Umsetzung der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg - kleine Checkliste:

Als Einstieg zitieren wir aus einer kleinen Checkliste der SG Singen. Wir danken dem Autor Christian Siebold für die Erlaubnis zur Veröffentlichung!

  • Wann ist die Steuererklärung abzugeben?

Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 ist die Steuererklärung erstmals einzureichen. Danach alle sieben Jahre sowie bei grundlegenden Änderungen am Grundbesitz.

  • Wie und wo ist die Steuererklärung einzureichen?

Online über das Portal www.elster.de. Sollten Sie weder Computer noch Internetzugang besitzen, wird nach aktuellem Sachstand ein Härtefallantrag beim Finanzamt möglich sein. Dann können Sie die Erklärung in Papierform einreichen.

  • Welche Informationen werden abgefragt?

Grundbuchinformationen (Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung, Eigentumsverhältnisse)
Wohnadresse
Grundstücksart
Grundstücksfläche
Bodenrichtwert

  • Welche Unterlagen sollten daher vorliegen?

Grundbuchauszug bzw. Kaufunterlagen; aktueller Grundsteuerbescheid soweit vorhanden

  • Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

Achten Sie darauf, den aktuellen Wert Bodenrichtwert aus 2022 anzugeben. Den bekommen Sie auf Boris-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de) oder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung.

  • Wird‘s jetzt teuer? 

Wie viel Grundsteuer Sie ab 2025 theoretisch bezahlen müssten, lässt sich annähernd auf der folgenden Seite berechnen: https://grundsteuer.de/rechner/. Allerdings gilt zu beachten: Der Rechner geht vom aktuellen Grundsteuerhebesatz aus. Er simuliert also, was Sie ab 2025 zahlen müssten, wenn Ihre Stadt/Gemeinde die Hebesätze bis dahin nicht erhöht - oder senkt!

  • Wo gibt es weitere Infos?

Das Finanzministerium informiert unter https://fm.baden-wuerttem...rundsteuer/

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