Einführung der neuen Grundsteuer im Saarland

Bund der Steuerzahler Saarland e.V.

PRESSEINFORMATION

Nr. 15/2024

Einführung der neuen Grundsteuer im Saarland: Es ist an der Zeit für eine erste Zwischenbilanz

Saarbrücken, 10. Dezember 2024 - Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer im Saarland in Kraft. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) berichtet über aktuelle Entwicklungen und zieht ein gemischtes Fazit zur Umsetzung durch die Kommunen.

In zahlreichen Städten und Gemeinden wurde die Umstellung aufkommensneutral oder mit minimalen Abweichungen vorgenommen. So haben beispielsweise Saarbrücken, Friedrichsthal und Homburg Hebesätze beschlossen, die der angestrebten Neutralität weitgehend entsprechen. Einzelne Kommunen wie Völklingen haben vorläufige Hebesätze beschlossen und behalten sich Anpassungen vor, sobald endgültige Daten der Finanzverwaltung vorliegen.

Problematische Steuererhöhungen in einigen Gemeinden

Kritisch sieht der BdSt jedoch die Vorgehensweise einiger Kommunen, die von der Reform abweichen und zusätzliche Einnahmen generieren. Besonders auffällig sind die Städte Eppelborn und Merzig:

  • Eppelborn: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde auf 430 % festgelegt, was zu einer Steuererhöhung von 4,5 % bis 11 % führt. Öffentlich wurde dies jedoch als "Absenkung" kommuniziert, was der BdSt als irreführend kritisiert.

  • Merzig: Die Hebesatzerhöhung auf 440 % bringt der Stadt Mehreinnahmen von bis zu 614.000 EUR. Insgesamt bedeutet das ein Anstieg der Merziger Grundsteuereinnahmen 2024 um bis zu 28,1 %.

Verfassungsrechtliche Zweifel an der Reform

Zusätzlich zu diesen lokalen Herausforderungen hält der BdSt die gesamte Grundsteuerreform für verfassungswidrig. Dies stützt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof. Erste Klagen gegen die Grundstücksbewertung wurden bereits bei Finanzgerichten eingereicht, unterstützt durch den BdSt.

Fazit

Während die Reform in vielen Kommunen sachgerecht umgesetzt wurde, sieht der BdSt in anderen Fällen gravierende Verstöße gegen das Gebot der Aufkommensneutralität. Dies belastet die Bürger finanziell und stellt die Glaubwürdigkeit der Reform in Frage.
Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.steuerzahler-saarland.de

Diese Presseinformation 15/2024 als PDF.

SL_GrundsteuerTabelle 1.pdf (416.3 KB, PDF-Datei)
SL-GrundsteuerTabelle 2.pdf (254.5 KB, PDF-Datei)

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