Gestaltungssatzung der Siedlung
Denkmalpflegesatzung Am Sommerberg/ Am Winterberg
Mit Ratsbeschluss vom 12.12.1997 und im März 1998 veröffentlicht, gibt es für unsere Siedlung Am Sommerberg/ Am Winterberg eine Denkmalpflegesatzung.
Hierdurch soll gewährleistet werden, dass diese aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts industriegeprägte Wohnsiedlung in ihren Grundzügen erhalten bleibt und Änderungen und Erweiterungen nur sehr behutsam - aber vor allem satzungsentsprechend vorgenommen werden dürfen.
Es gilt aber ein Bestandsschutz für alle bis zum 12.12.1997 vorgenommenen Veränderungen. Das beinhaltet jedoch, dass alle nach diesem Datum erfolgten Maßnahmen genau den Bestimmungen der Satzung unterliegen.
Nach fast 15 Jahren ist aber festzustellen, dass sich eine gewisse Anzahl von Hauseigentümern nicht daran gehalten hat. Vielfach sind Änderungen vorgenommen worden, die in diesem Maße überhaupt nicht statthaft sind.
Wahrscheinlich aus einer gewissen Unkenntnis heraus.
Bislang hat das noch keine direkten Auswirkungen gehabt. Denn:
Die Behörde, das Bauordnungsamt, stellte bislang hierzu keine eigenen erkennbaren oder uns bekannten Erhebungen an. Man reagierte anscheinend nur auf entsprechende Hinweise.
Der Vorstand der Siedlergemeinschaft weist noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass die Bestimmungen der Gestaltungssatzung eingehalten werden müssen.
Aus diesem Grund veröffentlichen wir nun die Gestaltungsfibel auch als Download auf unserer Internetseite sg123.de.
Und hier mal ein wirklich gut gemeinter und ernster Rat:
Wer etwas umbauen, anbauen oder gestalten will, sollte zuerst einen Blick in die Gestaltungssatzung werfen und dann eine Klärung mit dem Bauordnungsamt anstreben.
Hier finden sie die Gestaltungssatzung
www.dortmund.de/media/p/s...nterberg.pdf
Und als Ergänzung hier auch noch die Gestaltungsfibel zum Herunterladen:
Für die Straßen: Am Sommerberg und Am Winterberg,
Huestraße nur die Haus-Nr.:
69;71;73;75;77;79;81;83;85;87;89;91;93;95;97 und 99
und Steinkühlerweg nur die Haus-Nr.:
42;44;46;48;50;52;54;56;58;60;62;64;66;68 und 70