Steuerabzug für Handwerkerleistungen im Haushalt möglich

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az VI R 65/10) gibt es erst für Handwerkerarbeiten im Haushalt, die ab 2009 ausgeführt wurden den Steuerabzugshöchstbetrag von 1.200 € im Jahr.
Für häusliche Handwerkerarbeiten, die bis Ende 2008 erledigt wurden, gibt es maximal 600 € Steuerabzugsmöglichkeit.

Generell gilt: Immer dann, wenn Handwerker beim Steuerzahler zu Hause etwas reparieren oder austauschen, ermöglichen die Ausgaben einen Steuerabzug. Absetzbar sind nur die Arbeitsleistung sowie Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete, nicht jedoch das Material.

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