Service Haus & Wohnen

Januar 2026

Für unsere Woche des Wohneigentums haben wir wieder ein vielseitiges Info-Paket geschnürt. Wir beschäftigen uns u.a. mit Photovoltaik- und kleinen Windkraft-Anlagen, mit dem Thema Vollmachten und Verfügungen und dem Smart Home. Erstmals beleuchten wir auch die Perspektive von Frauen und Wohneigentum.

Symbolbild zeigt ein kleines Haus auf weißem Hintergund und den Schriftzug Woche des Wohneigentums
© Canva/Verband Wohneigentum

In der Woche vom 9. bis zum 13. März sind unsere Referent*innen an vier Abenden für Sie da und nehmen sich im Anschluss an die Vorträge Zeit, Fragen zu beantworten. Die Online-Infoabende beginnen jeweils um 18 Uhr und enden gegen 19.30 Uhr.

Themen und Referenten

Montag, 09.03., 18 Uhr
Energie-Eigenversorgung 2.0.
Unser Referent sagt: Die PV-Anlage auf dem eigenen Dach ist die Antwort auf steigende Strompreise und zugleich der beste Beitrag zur Energiewende. Sonnenstrom kann heutzutage im Eigenverbrauch so effizient und wirtschaftlich genutzt werden, dass man ein leeres und ungenutztes Dach eigentlich schon als teuren Luxus betrachten muss. In seinem Vortrag vermittelt Hans Urban grundlegende Informationen und zeigt persönliche Wege in Richtung Energiewende. Auch Windkraft, flexible Module, und Wärmepumpen werden thematisiert.

Referent: Dipl.-Ing. Hans Urban, Experte für Photovoltaik, Speicher und E-Mobilität
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Dienstag, 10.03., 18 Uhr
Smart Home
Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Smart Home, und welche technischen Möglichkeiten stehen Hausbesitzern heute tatsächlich zur Verfügung? Unser Referent gibt einen verständlichen Überblick über aktuelle Assistenzfunktionen, ordnet ihren praktischen Nutzen ein und beleuchtet die Kosten. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie intelligente Haustechnik dazu beitragen kann, Selbstständigkeit und Sicherheit zu erhöhen. Norman Bartusch richtet den Blick auch auf auf das Ziel, möglichst lange unabhängig im eigenen Zuhause leben zu können.

Referent: Norman Bartusch, SmartHome Initiative Deutschland e.V.
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Donnerstag, 12.03., 18 Uhr
Vollmachten und Patientenverfügung
Ein schwerer Unfall, Altersschwäche oder ein plötzlicher Schlaganfall: In kürzester Zeit kann eine Situation entstehen, in der wir hilflos sind und keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können. Unser Referent zeigt, wie Vollmachten und Verfügungen Klarheit schaffen und so auch Angehörige entlasten können. Sie können rechtzeitig nahe Menschen bestimmen, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmern, wenn Sie dazu nicht (mehr) in der Lage sind. Holger Schiller erläutert, welche Regelungen sinnvoll sind, worauf es bei der Erstellung ankommt und wie sich persönliche Wünsche verbindlich festhalten lassen.

Referent: Holger Schiller, Rechtsanwalt und Notariatsverwalter
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Freitag, 13.03., 18 Uhr
Frauen und Wohneigentum
Ehe, Eigentum und Eintragung: Was Paare über Immobilienbesitz wissen sollten und wie man sich innerhalb der Ehe richtig absichert. Das Seminar richtet sich insbesondere an Frauen, die Wohneigentum besitzen, kaufen wollen und/oder erben. Unsere Referentin räumt mit gefährlichem Halbwissen auf und beleuchtet die rechtlichen Aspekte. Denn: Bei Immobilien in der Ehe geltend klare gesetzliche Regelungen, die "frau" kennen sollte. Wie wirkt sich Wohneigentum in der Ehe aus? Wer besitzt was im Grundbuch? Wer haftet für den Kredit auch im Falle einer Trennung? Ziel des Vortrags ist es, mit mehr Klarheit, Kontrolle und Selbstbewusstsein an das Thema heranzugehen.

