Wichtige Begriffe kurz erklärt

Für die Berechnung der neuen Grundsteuer, welche Eigentümer jährlich entrichten müssen, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Formel
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = jährlich zu zahlender Grundsteuerbetrag 
klingt einfach - aber was genau verbirgt sich eigentlich dahinter? Damit Sie alles richtig einordnen können, erklären wir Ihnen an dieser Stelle kurz die wichtigsten Begriffe rund um die Berechnung der Grundsteuer.

Grundsteuerwert

Der Grundsteuerwert ersetzt den vormaligen Einheitswert, den es mit der Grundsteuerreform so nicht mehr gibt. Dieser neue Grundsteuerwert ergibt sich aus der Multiplikation der Grundstücksgröße mit dem neuen Bodenrichtwert, der ab Juli 2022 im Internet im Bodenrichtwertinformationssystem Boris unter https://www.gutachterauss...sbw/?lang=de abgerufen werden kann.

Ein Rechenbeispiel zur Ermittlung des Grundsteuerwerts:Sie sind Eigentümer eines Grundstücks mit einer Fläche von 450 Quadratmetern. Im Bodenwertinformationssystem wird der Bodenrichtwert für Ihr Grundstück mit 200 Euro pro Quadratmeter ausgewiesen.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts: 
450 qm x 200 Euro/qm = 90.000 Euro

Steuermesszahl

Die Steuermesszahl ist ein festgelegter Promillebetrag des Grundstückwerts. Sie wird für die Berechnung des Steuermessbetrags benötigt, auf den die Gemeinde am Ende der Berechnungskette den Hebesatz anwendet. Die neue Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille. Für Einfamilienhäuser greift hier ein Abschlag von 30 Prozent. Dadurch ergibt sich für die Berechnung der neuen Grundsteuer für ein Einfamilienhaus eine neue Steuermesszahl von 0,91 Promille.

Grundsteuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag ist das Ergebnis aus der Multiplikation der Steuermesszahl mit dem neu ermittelten Grundsteuerwert. Für das oben eingeführte Beispiel ergibt sich also folgende Rechnung:
Grundsteuerwert: 90.000 Euro
Steuermesszahl: 0,91 Promille
Grundsteuermessbetrag: 90.000 Euro x 0,91 Promille = 81,90 Euro
Auf diesen Grundsteuermessbetrag wendet die Gemeinde dann den Hebesatz an.

Hebesatz

Den Hebesatz legt die Gemeinde fest. Letztendlich entscheidet dieser am Ende darüber, wie hoch die jährliche Grundsteuer unter dem Strich ausfällt. Angenommen, der Hebesatz der Gemeinde liegt bei 360 Prozent, so ergibt sich für unser Beispiel mit folgenden Zahlen
Grundsteuermessbetrag: 81,90 Euro
Hebesatz: 360 Prozent
für die jährlich anfallende Grundsteuer also ein Betrag von:
81,90 Euro x 360 Da dieser Hebesatz für die ab 2025 neu berechnete Grundsteuerschuld von der Gemeinde aber erst 2024 festgelegt werden kann, ist der finale Betrag bis dahin nicht genau errechenbar. Sie müssen deshalb leider zunächst von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgehen, um sich vorab zu orientieren.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert, der ab Juli 2022 im Bodenrichtwertinformationssystem Boris einsehbar ist, wurde für die neue Grundsteuer neu ermittelt. Das soll künftig alle zwei Jahre geschehen. Zur Ermittlung des Bodenrichtwerts werden innerhalb einer festgelegten Bodenrichtwertzone alle Käufe und Verkäufe vom örtlichen Gutachterausschuss ausgewertet. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Bodenrichtwert für ein bestimmtes Gebiet innerhalb einer Gemarkung. Da die Flächennutzung und die Infrastruktur innerhalb der Städte und Gemeinden sich über die Jahrzehnte stetig verändert, werden Richtwertzonen nach Bedarf mitunter auch neu gebildet beziehungsweise angepasst. Allerdings geschieht es eher selten, dass sich die Grenzen der Bodenrichtwertzonen verschieben.

Andere wichtige Begriffe in Zusammenhang mit der Grundsteuer

Als Eigentümer begegnen Ihnen entweder in Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer oder auch anderweitig dann und wann noch weitere Begriffe. Einige davon sind beispielsweise:
Grundbuchblatt: Im Grundbuch gibt es für jedes Grundstück das so genannte Grundbuchblatt. Darin steht neben dem Eigentümer auch, welche Flurstücke zu einem Grundstück gehören, und ob das Grundstück mit einer Grundschuld oder Hypotheken belastet ist.
Flurstück: Die Größe eines einzelnen Flurstücks darf nicht mit der Fläche des Grundbesitzes verwechselt werden. Zwar bezeichnet ein Flurstück ein einzelnes Grundstück, ein Einfamilienhaus kann jedoch auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Flurstücke grenzen die Lage innerhalb der Gemarkung näher ein und werden mit den sogenannten Zählern und Nenner bezeichnet, beispielsweise 75/128. Auch die Flurstücknummern finden sich im Grundbuchblatt oder im Internet unter https://www.geoportal-bw.de.
Grundbuchauszug: Der Grundbuchauszug ist eine Kopie aus dem Grundbuchblatt. Eine solche Kopie können Sie in beglaubigter oder nicht beglaubigter Form anfordern. Grundsätzlich gilt aber: Ein Grundbuchauszug ist stets kostenpflichtig. Welche Gebühr genau erhoben wird, können Sie bei der zuständigen Ortsverwaltung erfragen.

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