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Die Einspeisevergütung für Solarstrom kommt nicht in jedem Fall zuverlässig an. Der Verband Wohneigentum hat auf Rückmeldungen aus den Mitgliederreihen reagiert und eine Online-Kurzumfrage dazu durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung hat Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas im direkten Gespräch der Bundesnetzagentur vorgestellt.

Wer mit der eigenen Photovoltaikanlage einen Beitrag zur Energiewende leistet, erwartet eine reibungslose Abwicklung. Die Realität sieht oft anders aus: Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung fließt nicht immer zuverlässig. Um die Tragweite dieser Missstände zu erfassen, führte der Verband von Mitte August 2025 bis Anfang Februar 2026 eine Online-Kurzumfrage durch. Die Ergebnisse hat Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn vorgelegt.
Umfrage zur Einspeisevergütung
An der Erhebung beteiligten sich 434 Haushalte. Das Fazit: Fast die Hälfte der Befragten kämpft mit erheblichen Verzögerungen. Doch nicht nur die Auszahlung stockt. Die Umfrage legte weitere von den Teilnehmenden beschriebene Knackpunkte offen:
Probleme bei Zählerwechseln, Betreiberwechseln oder Anlagenerweiterungen
schwer nachzuvollziehende Abschlagszahlungen und Abrechnungen
schlechte Erreichbarkeit der zuständigen Netzbetreiber bei Rückfragen
Viele Netzbetreiber vom Photovoltaik-Boom überfordert
In einem konstruktiven Austausch mit der Bundesnetzagentur Mitte März wurde über die Ursachen gesprochen. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass der Solarboom der letzten Jahre viele Netzbetreiber schlicht überfordert habe. Probleme bei IT-Umstellungen oder auch nicht funktionierende Messsysteme hätten für Rückstaus gesorgt. Dabei gebe es natürlich Unterschiede, einige Netzbetreiber hätten die Probleme deutlich schneller gelöst als andere.
Anlagenbetreiber müssen Daten vollständig übermitteln
Gleichzeitig nahm die Behörde jedoch auch die Anlagenbetreiber in die Pflicht. Referatsleiter Peter Stratmann betonte, dass eine Auszahlung nur erfolgen könne, wenn alle Daten vollständig übermittelt sind (Zählerständen sowie technische und administrative Anlagendaten) und die Anlage im Marktstammdatenregister registriert sei. Er appellierte an die "Disziplin und Eigenverantwortung" der Verbraucher*innen.
Fälle schrittweise aufarbeiten
Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas bewertet den Austausch mit der Bundesnetzagentur als positiv. Die Behörde nehme die bestehende Problematik ernst. Man erwarte jetzt die schrittweise Aufarbeitung der Fälle und habe sich gegenseitige Unterstützung zugesichert.
Örenbas macht aber auch auf ein in dem Gespräch deutlich gewordenes Defizit aufmerksam: die Aufklärung über administrative Prozesse. "Es fehlt bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern offenbar an Klarheit darüber, welche Daten und Anmeldungen konkret erforderlich sind", bilanziert die Bundesgeschäftsführerin. Hier sieht sie auch die Netzbetreiber in der Pflicht, für Transparenz und eindeutige Informationen zu sorgen. Ah
Modell vor dem Aus?
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument der Energiewende: Betreiber von Solar- oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen bekommen Geld dafür, dass sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und garantiert einen festen Preis pro Kilowattstunde, der abhängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Anlagengröße und der Entscheidung für das Modell Voll- oder Teileinspeisung. Doch die politischen Vorzeichen ändern sich: Nach Plänen der Bundesregierung soll die feste Vergütung für neue kleine Solaranlagen ab 2027 weitgehend abgeschafft werden. Stattdessen sollen Betreiber ihren Strom selbst vermarkten oder die Einspeisung begrenzen. Das kritisiert der Verband Wohneigentum mit Nachdruck und warnt vor einem Rückschritt bei der privaten Energiewende.
Katrin Ahmerkamp
Die Einspeisevergütung für Solarstrom kommt nicht in jedem Fall zuverlässig an. Der Verband Wohneigentum hat auf Rückmeldungen aus den Mitgliederreihen reagiert und eine Online-Kurzumfrage dazu durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung hat Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas im direkten Gespräch der Bundesnetzagentur vorgestellt.

Wer mit der eigenen Photovoltaikanlage einen Beitrag zur Energiewende leistet, erwartet eine reibungslose Abwicklung. Die Realität sieht oft anders aus: Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung fließt nicht immer zuverlässig. Um die Tragweite dieser Missstände zu erfassen, führte der Verband von Mitte August 2025 bis Anfang Februar 2026 eine Online-Kurzumfrage durch. Die Ergebnisse hat Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn vorgelegt.
