Gestaltungssatzung hat Silberjubiläum

Ein Viertel Jahrhundert wird sie inzwischen alt - die aktuell gültige Gestaltungssatzung für unsere Siedlung. Sie löste die aus dem Jahre 1978 bereits unmittelbar nach Privatisierung der Hoesch-Häuser etablierte Rechtsvorschrift zum denkmalwerten Erhalt einer historischen Bebauung aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts ab.

Überwiegend haben sich die Eigentümer an deren Beachtung gehalten. Manchmal , und das auch noch augenfällig, allerdings nicht. Ob nun aus Trotz, Unkenntnis oder Gleichgültigkeit bleibt dahin gestellt. Nur eines ist sicher: Die Nichtbeachtung kann erhebliche Rückbauten und damit verbundene Kosten beinhalten. Wenn die Behörde prüfen und im Einzelfall fordern würde. Aber wo bekanntlich kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Auf unserer internetseite unter dem link: Gestaltungssatzung der Siedlung finden Sie den Wortlaut der Satzung mit Beispielen. Man mag nun geteilter Meinung sein, ob solch eine Gestaltungssatzung Sinn macht oder nicht. jedenfalls gibt es viele Negativbeispiele anderer und ebenfalls historischer Siedlungen. Dort sieht es so kunterbunt aus, dass der Charakter einer geschichtsbedeutsamen "Kolonie", wie unsere Siedlung mal genannt wurde, leider vollkommen verloren gegangen ist. Gottseidank sind wir davor bewahrt worden, was den Wert der Häuser neben der Nähe zum Phönixsee erheblich mit gesteigert haben dürfte.

Zeitungsausschnitt 1997
© Ruhrnachrichten

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