Klimageld zügig umsetzen Wichtiges Signal für private Haushalte
Bonn, Berlin, 27. März 2024. Der Bundesrat hat am 22. März 2024 die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Auszahlung des Klimagelds zu schaffen. Das begrüßt der gemeinnützige Verband Wohneigentum und unterstreicht die Bedeutung einer zügigen Umsetzung.
Zu Jahresbeginn 2024 ist der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen, im kommenden Jahr steigt er auf 55 Euro, für 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Verbandspräsident Wegner betont die Notwendigkeit einer sozialen Abfederung der Maßnahmen zur Klimawende: "Das Klimageld gleicht Belastungen durch gestiegene Preise für Heizen und Tanken aus und sorgt als gezielte Hilfe für eine proportional stärkere Entlastung von Haushalten mit geringen oder niedrigen Einkommen."
Besonders hilfreich sei das Klimageld für Haushalte, die mangels finanzieller Möglichkeiten zur Modernisierung in alten, schlecht sanierten Häusern lebten, sie seien darum von gestiegenen Heizkosten besonders betroffen, erklärt Wegner.
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