Schadensbeispiele Privathaftpflicht

 
1. Schadensbeispiel - Sachschaden: Als Fußgänger oder Radfahrer verursachen Sie wegen einer Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall. Es entsteht ein Sachschaden an einem PKW und dieser muss in die Werksatt. Da Sie im Besitz einer Haftpflichtversicherung sind, begleicht diese den Privathaftpflichtschaden und übernimmt für Sie die Reparaturkosten.

2. Schadensbeispiel - Personenschaden: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf der Straße, übersehen einen Fußgänger und verletzen diesen beim Zusammenstoß. Aufgrund der Verletzung muss der Geschädigte mehrere Tage ins Krankenhaus. Als Unfallverursacher haben Sie nicht nur die unmittelbaren Behandlungskosten des Opfers zu tragen, sondern auch Schmerzensgeld, weitere eventuelle Arztrechnungen und gegebenenfalls den Verdienstausfall der verletzten Person. Insofern bei dem Unfall keine Absicht nachweisbar ist, zahlt Ihre private Haftpflicht den Schaden für Sie.

3. Schadensbeispiel - Personenschaden: In Ihrem Skiurlaub stoßen Sie aus Versehen gleich mit mehreren anderen Wintersportlern zusammen und verletzen einige davon schwer. Neben den zu verschmerzenden Sachschäden (Kleidung und Ausrüstung) entstehen hohe ärztliche Behandlungs- und Folgekosten, die Sie als Verursacher des Unfalls zu tragen haben. Verfügen Sie über eine Haftpflicht, werden selbstverständlich auch derartige Privathaftpflichtschäden von Ihrer Versicherung getragen, insofern der Gesamtschaden die maximale Deckungssumme nicht übersteigt.

4. Schadensbeispiel - Gefälligkeitsschaden: Sie helfen Ihrem Bekannten beim Umzug und lassen eine teure Vase fallen. Insofern Sie eine Haftpflichtversicherung haben, die Gefälligkeitsschäden einschließt, können Sie den Schaden über Ihre Versicherung regulieren lassen. Allerdings gibt es kein Gesetz, welches Ihnen vorschreibt, dass Sie bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung und den daraus resultierenden Missgeschicken schadensersatzpflichtig sind. Trotz allem handelt es sich bei Gefälligkeitsschäden durchaus um Privathaftpflichtschäden, vorausgesetzt, Ihre Haftpflicht sichert derartige Risiken ab.

Denkbar sind natürlich noch hunderte weitere Beispiele für Privathaftpflichtschäden, die für die Verursacher von Unfällen und Missgeschicken enorme finanzielle Folgen haben können. Daher ist es immer ratsam eine Privathaftpflicht abzuschließen, um eventuelle finanzielle Ansprüche von Geschädigten jederzeit bedienen zu können. Besonders wichtig wird dies vor dem Hintergrund, dass Sie für alle Schäden, die Sie anderen absichtlich oder versehentlich zufügen, verantwortlich sind. Der Gesetzgeber sieht zwar keine Pflicht zum Abschluss einer Privathaftpflicht vor, jedoch hat er die generelle Pflicht zur Haftung bei Sach- und Personenschäden im Gesetzbuch verankert.

Bitte überprüfen Sie Ihre aktuelle Privathaftpflichtversicherung in Bezug auf den Umfang und die Versicherungssumme.

Die Privathaftpflichtversicherung für die Familie bzw. den Mehrpersonenhaushalt mit einer Versicherungssumme von 10 Mio € pauschal für Sach-, Personen und Vermögensschäden gibt es bei der AXA für Mitglieder im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. zu Sonderkonditionen.

 

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AXA /DBV Geschäftsstelle Süd Team
Ansprechpartner: Herr Adrian Potempa
Ottostr. 18, 76227 Karlsruhe
Tel. 0721/183 151-12, Fax 0721/183 151-19
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