Baugenehmigung Carport Brauche ich eine Genehmigung für einen Carport?

Wer braucht einen Carport?
Wer braucht einen Carport?   © CC0 (SusaTom H.)

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man für die Errichtung eines Carports grundsätzlich keine Baugenehmigung benötigt.

Wenn Sie in Ihrem Garten einen überdachten Stellplatz für Ihr Fahrzeug planen, sollten Sie wissen, dass auch Carports genau wie zum Beispiel Gartenhäuser grundsätzlich gesehen erst einmal eine Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt benötigen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen jedoch erlaubt der Gesetzgeber eine Lockerung oder sogar die Streichung der Beantragung für einen Carport, wenn man dabei bestimmte Auflagen erfüllt.

Welche Bestimmungen für das Bundesland Saarland gelten, erfahren Sie hier (Quelle: Easycarport)

Bauen ohne Baugenehmigung

Wenn Sie für die Errichtung Ihres Carports keine Saarland Carport Baugenehmigung benötigen, so sind Sie als Bauherr dennoch verpflichtet, alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Bauauflagen zu beachten und zu erfüllen. Diese schließen sowohl die Bedingungen für die Grenzbebauung mit ein, als auch eventuell zu beachtende Auflagen für den Umwelt- und Denkmalschutz. Sie als Bauherr stehen im Endeffekt alleine dafür gerade, dass alle Auflagen erfüllt werden. Sollten Sie sich nicht daranhalten und die zuständige Bauaufsichtsbehörde bemerkt dies, so drohen Ihnen derzeit Bußgelder für genehmigungsfreie Vorhaben mindestens von 100 Euro bis 2.500 Euro. Bei Carports, die ohne Baugenehmigung errichtet worden sind oder wesentlich geändert wurden, richtet sich das Bußgeld nach der Größe der Stellfläche berechnet. Bei bis zu 100 m3 bebautem Raum fallen 500 Euro bis 7.500 Euro und bei mehr als 100 m3 bebautem Raum von 1.500 Euro bis 50.000 Euro an Geldstrafe an. Außerdem droht der sofortige Rückbau (Abriss) des zu Unrecht errichteten überdachten Unterstandes für Ihr Fahrzeug.

Die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung einer Saarland Carport Baugenehmigung

Wenn Sie die oben aufgeführten Auflagen beim Bau Ihres Carports nicht einhalten können, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung, die das zuständige Bauamt erteilt. Hierfür benötigen Sie einige Unterlagen, die im Vorfeld eingereicht werden müssen:

  • Die Bauzeichnung, liegt im Idealfall dem Bausatz des Carports bei.

  • Ein Lageplan für den genauen Standort des geplanten Carports.

  • Die Flurkarte, die Sie beim Katasteramt der Gemeinde bekommen können. Diese darf nicht älter als ein halbes Jahr alt sein und im Verhältnis 1:500.

  • Der amtliche Bauantrag, vollständig und gewissenhaft ausgefüllt. Dieser ist im Bauamt oder als PDF Datei im Internet als Download erhältlich.

  • Die Baubeschreibung plus voraussichtlich entstehende Kosten.

  • Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan und widerspricht nicht seinen Festsetzungen.

Je nach Wohnort und den dort geforderten Auflagen werden außerdem noch folgende Unterlagen benötigt:

  • Die persönlichen Angaben der angrenzenden Nachbarschaft (Name sowie Adresse und Flurstück).

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