Radon-Schutzgesetz

Streit um Radon-Schutzgesetz
Bundesumweltministerium stößt auf Widerstand

(2. März 2005)

Der Entwurf eines Radon-Schutzgesetzes, den Jürgen Trittin, ehemaliger Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, im Jahr 2004 vorgelegt hat, ist auf deutliche Kritik gestoßen. Die geplanten Eckwerte würden betroffene Hauseigentümer zu umfangreichen und teuren Sanierungsmaßnahmen verpflichten, so die Sorge mancher Bundesländer. Auch der Deutsche Siedlerbund und andere Haus- und Wohneigentümerverbände haben sich gegen eine Zwangssanierung ausgesprochen. Der Bayerische Siedlerbund hat eine Stellungnahme an das Bayerische Umweltministerium abgegeben, das sich gleichfalls gegen den Entwurf des Bundesgesetzes aussprach. Geboten sei Information und Aufklärung der Hauseigentümer über die Wirkweise von Radon und Schutzmaßnahmen gegen eine zu hohe Konzentration, so Otto Benner, I. Vizepräsident des Deutschen Siedlerbunds.

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von Radium entsteht. Im Freien beträgt die Radonkonzentration gewöhnlich 10 bis 30 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/qm). Das nicht wahrnehmbare Gas kommt überall vor, ist aber konzentrierter im Mittelgebirge. Das heißt das westliche Thüringen, Sachsen und die östlichen sowie südlichen Teile Bayerns sind am stärksten betroffen. Der Zerfallsprozess, bei dem Radon entsteht, läuft im Erdboden ab, was erklärt, weshalb es durch den Kellerboden und das Mauerwerk in das Haus eindringen kann. Vor allem über Risse und ungenügende Abdichtungen kann es sich verbreiten. Auch Hohlräume und poröse Materialien in Wänden, die eine Verbindung zum Gebäudeuntergrund haben, sind Schwachstellen. Die Radonkonzentration beträgt in Wohnungen in Deutschland durchschnittlich 50 Bq/qm. In radiumreichen Gegenden kann sie deutlich höher liegen.

Gesundheitsgefahr vorbeugen

Das Bundesumweltministerium nimmt an, das etwa 7
Einer zu hohen Radonkonzentration kann teilweise mit einfachen Mitteln vorgebeugt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz nennt an erster Stelle häufiges und intensives Lüften. Sollte dies nicht genügen, wären Risse, Fugen und Rohrdurchführungen usw. abzudichten. Verwiesen wird auf die Empfehlung der europäischen Kommission, bei Neubauten eine Konzentration in Innenräumen von 200 Bq/qm nicht zu überschreiten, bei Altbauten begnügt man sich mit 400 Bq/qm. Der Bundesumweltminister hingegen will den Grenzwert für Neu- wie Altbauten bei 100 Bq/qm festlegen. Die Kosten schätzt das Ministerium mit zusätzlich 20 Euro pro umbauten Quadratmeter bei Neubau. Die Altbausanierung wird mit rund 3.000 Euro veranschlagt. Nach Berechnungen der Bayerischen Staatsregierung jedoch müsste bundesweit mit Sanierungskosten von rund 8 Milliarden Euro gerechnet werden. Zumal wenn Mieter ihre Vermieter auf Durchführung bestimmter Maßnahmen verklagen würden.

Vorsorge in Eigenregie

Dem selbstnutzenden Wohneigentümer soll nach dem Gesetzentwurf freistehen, ob er Sanierungsmaßnahmen ergreift oder nicht. Der Vermieter allerdings soll mit dem Gesetz verpflichtet werden, wobei nicht zwischen großen Mietshauskomplexen und der vermieteten Einliegerwohnung unterschieden wird. Ein generelles Problem liegt in der unterschiedlichen Auffassung, welcher Höchstwert für den Gesundheitsschutz wirklich erforderlich ist. Das provoziert ebenso Streit zwischen den Parteien wie unterschiedliche Messmethoden oder der Vorwurf, der Bewohner würde nicht ausreichend lüften.

Wie das Bundesamt für Strahlenschutz in einem seiner Merkblätter ausführt, ist die Radonbelastung nämlich von sehr vielen Faktoren abhängig: von der Raumaufteilung und -nutzung sowie von der Luftzirkulation im Haus durch Treppenaufgänge, Kabelkanäle und Versorgungsschächte. Die Radonkonzentration in Häusern unterliege außerdem starken zeitlichen Veränderungen sowie von den Lüftungsgewohnheiten der Nutzer und allgemeinen klimatischen Einflüssen. Im Winter sei die Konzentration des Radons in Häusern durchschnittlich höher als in der warmen Jahreszeit. Im Tagesgang werde das Maximum während der späten Nachtzeit bis zum frühen Morgen erreicht. Auf solche individuellen Komponenten muss nach Ansicht des Deutschen Siedlerbunds auch individuell und flexibel reagiert werden können.

Förderung gefordert

"Eine weitere Bürokratisierungswelle im Wohnungsneubau und Bestand nebst den entsprechenden Kosten steht in keinem Verhältnis zum gutgemeinten Zweck", sagte Alfons Löseke, Präsident des Deutschen Siedlerbunds. Er hält die sachgerechte Aufklärung über das Problem Radon für wichtig, aber auch ausreichend. Dies sollte verbunden sein mit praktischen Hinweisen für das richtige Wohnverhalten bis hin zu effektiven Sanierungsmaßnahmen, die sich auch nach Zeit und Finanzen des Eigentümers richten. "Soweit Gesundheitsgefahren bestehen, die durch Baumaßnahmen verhindert werden können, erwarten wir die Förderung solcher Maßnahmen. Nicht durch Auflagen, sondern durch positive Anreize wird ein Schutz vor Radon erreicht", so Löseke.

