Informationsabend Patientenverfügung

Gut 40 Personen kamen am 09.08.2018, trotz der hohen Temperaturen, in das Vereinsheim des KGV Hans Böckler um sich über die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht zu informieren.

SPD, AWO und die Siedlergemeinschaft hatten zu diesem Informationsabend eingeladen und dazu als Referentin Frau Susanne Lategahn gewinnen können. Fach -und Sachkundig erläuterte sie zunächst das Thema Vorsorgevollmacht.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.

Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.

Anhand einer Vorlage vom Bundesjustizministerium wurde danach den Zuhörern von Frau Lategahn die Patientenverfügung erklärt.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

In der anschließenden Diskussion wurden alle Fragen, Beiträge usw. ausführlich von Frau Lategahn beantwortet.

von links: Werner Baschin, Susanne Lategahn, Ralf Neuhaus
© Siedlergemeinschaft Am Sommerberg / Am Winterberg

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