Grundsteuer-Spezial
Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid:
Wichtige Hinweise zu möglichen Kosten
Wenn Sie gegen einen Bescheid Ihres Finanzamtes vorgehen möchten, können Sie Einspruch gegen diesen einlegen. Ein solcher Einspruch ist gebührenfrei. Ein Verfahren gegen einen Bescheid der Kommune (z. B. Grundsteuerbescheid) wird hingegen als Widerspruch bezeichnet.
Wenn Sie nun einen Grundsteuerbescheid erhalten haben und mit der festgesetzten Steuer nicht einverstanden sind, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Beachten Sie jedoch, dass dieser Schritt mit einer Gebühr verbunden sein kann, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Diese Gebühr fällt in der Regel nicht für den Widerspruch an sich an, sondern wird für die Bearbeitung und Prüfung des Anliegens erhoben. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsaufwand, den die Kommune mit Ihrem Widerspruchsverfahren hat. Wird dem Widerspruch jedoch stattgegeben, hat die ausstellende Behörde sämtliche Verfahrenskosten zu tragen.
CDU-Chef Hagel fordert Änderungen an Grundsteuerreform
Bitte folgen Sie dem unten angeführten Link und beachten den Artikel der Stuttgarter Nachrichten vom 20.02.2025.
Unser Engagement zeigt Wirkung - nutzen Sie auch die Aktion "Gelbe Karte für die neue Grundsteuer". Lassen Sie uns gemeinsam das Thema wieder in die politische Diskussion geben (siehe hierzu den weiteren Beitrag in dieser Rubrik).
https://www.stuttgarter-n...7027da9.html
Gelbe Karte für die neue Grundsteuer
Neue Grundsteuer - kann ich mir nicht leisten
Der Verband Wohneigentum hat eine Aktion für diejenigen, die stark von einer Grundsteuer-Erhöhung betroffen sind, Motto: Neue Grundsteuer - kann ich mir nicht leisten. Die Idee dahinter ist, dass eine Postkarte (Gelbe Karte) ausgefüllt und sodann an den entsprechenden Bundes- oder Landtagsabgeordneten versendet wird. Diese Aktion soll durch möglichst viele Zuschriften auf die für etliche Eigentümer schwierige Situation aufmerksam machen. Unser erklärtes Ziel ist es, das leidige Thema wieder auf die politische Ebene zu heben.
Wenn Sie dem u. g. Link folgen, kommen Sie auf die Website "Gelbe Karte für die neue Grundsteuer". Auf dieser Seite ist die Karte schon vorbereitet: ganz einfach ein Online-Formular ausfüllen, speichern und per E-Mail versenden - das war es dann schon!
https://www.verband-wohne.../bv/on245426
Grundsteuer 2025: Neue Broschüre
In der Broschüre geht es um die Entwicklung der Grundsteuermodelle, das neue Grundsteuermodell sowie die seit dem 01. Januar 2025 geltende Grundsteuer. Sie enthält eine Handlungsempfehlung für Sie als Eigentümer und verfügt über ein Glossar, in dem verschiedene Fachbegriffe erklärt werden.
Transparenzregister-
Aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer 2025
Wenn Sie dem Link folgen, gelangen Sie auf die Webseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. Hier wird das Transparenzregister zu den Hebesätzen für die neue Grundsteuer 2025 veröffentlicht. Dieses Register zeigt Ihnen, wie hoch der Hebesatz von einer bestimmten Kommune festgesetzt werden müsste, um aufkommensneutral zu sein.
https://fm.baden-wuerttem...enzregister/
Aktuelle Presseinformation, 11.06.2024
Grundsteuer-Musterklage vom Finanzgericht abgewiesen
Verbändeallianz kündigt Gang vor den Bundesfinanzhof an
In zwei Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt nach mündlicher Verhandlung entschieden. Die Klagen wurden vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, von Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg und dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg unterstützt. Laut Tenor des Urteils, die ausführliche Begründung folgt noch, geht das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetztes aus.
