Herausgeber: Staatsministerium der Justiz- August 2015
Schon Wilhelm Tell wusste: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!" Ein gedeihliches Miteinander, wie man es sich als Nachbar wünscht, setzt voraus, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen. Die vorliegende Informationsschrift soll deshalb dem interessierten Leser erste Anhaltspunkte in diesem Bereich geben.