Angst vor Elster? Muss nicht sein!

Auch, wenn Sie bisher nicht mit dem Portal Elster gearbeitet haben: Sie müssen sich davor nicht fürchten. Für die elektronische Übermittlung Ihrer Daten für die Grundsteuer an das Finanzamt ist der erste wichtige Schritt zunächst einmal in der Hauptsache die Registrierung. Es ist sinnvoll, sich damit zu beschäftigen. Denn wenngleich eine Härtefallregelung ermöglichen soll, die Erklärung auch in Papierform abzugeben, so sind die Voraussetzung zur Bewilligung eines Antrags auf die Inanspruchnahme dieser Härtefallregelung doch hoch und eine Bewilligung in den meisten Fällen deshalb unwahrscheinlich.

Elster auf Tablet und Smartphone
Elster kann auch am Smartphone genutzt werden. Der erste Schritt ist die Registrierung.   © Susanne Garcia Beier
Auf der Internetseite von Elster werden Sie gut an die Hand genommen und auf leicht verständliche Weise durch den gesamten Registrierungsvorgang geführt. Dieser erfolgt in zwei Schritten, die Sie im Abstand von einigen Tagen ausführen müssen. Denn nach Ihrer ersten Online-Anmeldung via Computer, Tablet oder Smartphone erhalten Sie nach einigen Tagen per Briefpost noch einen Aktivierungscode, der für die Aktivierung Ihres Elster-Kontos erforderlich ist. Insgesamt nimmt der Registrierungsprozess dadurch bis zu zehn Tage in Anspruch. Aber das ist kein Grund, in Hektik zu geraten. Zur Erinnerung: Sie haben bis 31. Oktober Zeit, Ihre Angaben zu übermitteln. Deshalb atmen Sie erst einmal tief durch und machen Sie ganz in Ruhe einen Schritt nach dem anderen.

Schritt 1: Nutzerkonto bei Elster anlegen  
Alles was Sie für den ersten Schritt der Registrierung bei Elsterbereithalten eingeben müssen, ist
• E-Mailadresse
• Ihr Geburtsdatum
• Identifikationsnummer (meist zu finden oben links auf der ersten Seite Ihres Einkommensteuerbescheids)
• Außerdem werden Sie aufgefordert einen achtstelligen Benutzernamen und eine Sicherheitsabfrage für Ihr künftiges Benutzerkonto festzulegen.

Gehen Sie nun auf die Internetseite www.elster.de. Dort klicken Sie auf den Button "Benutzerkonto anlegen". Ab diesem Moment ist das System selbsterklärend. Sobald Sie aufgefordert werden, sich für eine Login-Option zu entscheiden, wählen Sie "Zertifikatsdatei" (wird von Elster so empfohlen).

Nachdem Sie alle Daten eingegeben haben, bekommen Sie zwei E-Mails: Mit der ersten E-Mail werden Sie aufgefordert, Ihre E-Mailadresse mit dem Klick auf einen Link zu bestätigen. Mit der zweiten E-Mail erhalten Sie Ihre Aktivierungs-ID und dann einen weiteren Link für die spätere endgültige Freischaltung Ihres Elsterzugangs. Diesen brauchen Sie einige Tage später zur Eingabe des Aktivierungscodes, der Ihnen per Post zugeschickt wird. Deshalb: Diese E-Mails nicht löschen! Und dann heißt es: Warten auf den Aktivierungscode, der per Post zugestellt wird. Erst dann können Sie mit der Registrierung fortfahren.

Schritt 2: Eingabe Code und Download Zertifikats-Datei 
Sobald Ihnen Ihre Aktivierungscode per Post zugestellt wurde, öffnen Sie den Link aus der zweiten E-Mail. Danach geben Sie die Aktivierungs-ID sowie den Aktivierungscode ein und erstellen dann ein Passwort. Merken Sie sich das Passwort gut oder notieren Sie es. Das Passwort kann nicht zurückgesetzt werden. Nun können Sie die Zertifikatsdatei herunterladen. Sie befindet sich dann im Verzeichnis "Downloads", und hat die Datei-Endung *pfx). Sie können die Datei in einen anderen Ordner kopieren, in dem Sie auch normalerweise wichtige Dokumente ablegen. Auch empfiehlt sich die Sicherung der Datei auf einem Speicherstick.
Damit ist die Registrierung abgeschlossen und Sie können Elster verwenden.