Referentin: Dr. Tina Wollweber, Sister in Law
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Die Einspeisevergütung für Solarstrom kommt nicht in jedem Fall zuverlässig an. Der Verband Wohneigentum hat auf Rückmeldungen aus den Mitgliederreihen reagiert und eine Online-Kurzumfrage dazu durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung hat Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas im direkten Gespräch der Bundesnetzagentur vorgestellt.

Ein Einfamilienhaus mit Photovoltaik-Panelen auf dem Dach
Verzögerungen bei der Auszahlung der PV-Einspeisevergütung sorgen für Frust bei privaten Anlagebetreibern.   © Verband Wohneigentum

Wer mit der eigenen Photovoltaikanlage einen Beitrag zur Energiewende leistet, erwartet eine reibungslose Abwicklung. Die Realität sieht oft anders aus: Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung fließt nicht immer zuverlässig. Um die Tragweite dieser Missstände zu erfassen, führte der Verband von Mitte August 2025 bis Anfang Februar 2026 eine Online-Kurzumfrage durch. Die Ergebnisse hat Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn vorgelegt.

Umfrage zur Einspeisevergütung

An der Erhebung beteiligten sich 434 Haushalte. Das Fazit: Fast die Hälfte der Befragten kämpft mit erheblichen Verzögerungen. Doch nicht nur die Auszahlung stockt. Die Umfrage legte weitere von den Teilnehmenden beschriebene Knackpunkte offen:

  • Probleme bei Zählerwechseln, Betreiberwechseln oder Anlagenerweiterungen

  • schwer nachzuvollziehende Abschlagszahlungen und Abrechnungen

  • schlechte Erreichbarkeit der zuständigen Netzbetreiber bei Rückfragen

Viele Netzbetreiber vom Photovoltaik-Boom überfordert

In einem konstruktiven Austausch mit der Bundesnetzagentur Mitte März wurde über die Ursachen gesprochen. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass der Solarboom der letzten Jahre viele Netzbetreiber schlicht überfordert habe. Probleme bei IT-Umstellungen oder auch nicht funktionierende Messsysteme hätten für Rückstaus gesorgt. Dabei gebe es natürlich Unterschiede, einige Netzbetreiber hätten die Probleme deutlich schneller gelöst als andere.

Anlagenbetreiber müssen Daten vollständig übermitteln

Gleichzeitig nahm die Behörde jedoch auch die Anlagenbetreiber in die Pflicht. Referatsleiter Peter Stratmann betonte, dass eine Auszahlung nur erfolgen könne, wenn alle Daten vollständig übermittelt sind (Zählerständen sowie technische und administrative Anlagendaten) und die Anlage im Marktstammdatenregister registriert sei. Er appellierte an die "Disziplin und Eigenverantwortung" der Verbraucher*innen.

Fälle schrittweise aufarbeiten

Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas bewertet den Austausch mit der Bundesnetzagentur als positiv. Die Behörde nehme die bestehende Problematik ernst. Man erwarte jetzt die schrittweise Aufarbeitung der Fälle und habe sich gegenseitige Unterstützung zugesichert.

Örenbas macht aber auch auf ein in dem Gespräch deutlich gewordenes Defizit aufmerksam: die Aufklärung über administrative Prozesse. "Es fehlt bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern offenbar an Klarheit darüber, welche Daten und Anmeldungen konkret erforderlich sind", bilanziert die Bundesgeschäftsführerin. Hier sieht sie auch die Netzbetreiber in der Pflicht, für Transparenz und eindeutige Informationen zu sorgen. Ah

Modell vor dem Aus?
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument der Energiewende: Betreiber von Solar- oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen bekommen Geld dafür, dass sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und garantiert einen festen Preis pro Kilowattstunde, der abhängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Anlagengröße und der Entscheidung für das Modell Voll- oder Teileinspeisung. Doch die politischen Vorzeichen ändern sich: Nach Plänen der Bundesregierung soll die feste Vergütung für neue kleine Solaranlagen ab 2027 weitgehend abgeschafft werden. Stattdessen sollen Betreiber ihren Strom selbst vermarkten oder die Einspeisung begrenzen. Das kritisiert der Verband Wohneigentum mit Nachdruck und warnt vor einem Rückschritt bei der privaten Energiewende.



Katrin Ahmerkamp

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