Bauherren-Haftpflichtversicherung

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert - und das kann teuer werden! Dies gilt auch, wenn Sie die notwendigen Arbeiten an Dritte, z.B. Architekten, Bauunternehmer oder Handwerker vergeben. Schnell sind Sie verwickelt in einen Haftpflichtschaden wegen

  • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • Verletzung der Überwachungspflicht

  • Verschulden bei der Auswahl der am Bau Beteiligten

Als VWE-Mitglied sind Sie automatisch geschützt. Die Prämie ist bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung springt selbst dann ein, wenn sich das Mitglied selbst am Bau beteiligt (max. Bausumme: 300.000 €).

Deckungssummen:

  • 5.000.000.- €, pauschal für Personen- u. Sachschäden

  • 100.000.- € für Vermögensschäden

Das können Sie erwarten:

  • Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, leistet Schadensersatz in berechtigten Fällen und

  • trägt im Streitfall die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten

  • auch wenn Sie keine Schuld tragen und trotzdem auf Schadensersatz verklagt werden, wehrt die Bauherren-Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab (Rechtsschutz-Funktion).

Beispiele:

  • Als Bauherr führen Sie Bekannte durch den Neubau. Einer von ihnen stürzt vom unzureichend gesicherten Balkon. Die Krankenkasse fordert Arzt- und Pflegekosten.

  • Ein spielendes Kind rutscht in einen Schacht und wird schwer verletzt. Die Eltern fordern von Ihnen Rente und Schmerzensgeld.

  • Mit Bekannten decken Sie das Dach selbst. Ein Ziegel rutscht ab und trifft einen Passanten.

  • Eine Windboe löst ein Brett des Bauzaunes, das ein vorbei fahrendes Fahrzeug trifft.

  • Baumaterial wird ohne Sicherung am Straßenrand gelagert und verursacht einen Verkehrsunfall.

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