Nachbarrecht Informationsgrundlage über Rechtsbeziehungen der Grundstücksnachbarn

Nachbarrecht
Nachbarrecht   © CC0 (Pixabay License)
Das Nachbarrecht ist ein Rechtsgebiet des Sachenrechts, das die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn und/oder Dritten regelt.

Das Nachbarrecht umfasst alle Rechtssätze, die das Recht des Eigentümers, andere von jeder Einwirkung auf sein Grundstück auszuschließen, im Interesse benachbarter Grundstückseigentümer einschränken (v. a. §§ 906 ff. BGB). Hierzu zählen v. a. die Bestimmungen über Immissionen, den Überhang von Zweigen, den Hinüberfall von Früchten, Fragen von Überbau, Notweg und Grenzen. Vielfach gilt neben dem Bundes- auch Landesrecht, so auch im Saarland.

Das Nachbarrecht ist heute sehr vielschichtig und nicht einfach zu durchschauen. Wenn man begrifflich das erfassen möchte, was man unter Nachbarrecht einordnet, so müsste man alle Rechtsnormen zusammenfassen, die sich damit beschäftigten, zwischen Nachbarn einen Ausgleich widerstreitender Interessen zu schaffen. Hierbei muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass sich der Begriff des Nachbarn nicht an einer Einzelperson oder einer Personengruppe orientiert.Nachbar kann z.B. auch ein Gewerbebetrieb sein.(Zitat: Verbraucherschutz).

Im Internet gibt es viele Informationen zum Nachbarrecht. Wir haben werbefreie Links zu diesem Thema zusammengestellt.


Bild:
Bild von M.Schwarzenberger auf Pixabay

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Verband Wohneigentum e. V., junge Familie
Jetzt Mitglied werden!
Ihr Verband - Ihr Partner
Beratung. Information. Versicherung. Interessenvertretung.
Mitgliedsbeitrag bis zu 60 € im Jahr
Informationen zur Mitgliedschaft