Steuerabzug für Handwerkerleistungen im Haushalt
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az VI R 65/10) gibt es erst für Handwerkerarbeiten im Haushalt, die ab 2009 ausgeführt wurden den Steuerabzugshöchstbetrag von 1.200 € im Jahr.
Für häusliche Handwerkerarbeiten, die bis Ende 2008 erledigt wurden, gibt es maximal 600 € Steuerabszugmöglichkeit.
Generell gilt: Immer dann, wenn Handwerker beim Steuerzahler daheim etwas reparieren oder austauschen, ermöglichen die Ausgaben einen Steuerabzug. Absetzbar sind nur die Arbeitsleistung sowie Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete, nicht das Material.