Erbrecht
Vererben und Erben, Fragen zum Erbrecht
Vorwort
Auch das Erbrecht ist in seinen Einzelheiten sehr umfangreich, schon ein falsch gesetztes Komma in einem Testament kann auch hier für unterschiedliche Meinungen und zu Prozessen führen. Wir können hier nur, , einige Punkte aus unserer Sicht und wie in den Medien berichtet wird, ansprechen. Also ist das hier nur ein grober Überblick.
Unten auf dieser Seite stehen noch einige Links zu sehr informativen Seiten im Net.
Die gesetzliche Ebfolge ist in ein System eingebaut
Erben 1.Ordnung | Erben 2.Ordnung | Erben 3. Ordnung |
Kinder | Eltern | Großeltern |
Enkel | deren Kinder:Geschwister | deren Kinder: Onkel/Tante |
Urenkel | deren Enkel: Nichten und Neffen | deren Kinder:Vetter/Kusine |
weitere Abkömlinge des Erblasseres | deren Urenkel:Großnichten / Großneffen usw. weitere Abkömmlinge der Eltern | deren Kinder:Kusinenkinder usw.weitere Abkömmlinge der Erblasser |
Beispiel: Der Erblasser hinterläßt eine Tochter und einen Sohn.Beide erben den gleichen Teilen, 50 Prozent.
Die Tochter von dem Vater/Erblasser ist verstorben und hinterläßt zwei Kinder, so treten diese an ihre Stelle: Der Sohn des Erblassers erbt 50 Prozent, die Enkelkinder je 25 Prozent. Die Kinder des Sohnes erben nichts. Auch der Witwer der vorverstorbenen Tochter, der Schwiegersohn erbt nichts.
Erbrecht des Ehegatten
Neben den Verwandten ist in Deutschland der Ehegatte gesetzlicher Erbe. Der Eheliche Güterstand bestimmt die Höhe des Erbteils ebenso ob noch andere Verwandte erben.
Es besteht allgemein die Meinung das bei Kinderlosen Ehepaaren der überlebende Ehepartner Alleinerbe ist. Diese Meinung ist falsch denn Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen und eventuell die Großeltern des Erblassers erben mit.
Testament erforderlich ?
Die erste Frage die sich stellt ist, ist ein Testament unbedingt erforderlich?
Ein klares ja wenn der Nachlass anders als vom Gesetz vorgesehen verteilt werden soll.
Dem Gesetz nach sind an erster Stelle der Ehegatte und die Kinder die Erben.
Würde der Vater einer vierköpfigen Familie sterben dann erbt seine Frau 50 Prozent die beiden Kinder die anderen 50 Prozent, pro Kind also 25 Prozent vom Ganzen. Wenn das zu Vererbende anders verteilt werden soll kann das durch ein Testament festgelegt werden.
Testamentarten
Da gibt es 2 Möglichkeiten, erstens kann man ein Testament von einem Notar erstellen lassen oder es kann ein eigenhändiges Testament erstellt werden.
Das eigenhändige Testament muss handgeschrieben sein, es muss Ort und Datum der Niederschrift enthalten und muss eigenhändig unterschrieben sein.
Um keinen Zweifel über den Inhalt aufkommen zu lassen soll als Überschrift bei einem eigenhändigem Testament „Mein Testament“ stehen.
Eine Art eines Testamentes ist das Berliner Testament. Es ist ein gemeinschaftliches Testament der Ehepartner. In ihm setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein.
Zugleich wird ein Dritter, in der Regel die Kinder, zum Erbe bestimmt wenn der überlebende
Ehepartner stirbt. Es gib da noch die Sache mit Vorerbschaft und der Vollerbschaft. Dieser Punkt ist besonders wichtig wenn ein großes Vermögen vorhanden ist. (Steuerrecht).
Wenn ein Ehepartner das Berliner Testament ändern will, bedarf es der Zustimmung der anderen.
Aufbewahrungsort
Aufbewahren kann man ein Testament im Safe, im Wohnzimmerschrank oder an einen anderen ausgesuchten Ort. Bei der Auswahl des Ortes sollte man darauf achten das es für die in ihm genannten Erben zugänglich ist, es aber auch vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man das Testament bei einem Amtsgericht hinterlegt. Je nach Höhe des Vermögens werden die Gebühren dafür erhoben.
Testament ändern
Ein Testament kann man zu jeder Zeit ändern. Bei handgeschriebenen Testamenten ist es besser ein neues zu schreiben (wie oben beschrieben) und das nicht mehr gültige zu vernichten. Wenn das Testament durch einen Notar erstellt wurde und es soll geändert werden gibt es besondere Vorschriften. In diesem Fall an den Notar wenden.
Kann ein Tier Erbe sein ?
Ein Tier kann nicht erben. Aber wie immer gibt es da auch eine Möglichkeit sein Tier erbrechtlich zu bedenken. Ein im Testament benannter Erbe wird verpflichtet sich um das Tier zu kümmern. Ein Testamentsvollstrecker könnte das überwachen.
Enterbt ?
Enterbt wird ein gesetzlicher Erbe indem er im Testament nicht bedacht wird oder er darin ausdrücklich enterbt wird. Ihm steht aber der so genannte Pflichtteil zu, der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldwert. Ein Verfügungsrecht über Gegenstände hat der Pflichtteilsberechtigte nicht.
Hinweise auf interesannte Informationen über das Erbrecht
Soweit und im Groben das Erbrecht. Dazu gibt es viele Bücher, unter anderem „Finanztest „ der Stiftung Warentest. Es umfasst 247 Seiten und ist im Buchhandel für ca. 10,00 Euro erhältlich. Oder „ABC des Erbrechts“ 165 Seiten, im Buchhandel oder bei den Verbraucherberatungsstellen für ca. 9,00 Euro.
Infos auch unter :
http://www.abc-recht.de/