Bauherren-Haftpflichtversicherung
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert - und das kann teuer werden! Dies gilt auch, wenn Sie die notwendigen Arbeiten an Dritte, z.B. Architekten, Bauunternehmer oder Handwerker vergeben. Schnell sind Sie verwickelt in einen Haftpflichtschaden wegen
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Verletzung der Überwachungspflicht
Verschulden bei der Auswahl der am Bau Beteiligten
Als VWE-Mitglied sind Sie automatisch geschützt. Die Prämie ist bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung springt selbst dann ein, wenn sich das Mitglied selbst am Bau beteiligt (max. Bausumme: 300.000 €).
Deckungssummen:
5.000.000.- €, pauschal für Personen- u. Sachschäden
100.000.- € für Vermögensschäden
Das können Sie erwarten:
Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, leistet Schadensersatz in berechtigten Fällen und
trägt im Streitfall die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten
auch wenn Sie keine Schuld tragen und trotzdem auf Schadensersatz verklagt werden, wehrt die Bauherren-Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab (Rechtsschutz-Funktion).
Beispiele:
Als Bauherr führen Sie Bekannte durch den Neubau. Einer von ihnen stürzt vom unzureichend gesicherten Balkon. Die Krankenkasse fordert Arzt- und Pflegekosten.
Ein spielendes Kind rutscht in einen Schacht und wird schwer verletzt. Die Eltern fordern von Ihnen Rente und Schmerzensgeld.
Mit Bekannten decken Sie das Dach selbst. Ein Ziegel rutscht ab und trifft einen Passanten.
Eine Windboe löst ein Brett des Bauzaunes, das ein vorbei fahrendes Fahrzeug trifft.
Baumaterial wird ohne Sicherung am Straßenrand gelagert und verursacht einen Verkehrsunfall.