Umfrage zur Einspeisevergütung
An der Erhebung beteiligten sich 434 Haushalte. Das Fazit: Fast die Hälfte der Befragten kämpft mit erheblichen Verzögerungen. Doch nicht nur die Auszahlung stockt. Die Umfrage legte weitere von den Teilnehmenden beschriebene Knackpunkte offen:
Probleme bei Zählerwechseln, Betreiberwechseln oder Anlagenerweiterungen
schwer nachzuvollziehende Abschlagszahlungen und Abrechnungen
schlechte Erreichbarkeit der zuständigen Netzbetreiber bei Rückfragen
Viele Netzbetreiber vom Photovoltaik-Boom überfordert
In einem konstruktiven Austausch mit der Bundesnetzagentur Mitte März wurde über die Ursachen gesprochen. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass der Solarboom der letzten Jahre viele Netzbetreiber schlicht überfordert habe. Probleme bei IT-Umstellungen oder auch nicht funktionierende Messsysteme hätten für Rückstaus gesorgt. Dabei gebe es natürlich Unterschiede, einige Netzbetreiber hätten die Probleme deutlich schneller gelöst als andere.
Anlagenbetreiber müssen Daten vollständig übermitteln
Gleichzeitig nahm die Behörde jedoch auch die Anlagenbetreiber in die Pflicht. Referatsleiter Peter Stratmann betonte, dass eine Auszahlung nur erfolgen könne, wenn alle Daten vollständig übermittelt sind (Zählerständen sowie technische und administrative Anlagendaten) und die Anlage im Marktstammdatenregister registriert sei. Er appellierte an die "Disziplin und Eigenverantwortung" der Verbraucher*innen.
Fälle schrittweise aufarbeiten
Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas bewertet den Austausch mit der Bundesnetzagentur als positiv. Die Behörde nehme die bestehende Problematik ernst. Man erwarte jetzt die schrittweise Aufarbeitung der Fälle und habe sich gegenseitige Unterstützung zugesichert.
Örenbas macht aber auch auf ein in dem Gespräch deutlich gewordenes Defizit aufmerksam: die Aufklärung über administrative Prozesse. "Es fehlt bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern offenbar an Klarheit darüber, welche Daten und Anmeldungen konkret erforderlich sind", bilanziert die Bundesgeschäftsführerin. Hier sieht sie auch die Netzbetreiber in der Pflicht, für Transparenz und eindeutige Informationen zu sorgen. Ah
Modell vor dem Aus?
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument der Energiewende: Betreiber von Solar- oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen bekommen Geld dafür, dass sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und garantiert einen festen Preis pro Kilowattstunde, der abhängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Anlagengröße und der Entscheidung für das Modell Voll- oder Teileinspeisung. Doch die politischen Vorzeichen ändern sich: Nach Plänen der Bundesregierung soll die feste Vergütung für neue kleine Solaranlagen ab 2027 weitgehend abgeschafft werden. Stattdessen sollen Betreiber ihren Strom selbst vermarkten oder die Einspeisung begrenzen. Das kritisiert der Verband Wohneigentum mit Nachdruck und warnt vor einem Rückschritt bei der privaten Energiewende.
Katrin Ahmerkamp
Immer mehr Eigentümer und Eigentümerinnen steigen von Gas auf klimafreundliche Heizsysteme um - insbesondere auf Wärmepumpen, häufig ergänzt durch Photovoltaik und Stromspeicher. Diese Investitionen sind langfristig wirtschaftlich, ökologisch sinnvoll und politisch gewollt. Doch: Dabei entstehen in vielen Fällen zusätzliche Kosten rund um den Gasanschluss - etwa für Stilllegung, Trennung oder laufende Gebühren. Wie sind Ihre Erfahrungen dazu? Unsere Umfrage ist anonym und dauert nur wenige Minuten.

Ihre Erfahrung zählt. Nehmen Sie sich wenige Minuten Zeit und unterstützen Sie unser Engagement für eine faire, transparente und verbrauchergerechte Wärmewende. Hier geht es zur Umfrage.
Was viele nicht wissen: Mit dem Ende der Gasnutzung endet nicht automatisch jede Verpflichtung gegenüber dem Gasnetzbetreiber. In zahlreichen Regionen werden Eigentümer*innen mit zusätzlichen Kosten konfrontiert - für die Stilllegung, die dauerhafte Trennung, den Rückbau oder sogar für laufende Gebühren, obwohl kein Gas mehr bezogen wird.