"Leider ist das Finanzgericht unseren Argumenten nicht gefolgt. Wir sind aber nach wie vor auf Grund zahlreicher in der Klageschrift herausgearbeiteter Punkte davon überzeugt, dass das neue baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist" machten die Vertreter der Verbändeallianz im Anschluss an die Entscheidung deutlich und kündigten daher weitere juristische Schritte an. "Die von uns unterstützten Musterkläger haben bereits beantragt, dass die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen wird. Das Finanzamt hat diesem Antrag zugestimmt, die Revision wurde zugelassen".
Mai 2022
Zwischenzeitlich sind die ersten Feststellungsbescheide ergangen. Hierzu können wir erneut nur dringend empfehlen, in jedem Fall Rechtsmittel einzulegen (Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid ), um zu gewährleisten, dass die vorgesehenen Verfassungsklagen auch für Ihren Vorgang Geltungen erlangen können.
Da von den teilweise extremen Entwicklungen der Grundsteuerreform sehr viele Mitglieder unserer Gemeinschaften betroffen sein werden, hat der Landesverband in seiner Vorstandssitzung im November beschlossen, einer gemeinsamen Verfassungsklage mit dem Bund der Steuerzahler sowie Haus + Grund Baden und Württemberg beizutreten. Hierfür werden aus allen Verbänden geeignete Fälle zusammengetragen. Über den aktuellen Stand hierzu werden wir Sie an dieser Stelle fortlaufend informieren.
Im Grundsteuerwertbescheid wird der Wert festgesetzt, der für die Berechnung des Grundsteuermessbetrags und später für die Grundsteuer maßgebend ist. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie den Inhalt des Grundsteuerwertbescheides genau prüfen.
• Stimmen die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert?
• Wurde aus diesen Werten der Grundsteuerwert richtig berechnet?
Wenn einer dieser Werte nicht stimmt, sollten Sie aus bereits diesem Grund Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
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Über die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes haben wir in der Vergangenheit bereits informiert. Unabhängig davon, ob Sie sich bereits selbst durch die Erklärung gekämpft haben, sich dazu Unterstützung geholt haben oder noch mit der Abgabe der Erklärung bis kurz vor dem 31.10.2022 warten, stellt sich die Frage, wie geht es nach der Erklärung weiter...
Der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. rät seinen Mitgliedern, die Feststellungserklärung erst gegen Ende Oktober 2022 einzureichen. Weiterhin sollte gegen den Feststellungsbescheid innerhalb der Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden, soweit er nicht nur vorläufig ergangen ist.
In der Oktober-Ausgabe unserer Verbandszeitschrift "Familienheim und Garten" werden wir uns mit dieser Thematik noch einmal befassen.
Für die Berechnung der neuen Grundsteuer, welche Eigentümer jährlich entrichten müssen, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Formel Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = jährlich zu zahlender Grundsteuerbetrag klingt einfach - aber was genau verbirgt sich eigentlich dahinter? Damit Sie alles richtig einordnen können, erklären wir Ihnen an dieser Stelle kurz die wichtigsten Begriffe rund um die Berechnung der Grundsteuer.
Auch, wenn Sie bisher nicht mit dem Portal Elster gearbeitet haben: Sie müssen sich davor nicht fürchten. Für die elektronische Übermittlung Ihrer Daten für die Grundsteuer an das Finanzamt ist der erste wichtige Schritt zunächst einmal in der Hauptsache die Registrierung. Es ist sinnvoll, sich damit zu beschäftigen, wenngleich eine Härtefallregelung ermöglichen soll, die Erklärung auch in Papierform abzugeben.
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Die SWR-Sendung "Marktcheck" behandelte das Thema "Neue Grundsteuer" ebenfalls ausführlich und informativ, hier der Link zur Sendung:
https://pdodswr-a.akamaih...55434.ml.mp4