Gemeinsame Stellungnahme des BSB und BSEB
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor Radon beim Aufenthalt in Gebäuden (Radonschutzgesetz)

Stellungnahme:

Das von der Bundesregierung geplante und im Entwurf vorliegende Gesetz zum Schutz vor Radon beim Aufenthalt in Gebäuden (Radonschutzgesetz) wird von den beiden Siedlerverbänden, dem Bayerischen Siedlerbund e.V. (BSB) und dem Bayerischen Siedler-und Eigenheimerbund e.V. (BSEB) abgelehnt.

Statt einer rechtsverbindlichen Regelung sollte einer vernünftigen und offenen Aufklärung der Bevölkerung zum Schutz vor Radon der Vorrang gegeben werden.

Im Vergleich zu anderen Lebensrisiken ist das "Radon-Risiko" eher klein. Jeder aufgeklärte Bürger kann in Kenntnis des Problems individuelle Maßnahmen treffen, sofern er sie selbst für erforderlich hält. Das liegt im Interesse jedes Einzelnen.

Der mit dem geplanten Gesetz einhergehende riesige bürokratische Aufwand mit all seinen unliebsamen Folgen wie Messunsicherheiten, Rechtsstreitigkeiten, unkalkulierbare Kosten bei evtl. erzwungenen Gebäudesanierungen usw. muss deshalb unbedingt unterbleiben.

Begründung:

Radon - ein natürliches und seit Jahrmillionen überall vorkommendes radioaktives Edelgas ist in das Visier von Politik und Umweltschutz geraten.

Derzeitigen Schätzungen zu Folge soll für ca. 7
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erhielt dazu einen Entwurf des Radonschutzgesetzes zur Stellungnahme und Beratung. Aus diesem Grund fand im Sommer 2004 eine "Verbandsanhörung" im Bayerischen Umweltministerium statt. Schon nach kurzer Diskussionszeit war deutlich, dass das vorgestellte Regelwerk von allen Verbänden abgelehnt wird. "Völlig unnötig" und „viel zu aufwändig“, so die Kernaussagen der Verbandsvertreter.

Auch das ursächliche Problem werde mit einer gesetzlichen Regelung nicht gelöst, weil es nicht lösbar ist: Radonstrahlung ist - wie die UV-Strahlung der Sonne - seit Jahrmillionen permanent vorhanden und kann nicht „abgeschafft“ werden.
Persönliche Schutzmaßnahmen sind im einen wie im anderen Fall relativ leicht möglich.

Bei der geplanten Einführung eines gesetzlich einzuhaltenden Grenzwertes sind Rechtsstreitigkeiten in nicht vorhersehbarem Umfang vorprogrammiert, so die Verbandsvertreter. Dieser Grenzwert ist einer der „Knackpunkte“ des Gesetzentwurfs. Er soll 100 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m³) betragen.

Wird dieser Wert überschritten, zieht das bei Verabschiedung des Radongesetzes verpflichtende Maßnahmen nach sich, die bei erheblicher Überschreitung des Grenzwertes (200 - 600 Bq/m³) sogar zu umfangreichen Sanierungen des Gebäudes verpflichten.

Zur Feststellung von Radon in Gebäuden gibt es unterschiedliche Messgeräte und Messmethoden. Hier liegt immenses Streitpotenzial, wähnen die Verbände. Wenn beispielsweise ein Mieter oder Bewohner aufgrund eigener Messungen höhere Werte als der Haus- oder Wohnungseigentümer ermittelt und daraufhin eine bauliche Sanierung erzwingen will, für die dieser aufgrund der von ihm ermittelten geringeren Werte keine Veranlassung sieht, werden gerichtliche Auseinandersetzungen nicht ausbleiben.

Bei öffentlichen Gebäuden der Kommunen und des Staates sowie bei Gewerbetreibenden und Firmen, wo Besucher ein- und ausgehen und Mitarbeiter beschäftigt sind, dürften sich gleich gelagerte Problemfelder auftun.

Bestätigt wird von Fachleuten, dass das Problem „Radon in Gebäuden“ in vielen Fällen relativ leicht durch kräftiges und regelmäßiges Lüften in den Griff zu bekommen ist. Dadurch wird die Radonkonzentration dauerhaft merklich gesenkt.

Wir sind uns also im Grundtenor der Ablehnung mit dem Staatsministerium einig, dass sich gegen den Gesetzesentwurf aussprechen wird, so wie es der Leiter des Symposiums, Horst Holzmann vom Umweltministerium andeutete.

Die beiden Siedlerverbände tragen gerne aktiv dazu bei, ihre Mitglieder entsprechend zu informieren und darüber aufklären, welche Möglichkeiten Eigentümer von Häusern und Wohnungen haben, eventuelle Radonkonzentrationen in ihrem Haus zu senken.

Weiden/ München, 13.12. 2004

gez. Otto Benner, MdL a.D.
Landesvorsitzender des Bayerischen Siedlerbundes

gez. Heinrich Rösl
Landesvorsitzender des Bayerischen
Siedler und Eigenheimerbundes

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