Aktuelle Pressemitteilung vom VWE
Bonn/Berlin 29. Juli 2026. Der gemeinnützige Verband Wohneigentum wertet die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) angekündigte Übergangsregelung für die Förderung kleiner Solaranlagen als einen Schritt in die richtige Richtung. Der aktuelle Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) lässt aus Sicht des Verbands jedoch weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf erkennen.

Kappung bei negativen Strompreisen soll dauerhaft werden
Kritik übt der Verband Wohneigentum insbesondere an der im Entwurf vorgesehenen Kappung der Einspeisung bei negativen Strompreisen (§ 9 Abs. 2b EEG-E). Statt der zunächst diskutierten befristeten 60-Prozent-Regelung sieht der aktuelle Entwurf nun eine dauerhafte 50-Prozent-Kappung vor. Unklar sei zudem weiterhin, ab welcher Anlagengröße - 25 oder erst 100 Kilowatt - die Regelung greifen soll. Der Verband fordert, die Kappung zumindest bis zum flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme zu befristen und den Ausbau der Speicherförderung deutlich voranzutreiben.
Präsident Wegner verweist zudem auf eine verbandseigene Umfrage, wonach bereits heute rund die Hälfte der befragten Mitglieder von Problemen bei der Auszahlung ihrer Vergütung berichtet. Angesichts einer Smart-Meter-Durchdringung von derzeit nur 5,5 Prozent fehlten außerdem grundlegende Verbraucherschutzstandards für die geplante Direktvermarktungspflicht.
Einspeisevergütung muss bleiben
"Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Einspeisevergütung erhalten bleibt", betont Wegner. "Sollte die Bundesregierung daran festhalten, sie durch eine Übergangsfrist zu ersetzen, muss Frist so bemessen sein, dass sich private Investitionen in Solarenergie weiterhin rechnen." Zudem kritisiert der Verband Wohneigentum, dass die Frist zur Stellungnahme im Konsultationsverfahren viel zu kurz bemessen war, um die Auswirkungen auf private Eigentümerinnen und Eigentümer angemessen zu bewerten.
Verband Wohneigentum_Stellungnahme EEG_Novelle-3.pdf (1.3 MB, PDF-Datei)
Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert. Bis 2030 soll der Anteil von Ökostrom am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent steigen. Der Verband Wohneigentum wird sich mit den beschriebenen Forderungen weiterhin in das laufende Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Pressekontakt:
Anna Florenske| Pressesprecherin Verband Wohneigentum e.V.
0228 60468-20 | presse@wohneigentum-bund.de
Immer mehr Eigentümer und Eigentümerinnen steigen von Gas auf klimafreundliche Heizsysteme um - insbesondere auf Wärmepumpen, häufig ergänzt durch Photovoltaik und Stromspeicher. Diese Investitionen sind langfristig wirtschaftlich, ökologisch sinnvoll und politisch gewollt. Doch: Dabei entstehen in vielen Fällen zusätzliche Kosten rund um den Gasanschluss - etwa für Stilllegung, Trennung oder laufende Gebühren. Wie sind Ihre Erfahrungen dazu? Unsere Umfrage ist anonym und dauert nur wenige Minuten.

Ihre Erfahrung zählt. Nehmen Sie sich wenige Minuten Zeit und unterstützen Sie unser Engagement für eine faire, transparente und verbrauchergerechte Wärmewende. Hier geht es zur Umfrage.
Was viele nicht wissen: Mit dem Ende der Gasnutzung endet nicht automatisch jede Verpflichtung gegenüber dem Gasnetzbetreiber. In zahlreichen Regionen werden Eigentümer*innen mit zusätzlichen Kosten konfrontiert - für die Stilllegung, die dauerhafte Trennung, den Rückbau oder sogar für laufende Gebühren, obwohl kein Gas mehr bezogen wird.
Stilllegung, Trennung, Rückbau - viele Begriffe, wenig Klarheit
Bundesweit zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Netzbetreiber verwenden unterschiedliche Begriffe und Modelle, die für Verbraucher*innen oft schwer zu unterscheiden sind:
Vorübergehende Stilllegung: Der Anschluss bleibt technisch bestehen, wird aber außer Betrieb genommen. Teilweise werden hierfür laufende monatliche oder jährliche Entgelte verlangt.
