Grundsteuer-Spezial

Aktuelle Presseinformation, 11.06.2024

Grundsteuer-Musterklage vom Finanzgericht abgewiesen

Verbändeallianz kündigt Gang vor den Bundesfinanzhof an

In zwei Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt nach mündlicher Verhandlung entschieden. Die Klagen wurden vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, von Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg und dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg unterstützt. Laut Tenor des Urteils, die ausführliche Begründung folgt noch, geht das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetztes aus.
"Leider ist das Finanzgericht unseren Argumenten nicht gefolgt. Wir sind aber nach wie vor auf Grund zahlreicher in der Klageschrift herausgearbeiteter Punkte davon überzeugt, dass das neue baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist" machten die Vertreter der Verbändeallianz im Anschluss an die Entscheidung deutlich und kündigten daher weitere juristische Schritte an. "Die von uns unterstützten Musterkläger haben bereits beantragt, dass die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen wird. Das Finanzamt hat diesem Antrag zugestimmt, die Revision wurde zugelassen".


Mai 2022
Zwischenzeitlich sind die ersten Feststellungsbescheide ergangen. Hierzu können wir erneut nur dringend empfehlen, in jedem Fall Rechtsmittel einzulegen (Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid ), um zu gewährleisten, dass die vorgesehenen Verfassungsklagen auch für Ihren Vorgang Geltungen erlangen können.
Da von den teilweise extremen Entwicklungen der Grundsteuerreform sehr viele Mitglieder unserer Gemeinschaften betroffen sein werden, hat der Landesverband in seiner Vorstandssitzung im November beschlossen, einer gemeinsamen Verfassungsklage mit dem Bund der Steuerzahler sowie Haus + Grund Baden und Württemberg beizutreten. Hierfür werden aus allen Verbänden geeignete Fälle zusammengetragen. Über den aktuellen Stand hierzu werden wir Sie an dieser Stelle fortlaufend informieren.

Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid

Im Grundsteuerwertbescheid wird der Wert festgesetzt, der für die Berechnung des Grundsteuermessbetrags und später für die Grundsteuer maßgebend ist. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie den Inhalt des Grundsteuerwertbescheides genau prüfen.
• Stimmen die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert?
• Wurde aus diesen Werten der Grundsteuerwert richtig berechnet?
Wenn einer dieser Werte nicht stimmt, sollten Sie aus bereits diesem Grund Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

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September 2022: Die nächsten Schritte

Über die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes haben wir in der Vergangenheit bereits informiert. Unabhängig davon, ob Sie sich bereits selbst durch die Erklärung gekämpft haben, sich dazu Unterstützung geholt haben oder noch mit der Abgabe der Erklärung bis kurz vor dem 31.10.2022 warten, stellt sich die Frage, wie geht es nach der Erklärung weiter...

Feststellungserklärung zur Grundsteuer

Der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. rät seinen Mitgliedern, die Feststellungserklärung erst gegen Ende Oktober 2022 einzureichen. Weiterhin sollte gegen den Feststellungsbescheid innerhalb der Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden, soweit er nicht nur vorläufig ergangen ist.
In der Oktober-Ausgabe unserer Verbandszeitschrift "Familienheim und Garten" werden wir uns mit dieser Thematik noch einmal befassen.

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Für die Berechnung der neuen Grundsteuer, welche Eigentümer jährlich entrichten müssen, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Formel Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = jährlich zu zahlender Grundsteuerbetrag klingt einfach - aber was genau verbirgt sich eigentlich dahinter? Damit Sie alles richtig einordnen können, erklären wir Ihnen an dieser Stelle kurz die wichtigsten Begriffe rund um die Berechnung der Grundsteuer.

Digitale Übermittlung

Auch, wenn Sie bisher nicht mit dem Portal Elster gearbeitet haben: Sie müssen sich davor nicht fürchten. Für die elektronische Übermittlung Ihrer Daten für die Grundsteuer an das Finanzamt ist der erste wichtige Schritt zunächst einmal in der Hauptsache die Registrierung. Es ist sinnvoll, sich damit zu beschäftigen, wenngleich eine Härtefallregelung ermöglichen soll, die Erklärung auch in Papierform abzugeben.

VIDEO

Die SWR-Sendung "Marktcheck" behandelte das Thema "Neue Grundsteuer" ebenfalls ausführlich und informativ, hier der Link zur Sendung:
https://pdodswr-a.akamaih...55434.ml.mp4