Eingabe der Daten im Elster-Formular zur Grundsteuer B 
Für die Eingabe der korrekten Daten bei Elster bis 31. Oktober 2022 müssen Sie folgende Angaben bereithalten
• Das Einheitswert-Aktenzeichen. Sie finden es auf dem jüngsten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. Sofern dieser nicht vorliegt, können Sie das Aktenzeichen auch beim zuständigen Finanzamt erfragen.
• Die Grundstücksfläche. Nutzen Sie für diese Angabe sicherheitshalber die Angaben aus dem Grundbuch. Die Angaben im Kaufvertrag können unzuverlässig sein. Einen Grundbuchauszug können Sie beim zuständigen Grundbuchamt anfordern. Die Flächenangaben sind möglicherweise in Ar angegeben. Ein Ar entspricht 100 Quadratmetern.
• Den Bodenrichtwert. Dieser steht voraussichtlich ab Juli 2022 im Internet zur Verfügung: www.grundsteuer-bw.de. Aktuell können Sie aber bei vielen Gemeinden bereits auf deren Webseite vorab die alten Bodenrichtwerte einsehen. Beachten Sie aber, dass diese noch zum Stichtag 01.07.2022 aktualisiert werden.
• Die Angabe, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Diese Angabe ist wichtig, weil sich bei Grundstücken, die "überwiegend zu Wohnzwecken genutzt" werden, die Steuermesszahl für die Berechnung der Grundsteuer um 30 Prozent reduziert.

Was bedeutet "überwiegend zu Wohnzwecken genutzt"? 
Kurz gesagt: Mehr als 50 Prozent der Nutzfläche muss als Wohnfläche genutzt werden. Sobald mehr als 50 Prozent der gesamten Nutzfläche zu Wohnzwecken genutzt werden, greift die 30-prozentige Minderung der Steuermesszahl bei der Berechnung der Grundsteuer.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg weist dazu auf seiner Internetseite (Stand Ende Mai 2022) explizit darauf hin, dass ein Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werde, wenn das fragliche Grundstück bisher in eine der folgenden Kategorien gefallen sei:
• Einfamilienhaus
• Zweifamilienhaus
• Mietwohngrundstück oder
• Wohneigentum
In diesen Fällen sei die überwiegende Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken gegeben und die Antwort laute "ja". Sofern sich in jüngster Vergangenheit etwas an der Kategorie geändert habe, müsse der Anteil der Wohnfläche in Bezug auf die Gesamtfläche allerdings ermittelt werden.

Bei relevanten Veränderungen der Nutzung: Individuelle Einzelfallbewertung vor Ort nötig 
Auch wenn die Neuberechnung der Grundsteuer in Baden-Württemberg auf den ersten Blick einfacher ist als in den meisten anderen Bundesländern: Sobald der Anteil der Wohnfläche in Bezug auf die Gesamtfläche neu ermittelt werden muss, wird es doch noch kompliziert. Denn hierfür muss im Einzelfall entschieden werden, welcher Raum mit welcher Nutzung zu Wohn- oder Nutzfläche gezählt werden muss. Pauschale Aussagen zu beispielsweise Büros im Wohngebäude sind nicht seriös. Es ist stets eine individuelle Prüfung der konkreten Gegebenheiten notwendig.

Kein Computer im Haus: Abgabe in Papierform möglich? 
Die Härtefallregelung soll es nach Angaben des Finanzministeriums Baden-Württemberg (Stand Ende März 2022) ermöglichen, die Feststellungserklärung unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch in Papierform abzugeben, beispielsweise wenn kein eigener Computer verfügbar ist. Aber: Die Vordrucke für die Härtefallregelung werden nur durch das zuständige Finanzamt ausgegeben; nicht durch die Gemeinde. Zudem soll es auch zulässig sein, den Elster-Zugang eines nahen Angehörigen für die Feststellungserklärung zu nutzen. Deshalb bleibt abzuwarten, wie hoch die Hürden für die Genehmigung von Härtefallanträgen am Ende tatsächlich liegen.

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