Elementarschäden: Versicherer in die Pflicht nehmen
Elementarschäden etwa durch Hochwasser und Starkregen mehren sich. Auf politischer Ebene fordert der Verband Wohneigentum, dass es für Menschen mit Wohneigentum unabhängig von der Wohnlage möglich sein muss, ihre Immobilie gegen Elementarschäden zu versichern. Eine Pflichtversicherung wird abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
Anbieter von Elementarschaden-Versicherungen sollen auf Wunsch jede Immobilie unabhängig von der Wohnlage versichern. Ebenso sollten Versicherer nach Ansicht des Verbands Wohneigentum dazu verpflichtet werden, beim Abschluss einer Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung mit anzubieten.
Menschen mit Haus oder Wohnung haben grundsätzlich die Wahl, ob sie sich versichern lassen möchten. Eine Pflicht zur Elementarschaden-Versicherung besteht nicht.
Eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden soll eingeführt werden.
Versicherer in die Pflicht nehmen
Künftig sollen Versicherer bei Abschluss einer Gebäudeversicherung verpflichtend auch eine Elementarschadenversicherung anbieten, unabhängig davon, ob die Eigentümer in einem Risikogebiet wohnen. Aufgrund der zunehmenden Häufigkeit klimabedingter Umweltkatastrophen besteht ein wachsender Bedarf an solcher Absicherung. Die Schäden durch beispielsweise Starkregenereignisse können Hauseigentümer*innen in existenzielle Notlagen bringen. Zudem soll ein staatlich beaufsichtigtes Rückversicherungssystem eingerichtet werden.
Durch das Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) der Versicherer kann es passieren, dass Eigentümer und Eigentümerinnen von Haus oder Wohnung entweder keinen Versicherer finden, wenn sie in einem ungünstigen Gebiet wohnen, oder, dass sie nach wiederholten Schadensfällen von der Versicherung ausgeschlossen werden. "Das ist für uns ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwingt", betont Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum.
Der bundesweit größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum betont, dass Hauseigentümer nicht verpflichtet werden dürfen, eine Versicherung abzuschließen. Das wäre ein Eingriff in die individuelle Autonomie. Jeder muss selbst entscheiden können, ob er die monatlichen Versicherungskosten tragen kann und möchte.
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