwar reichen die Ausgleichsmittel „Monte Scherbelino“ zur Finanzierung des Vorhabens nicht aus. Da aber wegen der Bedeutung des Projektes für die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Konzeption „Naturnahe Nidda“ und für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht auf dessen Durchführung verzichtet werden kann, hat die Stadtentwässerung Frankfurt am Main als Trägerin des Vorhabens einen neuen Finanzierungsplan entworfen und mit der Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt), dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Der Plan sieht vor, das Gesamtvorhaben „Naturnahe Umgestaltung des Höchster Wehres“ in vier einzelne Projekte (lfd. Nummern 1 – 5) und einige zusätzliche Maßnahmen (lfd. Nummern 6 – 11) aufzuteilen. Eine Übersicht zu dem Projekt „Naturnaher Umbau des Höchster Wehres“ sowie die geplante Finanzierung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.



2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Im Finanzierungszeitraum 2011 bis 2013 sind die folgenden Jahresraten der Mittelabflüsse für alle Kostenträger zu erwarten:



Jahr 2011: 250 T€, 2012: 1.750 T€, 2013: 1.199 T€, Summe: 3.199 T€


3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums

Keine

4. Jahresfolgekosten

Da es sich sowohl bei dem Bau der Niddabrücke als auch bei dem Bau des Wehres um Ersatzbauten handelt, entstehen keine zusätzlichen personellen und sächlichen Folgekosten. Da der Unterhaltungsaufwand für das das feste Streichwehr geringer ist als für das vorhandene Wehr, ist von einer Reduzierung der Betriebskosten auszugehen, deren Höhe sich gegenwärtig noch nicht beziffern lässt.



a) Zusätzliche Personalkosten: 0 €

b) Sachkosten: 0 €

c) Rechnerische jährliche Kapitalkosten: Kalkulatorische Verzinsung


5
d) Abschreibung: 1,25
1,25 33 T€

e) abzüglich der kalkulatorischen Kapitalkosten, die durch Auflösung eines passivierten Ertragszuschusses (Fördermittel des Landes Hessen in Höhe von 1.187.375,12 €) aufgehoben werden. Auflösung auf 80 Jahre. -15 T€


Summe Jahresfolgekosten (gerundet): 105 T€


5. Jahreserträge: Keine

6. Leistungen Dritter: Fördermittel des Landes Hessen, wie oben angegeben

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine

Anlage _Plan (ca. 216 KB)
Anlage 1 (ca. 217 KB)


Vertraulichkeit: Nein

dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 15.05.1998, M 88

Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport
Haupt- und Finanzausschuss

Beratung im Ortsbeirat: 6

Versandpaket: 20.04.2011

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