Aktuelle Pressemitteilung der Bundesgeschäftsstelle

Berlin/Bonn, 19. April 2023 - Der Verband Wohneigentum, mit 330.000 Mitgliedern der bundesweit größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, sieht die heute vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes kritisch. "Für die große Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer mit Durchschnittsverdienst bleibt die erhoffte Entlastung aus", bemängelt der amtierende VWE-Präsident Peter Wegner.

Solarpaneele auf einem alten Hausdach
Die vieldiskutierte GEG-Novelle sieht vor, dass ab 2024 keine neuen reinen Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Neue Systeme müssen dann zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.   © Pixabay
Der VWE-Präsident weiter: "Es ist richtig, diejenigen Menschen zu unterstützen, die Sozialtransferleistungen beziehen. Aber diejenigen, die knapp über dieser Grenze liegen, oftmals junge Familien, werden nicht weiter entlastet. Gleichzeitig öffnet die Novelle in ihrer jetzigen Fassung mit ihrem Bonussystem Mitnahmeeffekten Tür und Tor."

Wer schneller und ambitionierter dekarbonisiere, könne einen Bonus einstreichen - das sei aber zumeist den Besserverdienenden möglich, denen so noch ein Wertzuwachs geschenkt werde. In der weiteren Debatte zum GEG sollte die Chance ergriffen werden, durch eine einkommensabhängige Verteilung der Mittel mehr Unterstützung für die breite Mitte bereitzustellen, die kaum Reserven auf der hohen Kante hat", so Wegner.

Positiv wertet der Eigentümerverband die breite Palette an Realisierungsmöglichkeiten, die individuelle Lösungen ermöglichen, sowie verschiedene Härtefall- und Ausnahmeregelungen. Aber: "Die Einführung ordnungsrechtlicher Vorgaben im Bestand ist ein tiefer Einschnitt", betont der VWE-Präsident, "gerade auch in ökonomischen Krisenzeiten. Hier muss noch nachgebessert werden, auch um die Akzeptanz bei den Betroffenen zu erhöhen".

Presse-Kontakt:
Katrin Ahmerkamp, Pressesprecherin
Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn
Telefon: 0228 / 60468-20
E-Mail: presse@verband-wohneigentum.de www.verband-wohneigentum.de www.gartenberatung.de


Eigentümerversammlung
Verband Wohneigentum: Teilnahme von wenig technik-affinen Menschen bei Eigentümergemeinschaften muss sichergestellt sein.   © Panther Media

Bonn/Berlin, 8. April 2024. Während Eigentümerversammlungen seit 2020 in hybrider Form gesetzlich erlaubt sind, ist die Debatte um die Einführung reiner Online-Eigentümerversammlungen in Deutschland in vollem Gange. Der gemeinnützige Verband Wohneigentum begrüßt generell die Nutzung digitaler Kommunikationsformen für Eigentümergemeinschaften. Die Teilnahme von wenig technik-affinen Menschen müsse aber sichergestellt sein.

Die mindestens jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen von WEG dürfen bereits seit 4 Jahren hybrid abgehalten werden. Das bedeutet: Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen haben die Wahl, ob sie in Person vor Ort oder auf Wunsch online zugeschaltet teilnehmen. Ein aktueller Regierungsentwurf sieht vor, dass Eigentümerversammlungen mit einer Dreiviertelmehrheit der Anwesenden für längstens 3 Jahre beschließen können, ausschließlich online stattzufinden.
Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum, unterstützt die Idee von digitalen Eigentümerversammlungen, solange sicherzustellen sei, dass auch Personen, die nicht mit digitalen Kommunikationsmitteln vertraut sind, daran teilnehmen können. "Grundsätzlich begrüßen wir die Nutzung digitaler Formate für Eigentümerversammlungen und Informationsweitergaben. Diese neuen Möglichkeiten dürfen jedoch nicht das maßgebliche Recht auf Teilhabe am Entscheidungsfindungsprozess im Rahmen der Eigentümerversammlungen einschränken", so Verbandspräsident Wegner. Das Problem sei, dass virtuelle Versammlungen und digitale Kommunikation für weniger technikaffine Menschen herausfordernd sein könnten.

Verband Wohneigentum: Option auf Hybrid-Versammlungen

"Wir fordern eine dauerhafte Option auf Hybrid-Versammlungen, denn diese ermöglichen allen Eigentümerinnen und Eigentümern eine Teilnahme, unabhängig von ihrem technologischen Kenntnisstand oder ihrer Präferenz", erklärt Peter Wegner. Weitergehende Entscheidungen über das Format der Eigentümerversammlungen sollten ansonsten einstimmig geschlossen werden. Darüber hinaus muss aus Sicht des Verbands Wohneigentum sichergestellt werden, dass stets ein barrierefreier Zugang zu wichtigen Informationen für Menschen mit Wohneigentum sichergestellt ist. Der Verband fordert daher ein individuelles Wahlrecht der Eigentümerinnen und Eigentümer in Bezug auf die Informationsweitergabe.

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Presse-Kontakt:
Verband Wohneigentum
Anna Florenske, Pressesprecherin
Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn
Telefon: 0228 / 60468-20
E-Mail: presse@verband-wohneigentum.de

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