2. Außerordentliche Jahresversammlung verabschiedete Beitragserhöhung

Ab 01. Januar 2015 sind aufgrund vorliegender Beschlusslage höhere Beiträge an den Dachverband abzuführen. Von den bislang 25 Euro Jahresbeitrag pro Mitgliedsfamilie sind seit mehreren Jahren konstant jährlich 15 Euro an den Landesverband weitergeleitet worden. 10 Euro blieben der Siedlergemeinschaft für die eigene Verwaltung und für Versicherungen, Anschaffungen usw. übrig.

Ab Januar erhöht sich dieser abzuführende Betrag, so dass sich auch die 10 Euro pro Mitgliedsfamilie reduzieren.

Der Gesamtvorstand der Siedlergemeinschaft hatte nach längerer Beratung beschlossen, der 2. Außerordentlichen Jahresversammlung eine Erhöhung ab 01. Januar 2015 von 25 auf 30 Euro pro Jahr und Mitgliedsfamilie zu empfehlen.

Hierüber wurde durch die Versammlung lange und intensiv diskutiert. Die Meinungen pro oder contra wurden ausführlich geäußert und gehört und am Ende kam es zu einer Abstimmung, die mehrheitlich bei wenigen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen für die Beitragserhöhung wie vorgeschlagen votierte.

Der bisherige Beitrag war seit 2007 nicht mehr angehoben worden.

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