Dauerhafte Trennung: Der Anschluss wird vom Netz getrennt, verbleibt aber häufig im Boden oder am Gebäude. Dafür werden oft einmalige Pauschalen erhoben.
Rückbau: Die Leitung wird vollständig entfernt - ebenfalls häufig kostenpflichtig.
Für Betroffene ist oft unklar, was technisch tatsächlich passiert, welche Variante notwendig ist und auf welcher rechtlichen Grundlage Kosten erhoben werden.
Kostenpraxis: große Unterschiede, wenig Transparenz
Berichten der Verbraucherzentralen zufolge varriert die Kostenpraxis bundesweit stark. Während manche Netzbetreiber Anschlüsse kostenfrei stilllegen oder zurückbauen, verlangen andere mehrere hundert bis über tausend Euro. Hinzu kommen in einzelnen Fällen laufende Vorhalteentgelte von rund zehn Euro pro Monat - ohne Gasbezug und ohne erkennbare Gegenleistung.
Diese Unterschiede werfen Fragen nach Transparenz und Fairness auf. Pauschale Beträge sind keineswegs branchenweit üblich, sondern Ausdruck regional sehr unterschiedlicher Auslegungen und Geschäftsmodelle.
Aktuelle Rechtsprechung: wichtiges Signal aus Oldenburg
Zusätzliche Bedeutung hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 6 UKl 2/25). Das Gericht entschied, dass Gasnetzbetreiber nach der Niederdruckanschlussverordnung nicht berechtigt seien, Verbraucher*innen pauschal die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses aufzuerlegen. Gegen das Urteil läuft derzeit die Revision beim Bundesgerichtshof; es ist noch nicht rechtskräftig.
Auch wenn die endgültige Klärung noch aussteht und der Bundesgerichtshof noch eine Entscheidung treffen muss, stärkt das Urteil die Position der Verbraucher*innen. Es zeigt, dass Kostenforderungen keineswegs selbstverständlich sind und rechtlich überprüft werden können.
Die Perspektive der Gasnetzbetreiber
Aus Sicht der Gasnetzbetreiber stellt der Rückgang der Gasnutzung eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung dar. Gasverteilnetze sind langfristig angelegte Infrastrukturen mit hohen Fixkosten. Betrieb, Wartung und Sicherheit verursachen Kosten, unabhängig davon, ob einzelne Haushalte noch Gas beziehen.
Netzbetreiber argumentieren, dass sinkende Nutzerzahlen die Kosten auf immer weniger Kund*innen verteilen und zusätzliche Entgeltmodelle notwendig machen könnten. Zudem verweisen sie auf regulatorische Unsicherheiten und mögliche zukünftige Nutzungen der Netze, etwa für Wasserstoff oder klimaneutrale Gase.
Diese Perspektive verdeutlicht: Der Konflikt ist strukturell. Gleichzeitig kann er nicht zulasten einzelner Haushalte gelöst werden, die im Sinne der Klimaziele auf Gas verzichten.
Wer seinen Gasanschluss nicht mehr benötigt, sollte genau hinschauen:
Lassen Sie sich schriftlich erklären, welche Maßnahme konkret vorgesehen ist.
Verlangen Sie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und die benannte Rechtsgrundlage.
Akzeptieren Sie pauschale oder unklare Forderungen nicht vorschnell.
Verweisen Sie bei Stilllegungskosten auf das Urteil des OLG Oldenburg.
Verbraucherzentralen bieten hierzu Beratung und Musterbriefe an.
Warum wir nachfragen - und Ihre Mithilfe brauchen
Der Verband Wohneigentum sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Der politisch gewollte Ausstieg aus dem Gas darf nicht durch intransparente Zusatzkosten konterkariert werden. Es braucht klare, bundesweit einheitliche Regeln, wie mit nicht mehr genutzten Gasanschlüssen umzugehen ist und wie Kosten fair verteilt werden.
Um belastbare Daten aus Sicht der Menschen mit Haus & Wohnung zu erhalten, führen wir derzeit eine kurze Umfrage durch. Sie hilft uns, Erfahrungen zu bündeln, Fehlentwicklungen sichtbar zu machen und diese fundiert in die öffentliche und politische Debatte einzubringen.