EigenheimerInfo 01/2021 - Sonderausgabe STRABS

Strasse saniert. Bürger ruiniert! STOP Straßenausbaubeiträge weg!
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Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Kommunen stößt weiterhin auf Kritik. Aus Sicht des Verbandes Wohneigentum ist sie weder sinnvoll noch erforderlich. Auf die finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer nach der sog. Ersterschließung muss ganz verzichtet werden.

Nachdem nun immer mehr Bundesländer die Straßenausbaubeiträge abschaffen, marschiert das Saarland in die andere Richtung. Der saarländische Landtag hat am 12. Februar 2020 eine Änderung des saarländischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen, das den Kommunen die Möglichkeit zur Erhebung wiederkehrender Beiträge gibt. Die Politik verteidigt diese Maßnahme mit der Behauptung, dass die wiederkehrenden Beiträge eine deutliche Verbesserung zur Einmalzahlung darstellen. Die ersten saarländischen Kommunen haben bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und seinen Bürgern Bescheide über wiederkehrende Beiträge zugestellt.

Von 16 Bundesländern haben bereits 9 Bundesländer die Straßenausbaubeiträge abgeschafft:

Hamburg - Berlin - Bayern - Sachsen-Anhalt -Mecklenburg-Vorpommern -
Thüringen - Brandenburg - Bremen - Baden-Württemberg (gab es bisher keine)

In 5 Bundesländern können die Kommunen selbst entscheiden (Kann-Regelung), ob sie Straßenausbaubeiträge erheben.

In Schleswig-Holstein verzichten nach Recherchen der Kieler Nachrichten bereits 80% der Kommunen auf die Erhebung der Beiträge. In Hessen sind die Kommunen nicht mehr verpflichtet, die Beiträge zu erheben. Etwa 40 von insgesamt 423 Städten und Gemeinde haben die Kann-Regelung genutzt und die Beiträge abgeschafft. In Niedersachsen können die Kommunen noch Beiträge erheben. In Sachsen gilt die Kann-Regelung unter Berufung auf ein Grundsatzurteil des OVG Bautzen vom 31.10.2007, nachdem sind diejenigen Gemeinden in ihrer Entscheidung zur Erhebung frei, deren Leistungsfähigkeit nicht gefährdet ist. Die Stadt Leipzig hat die Beiträge abgeschafft. Im Saarland können die 52 Städte und Gemeinde selbst entscheiden, ob sie die Beiträge erheben. Die Landesregierung hat Anfang 2020 beschlossen, dass wiederkehrende Beiträge leichter erhoben werden können. In Rheinland-Pfalz wurden die Einmalbeträge zum 01.01.2021 abgeschafft, stattdessen sollen die Kommunen ausschließlich wiederkehrende Beiträge erheben. Für wenige Ausnahmen aber verbleibt es bei den Einmalbeträgen. In Nordrhein-Westfalen hingegen müssen Anlieger seit Anfang 2020 nur noch die Hälfte der bisher fälligen Straßenausbaubeiträge zahlen.
(Quelle: diverse Medienberichte - Stand Juli 2020)

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist

UNGLEICH

UNGERECHT

UNSOZIAL

Der Verband Wohneigentum fordert daher von den Ländern und Kommunen:

Was können Sie tun:

Herausgeber:
Verband Wohneigentum Saarland e.V.
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Harald Kraußhaar - Uschi Goergen


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