Schornsteinfeger ACHTUNG Termine beachten

Ab 2013 können sich Hausbesitzer für verschiedene Tätigkeiten des Kaminkehrers andere zugelassene Betriebe aussuchen. Wer sich jetzt aber längerfristig an seinen Schornsteinfeger bindet, hat von der neuen Wahlfreiheit nichts.

Ab 2013 wird die Arbeit des Schornsteinfegers in zwei Bereiche geteilt.

1.Die vom Staat vorgeschriebenen Aufgaben, wie Brandsicherheit oder der Abnahme neuer Kamine, verbleibt beim „ernannten Bezirksschornsteinfeger“. Die Feuerstättenschau wird jetzt alle dreieinhalb Jahre (bisher fünf) durch den Bezirksschornsteinfeger durchgeführt. Nur er hat die Befugnis diese Schau durchzuführen .

2.Das Kehren und weitere Arbeiten vor Ort. Hier kann der Hausbesitzer künftig aus mehreren zertifizierten Anbietern auswählen. Auch Installations- und Heizungsbaumeister können sich mit Zusatzqualifikationen registrieren lassen. Adressen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, http://www.bafa.de , Schornsteinfegerregister.

Jeder Hausbesitzer braucht einen Feuerstättenbescheid
Bis Ende dieses Jahres erhalten alle Hausbesitzer vom jetzigen Bezirksschornsteinfegermeister einen Feuerstättenbescheid. Hier ist aufgeführt, welche Feuerstätten es im Haus gibt und was wann zu tun ist. Mit diesem Bescheid können die Kunden sich einen alternativen Schornsteinfeger suchen. Also darauf achten das der Bescheid rechzeitig zugestellt wird.

Wichtig:
Anders als bisher können Hausbesitzer nicht mehr warten, bis der Schornsteinfeger kommt. Vielmehr müssen sich die Hausbesitzer künftig selbst um die Kaminkehrung kümmern. Und sie müssen die ordnungsgemäße Erledigung der Arbeiten nachweisen. Die Bescheinigung erhalten sie vom Dienstleister. Spätestens 14 Tage nach der im Feuerstättenbescheid genannten Frist müssen die Hausbesitzer dem Bezirksschornsteinfeger den Nachweis zusenden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.schornsteinfeger.de.

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