Stilllegung, Trennung, Rückbau - viele Begriffe, wenig Klarheit
Bundesweit zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Netzbetreiber verwenden unterschiedliche Begriffe und Modelle, die für Verbraucher*innen oft schwer zu unterscheiden sind:
Vorübergehende Stilllegung: Der Anschluss bleibt technisch bestehen, wird aber außer Betrieb genommen. Teilweise werden hierfür laufende monatliche oder jährliche Entgelte verlangt.
Dauerhafte Trennung: Der Anschluss wird vom Netz getrennt, verbleibt aber häufig im Boden oder am Gebäude. Dafür werden oft einmalige Pauschalen erhoben.
Rückbau: Die Leitung wird vollständig entfernt - ebenfalls häufig kostenpflichtig.
Für Betroffene ist oft unklar, was technisch tatsächlich passiert, welche Variante notwendig ist und auf welcher rechtlichen Grundlage Kosten erhoben werden.
Kostenpraxis: große Unterschiede, wenig Transparenz
Berichten der Verbraucherzentralen zufolge varriert die Kostenpraxis bundesweit stark. Während manche Netzbetreiber Anschlüsse kostenfrei stilllegen oder zurückbauen, verlangen andere mehrere hundert bis über tausend Euro. Hinzu kommen in einzelnen Fällen laufende Vorhalteentgelte von rund zehn Euro pro Monat - ohne Gasbezug und ohne erkennbare Gegenleistung.
Diese Unterschiede werfen Fragen nach Transparenz und Fairness auf. Pauschale Beträge sind keineswegs branchenweit üblich, sondern Ausdruck regional sehr unterschiedlicher Auslegungen und Geschäftsmodelle.
Aktuelle Rechtsprechung: wichtiges Signal aus Oldenburg
Zusätzliche Bedeutung hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 6 UKl 2/25). Das Gericht entschied, dass Gasnetzbetreiber nach der Niederdruckanschlussverordnung nicht berechtigt seien, Verbraucher*innen pauschal die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses aufzuerlegen. Gegen das Urteil läuft derzeit die Revision beim Bundesgerichtshof; es ist noch nicht rechtskräftig.
Auch wenn die endgültige Klärung noch aussteht und der Bundesgerichtshof noch eine Entscheidung treffen muss, stärkt das Urteil die Position der Verbraucher*innen. Es zeigt, dass Kostenforderungen keineswegs selbstverständlich sind und rechtlich überprüft werden können.
Die Perspektive der Gasnetzbetreiber
Aus Sicht der Gasnetzbetreiber stellt der Rückgang der Gasnutzung eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung dar. Gasverteilnetze sind langfristig angelegte Infrastrukturen mit hohen Fixkosten. Betrieb, Wartung und Sicherheit verursachen Kosten, unabhängig davon, ob einzelne Haushalte noch Gas beziehen.
Netzbetreiber argumentieren, dass sinkende Nutzerzahlen die Kosten auf immer weniger Kund*innen verteilen und zusätzliche Entgeltmodelle notwendig machen könnten. Zudem verweisen sie auf regulatorische Unsicherheiten und mögliche zukünftige Nutzungen der Netze, etwa für Wasserstoff oder klimaneutrale Gase.
Diese Perspektive verdeutlicht: Der Konflikt ist strukturell. Gleichzeitig kann er nicht zulasten einzelner Haushalte gelöst werden, die im Sinne der Klimaziele auf Gas verzichten.
Wer seinen Gasanschluss nicht mehr benötigt, sollte genau hinschauen:
Lassen Sie sich schriftlich erklären, welche Maßnahme konkret vorgesehen ist.
Verlangen Sie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und die benannte Rechtsgrundlage.
Akzeptieren Sie pauschale oder unklare Forderungen nicht vorschnell.
Verweisen Sie bei Stilllegungskosten auf das Urteil des OLG Oldenburg.
Verbraucherzentralen bieten hierzu Beratung und Musterbriefe an.
Warum wir nachfragen - und Ihre Mithilfe brauchen
Der Verband Wohneigentum sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Der politisch gewollte Ausstieg aus dem Gas darf nicht durch intransparente Zusatzkosten konterkariert werden. Es braucht klare, bundesweit einheitliche Regeln, wie mit nicht mehr genutzten Gasanschlüssen umzugehen ist und wie Kosten fair verteilt werden.
Um belastbare Daten aus Sicht der Menschen mit Haus & Wohnung zu erhalten, führen wir derzeit eine kurze Umfrage durch. Sie hilft uns, Erfahrungen zu bündeln, Fehlentwicklungen sichtbar zu machen und diese fundiert in die öffentliche und politische Debatte einzubringen.