EigenheimerInfo 01/2021 - Sonderausgabe STRABS

Strasse saniert. Bürger ruiniert! STOP Straßenausbaubeiträge weg!
© kira-media | anti-strabs-plakate.de

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Kommunen stößt weiterhin auf Kritik. Aus Sicht des Verbandes Wohneigentum ist sie weder sinnvoll noch erforderlich. Auf die finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer nach der sog. Ersterschließung muss ganz verzichtet werden.

Nachdem nun immer mehr Bundesländer die Straßenausbaubeiträge abschaffen, marschiert das Saarland in die andere Richtung. Der saarländische Landtag hat am 12. Februar 2020 eine Änderung des saarländischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen, das den Kommunen die Möglichkeit zur Erhebung wiederkehrender Beiträge gibt. Die Politik verteidigt diese Maßnahme mit der Behauptung, dass die wiederkehrenden Beiträge eine deutliche Verbesserung zur Einmalzahlung darstellen. Die ersten saarländischen Kommunen haben bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und seinen Bürgern Bescheide über wiederkehrende Beiträge zugestellt.

Von 16 Bundesländern haben bereits 9 Bundesländer die Straßenausbaubeiträge abgeschafft:

Hamburg - Berlin - Bayern - Sachsen-Anhalt -Mecklenburg-Vorpommern -
Thüringen - Brandenburg - Bremen - Baden-Württemberg (gab es bisher keine)

In 5 Bundesländern können die Kommunen selbst entscheiden (Kann-Regelung), ob sie Straßenausbaubeiträge erheben.

In Schleswig-Holstein verzichten nach Recherchen der Kieler Nachrichten bereits 80% der Kommunen auf die Erhebung der Beiträge. In Hessen sind die Kommunen nicht mehr verpflichtet, die Beiträge zu erheben. Etwa 40 von insgesamt 423 Städten und Gemeinde haben die Kann-Regelung genutzt und die Beiträge abgeschafft. In Niedersachsen können die Kommunen noch Beiträge erheben. In Sachsen gilt die Kann-Regelung unter Berufung auf ein Grundsatzurteil des OVG Bautzen vom 31.10.2007, nachdem sind diejenigen Gemeinden in ihrer Entscheidung zur Erhebung frei, deren Leistungsfähigkeit nicht gefährdet ist. Die Stadt Leipzig hat die Beiträge abgeschafft. Im Saarland können die 52 Städte und Gemeinde selbst entscheiden, ob sie die Beiträge erheben. Die Landesregierung hat Anfang 2020 beschlossen, dass wiederkehrende Beiträge leichter erhoben werden können. In Rheinland-Pfalz wurden die Einmalbeträge zum 01.01.2021 abgeschafft, stattdessen sollen die Kommunen ausschließlich wiederkehrende Beiträge erheben. Für wenige Ausnahmen aber verbleibt es bei den Einmalbeträgen. In Nordrhein-Westfalen hingegen müssen Anlieger seit Anfang 2020 nur noch die Hälfte der bisher fälligen Straßenausbaubeiträge zahlen.
(Quelle: diverse Medienberichte - Stand Juli 2020)

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist

UNGLEICH

  • weil die Erhebung für den Bürger nicht nur vom Bundesland, sondern auch von der Lage seines Grundstückes in dieser oder jener Kommune abhängig ist.

  • Nicht alle Bundesländer haben solche Folgeabgaben.

  • Nicht in allen Bundesländern, die ihre Kommunen durch Ländergesetze hierzu ermächtigen, haben diese alle solche Satzungen erlassen.

  • Einzelne Kommunen wiederrum, die eine Straßenausbausatzung erlassen haben, wenden diese nicht an.

  • Und bestehende Satzungen werden nicht in allen Kommunen gleicht angewandt.

UNGERECHT

  • Weil die Kosten für Bundesautobahnen und Bundesstraßen voll vom Bund, die Kosten für die Land- und Staatsstraßen vollständig von den Bundesländern bezahlt werden. Nur bei den kommunalen Straßen wird davon abgewichen und die Kosten werden zum größten Teil auf die Anlieger umgelegt.

  • Das ist ungerecht, weil diese kommunalen Straßen von der Allgemeinheit genutzt werden können und auch werden und nicht nur von den Grundstückseigentümern.

UNSOZIAL

  • Weil einerseits der Staat durch verschiedene Förderungen und Maßnahmen (z.B. Wohn-Riester) oder Baulandmodelle seine Bürger zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum ermuntert.

  • Andererseits, weil nachdem das Haus endlich abbezahlt und somit die Investition auch im Sinne einer Altersvorsorge abgeschlossen ist, erneut auf den Anlieger vielfach hohe Kosten für den Straßenausbau zukommen.

  • Die Wohneigentumsquote in der BRD liegt mit 46% weit unter denen anderer europäischer Staaten an vorletzter Stelle.

  • Vor allem junge Familien sparen für das eigene Haus und verzichten damit auf viele Annehmlichkeiten. Durch den Hausbau wird dazu beigetragen, dass viele regionale Unternehmen Arbeitsplätze schaffen und auch erhalten.

Der Verband Wohneigentum fordert daher von den Ländern und Kommunen:

  • Herausnahme der Beitragspflicht für den Ausbau von Ortsstraßen aus dem Kommunalabgabengesetz der Bundesländer.

  • Finanzierung der Ortsstraßen aus Steuermitteln.

  • Verpflichtung der Kommunen zur Errichtung eines nachhaltigen Straßenausbaumanagements zur Kosteneinsparung für Kommunen und Bürger.

Was können Sie tun:

  • Sprechen Sie mit den Landtagsabgeordneten aus Ihrer Region, dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in oder den Stadt- bzw. Gemeinderäten.

  • Konfrontieren Sie die Mandatsträger mit unseren Argumenten und fordern Sie gezielt, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus dem Kommunalabgabengesetz des Saarlandes ersatzlos gestrichen wird.

  • Weisen Sie darauf hin, dass es - auch solange die Straßenausbau-Beitragssatzung noch nicht abgeschafft ist - Möglichkeiten gibt, die Finanzen der Bürger zu schonen.

  • Sammeln Sie mit der auf der letzten Seite beigefügten Unterschriftenliste in Ihrem Umfeld Unterschriften und senden Sie die Seite an untenstehende Anschrift zurück. Die gesammelten Unterschriften werden wir dann als Petition an die Landesregierung weiterleiten.

Herausgeber:
Verband Wohneigentum Saarland e.V.
Inselstr. 3, 66299 Friedrichsthal
Facebook: Verband Wohneigentum Saarland

www.verband-wohneigentum.de/saarland
oder QR-Code scannen

QR-Code
© Harald Kraushaar

Postanschrift:
Verband Wohneigentum Saarland e.V.
Inselstr. 3, 66299 Friedrichsthal
Telefon:
06897 / 87964 oder 0160 220 7600
saarland@verband-wohneigentum.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Harald Kraußhaar - Uschi Goergen


.. zum Download (inclusive Unterschriftenliste).

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Verband Wohneigentum e. V., junge Familie
Jetzt Mitglied werden!
Ihr Verband - Ihr Partner
Beratung. Information. Versicherung. Interessenvertretung.
Mitgliedsbeitrag bis zu 60 € im Jahr
Informationen zur Mitgliedschaft