#neueGrundsteuer Kann ich mir nicht leisten.
Februar 2025
Seit Jahren ein Aufreger-Thema: die neue Grundsteuer. Für viele Eigentümer und Eigentümerinnen war die neue Steuer am 15. Februar erstmalig fällig. Nach einer aktuellen Umfrage zahlen 3 von 4 Eigentümern und Eigentümerinnen jetzt mehr als vor der Reform. Sind auch Sie von einer massiven Erhöhung der Grundsteuer betroffen? Dann zeigen Sie der neuen Steuer die gelbe Karte und beteiligen sich an unserer Aktion
Gelbe Karte für die Grundsteuer - Vorlage zum Herunterladen
Sind auch Sie sind von einer massiven Erhöhung der Grundsteuer betroffen? Dann zeigen Sie der neuen Steuer die gelbe Karte und beteiligen sich an unserer Aktion "Kann ich mir nicht leisten - neue Grundsteuer". Nutzen Sie unser Formular und schreiben an Ihre Bundes- oder Landtagsabgeordneten. Helfen Sie mit, die neue Grundsteuer kritisch zu begleiten und das Thema wieder auf die politische Ebene zu bringen. Die Grundsteuer muss nachgebessert werden!
Gelbe Karte für die neueGrundsteuer. Ausfüllen, abspeichern, per Mail versenden.
Ausfüllen
Abspeichern
Per e-Mail versenden
!!! Eine Kontaktliste der Bundestagsabgeordneten finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete.
Einige Landesverbände bieten die Karten in ausgedruckter Form an. Auch diese an die zuständigen Bundes- oder Landtagsabgeordneten adressieren.
Nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeiten
73 % der Eigentümer zahlen mehr
Im Interview
Wie ist der Stand der Dinge? Kann ich etwas tun, wenn ich den neuen Grundsteuerbescheid für deutlich zu hoch halte? Wie ist der Stand bei den Musterklagen? Antworten auf diese Fragen gibt Jan Koch, Geschäftsführer Verband Wohneigentum NRW, im Interview.
Wichtig zu wissen:
Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide Ihrer Stadt haben kaum Aussicht auf Erfolg. Die Kommune wendet hier lediglich die Bemessungsgrundlagen an, die das Finanzamt vorher festgelegt hat. Ist der Bescheid fehlerhaft, z.B. durch eine falsche Zuordnung des Grundstücks bei differenzierten Hebesätzen oder einen falschen Grundsteuermessbetrag, müssen die Fehler korrigiert werden. Im in neun Bundesländern angewendeten Bundesmodell gibt es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs die Möglichkeit für Grundstückseigentümer*innen, einen niedrigeren Grundsteuerwert nachzuweisen und somit von einer geringeren Steuerbemessung zu profitieren, Grundlage dafür ist das sogenannte Übermaßverbot. Das kann laut BFH insbesondere dann verletzt sein, wenn eine Wertabweichung zwischen dem vom Finanzamt festgestellten Wert und dem tatsächlichen Wert von 40 % und mehr vorliegt.
Zur Erinnerung: Die Neuberechnung der Grundsteuer war 2018 vom Bundesverfassungsgericht gefordert worden. Die bislang herangezogenen Einheitswerte spiegelten den tatsächlichen Wert der Grundstücke nicht mehr wider, was zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast führe, urteilte das Karlsruher Gericht damals.
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum ist der bundesweit größte Verbraucherschutzverband für das selbstgenutze Wohneigentum. Wer in den eigenen 4 Wänden lebt, findet Beratung, Information, ein umfangreiches Serviceangebot und eine starke Interessenvertretung.