Der Gartenzaun Was ist erlaubt? Zäune, Hecken, Sträucher und vieles mehr.

Sehr schöner Zaun im Aschbachring
Sehr schöner Zaun im Aschbachring   © CC0 (SusaTom H.)

Gartenzaun - was ist erlaubt?

Auf die Frage, was in Sachen Gartenzaun erlaubt ist, lässt sich nur die klassischste aller juristischen Antworten geben: Es kommt darauf an. Grund hierfür ist, dass diese Aspekte des Baurechts Ländersache sind. Entsprechend kommt es darauf an, ob Sie einen Zaun in Hessen, Sachsen, Brandenburg oder eben im Saarland möchten.

Je nachdem, wo sie wohnen, muss Ihr Zaun unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben genügen. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich in einzelnen Bundesländern so verhält, dass die einzelnen Gemeinden ermächtigt sind, ihre eigenen Regelungen im Hinblick auf die Befriedung von Grundstücken zu erlassen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der entsprechenden Behörde oder lesen Sie die Broschüre "Das Nachbarschaftsrecht im Saarland" des Ministeriums der Justiz des Saarlandes.

Das Nachbarrecht

Der Teil des Baurechts, der die Befriedung von Grundstücken betrifft, ist das so genannten Nachbarrecht. So gut wie alle Bundesländer haben entsprechende Gesetze erlassen, auch das Saarland. Eine gute Zusammenfassung bietet die Broschüre "Das Nachbarschaftsrecht im Saarland" des Ministeriums der Justiz des Saarlandes.

Welche Höhe darf ein Zaun haben?

Entsprechend gibt es auch Unterschiede dahingehend, wie hoch ein Zaun an der Grenze des Grundstücks sein darf. Im Saarland wird dabei zentral auf die so genannte Ortsüblichkeit abgestellt. Entsprechend hat sich die Höhe eines Zauns nach der Höhe der übrigen Zäune vor Ort zu richten. Sind in einer Gemeinde hohe Sichtschutzzäune die Regel, so spricht nichts gegen die Errichtung eines weiteren Zauns dieser Art. Sind dagegen Zäune von einem Meter Höhe oder darunter üblich, kann von den Nachbarn mit Erfolg gegen die Ziehung eines höheren Zaunes vorgegangen werden. Sofern kein übliches Ortsbild gegeben ist, sehen die Bestimmungen im Saarland eine maximale Höhe von 1,20 Metern vor. Auch hier finden Sie die wesentlichen Aussagen in der Broschüre zum Nachbarschaftsrecht.

Grenzabstände beachten

Weiterhin gibt es unterschiedliche Regelungen dahingehend, welchen Abstand zur Grundstücksgrenze Zäune haben müssen. Dabei gilt häufig, dass höhere Zäune einen entsprechend größeren Abstand zu wahren haben. Dies macht im Hinblick auf den Schattenwurf auf die Bepflanzung der Nachbargrundstücke auch durchaus Sinn. Auch in diesem Zusammenhang ist es daher wichtig, sich vor der Planung des Zauns mit den gesetzlichen Gegebenheiten des jeweiligen Bundeslandes auseinanderzusetzen.

Besonders geregelt sind auch im Saarland die Grenzabstände für Hecken. Die vorgeschriebenen Abstände richten sich nach der Höhe der Hecke. Dabei ist unerheblich, welche Pflanzenart als Hecke gezogen wird. Wenn ein Abstand von mindestens 75 cm zum Nachbargrundstück eingehalten wird, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes eine Hecke in beliebige Höhe hochgezogen werden. Die Ausnutzung dieser Rechtsposition kann sich jedoch im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich erweisen. So hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, dass Fichten, die als Schnitthecken gezogen worden sind, eine Höhe von 3 m nicht überschreiten dürfen.

Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen, die geringere als die in den §§ 48 bis 54 NachbG vorgeschriebenen Abstände einhalten, ist nach § 55 Abs. 1 NachbG jedoch grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat. Die zeitliche Begrenzung dieses Beseitigungsanspruches hält der Gesetzgeber aus Gründen des nachbarlichen Rechtsfriedens für geboten, damit nicht erst nach vielen Jahren, in denen zunächst keine Beanstandung erfolgt ist, das Recht u.U. zu schikanösen Zwecken mißbraucht wird.

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