Schiedsmann Warum gleich zum Anwalt und zum Gericht?

Fast jeder hat heute eine Rechtschutzversicherung und ist dadurch in der Lage wegen jeder Kleinigkeit einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dadurch werden viele Gerichte durch die Klagenflut überfordert und es dauert sehr lange bis eine Einigung erziehlt wird.
Aber sehr viele Streitigkeiten lassen sich auch anders lösen. Dafür hat der Gesetzgeber den Weg über den Schiedsmann/frau eröffnet.

Die Stadt Köln hat dazu einige Hinweise über die Tätigkeit und den Ablauf von solchen Verfahren auf ihrer
Internetseite http://www.stadt-koeln.de/2/ehrenamt/schlichtung/02648/ gestellt. Es wird darauf hingewiesen das einige Angelegenheiten sogar erst über den Schiedsmann laufen müssen.
Der Weg über den Schiedsmann zählt als vorgerichtliche Schlichtung und wurde schon vor über 170 Jahre ins Leben gerufen. Die Schiedsmänner/frauen arbeiten ehrenamtlich und sind durch einen Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet, sie sind absolut unpateiisch tätig.
Es entstehen geringe Kosten. Für ca. 50,00 Euro (Verfahrenskosten,Sachkosten wie Porto usw.) kann dort schon ein Vergleich, der in vielen Fällen möglich ist bei gutem Willen der Parteien, geschlossen werden.
Schiedsmänner sind keine Richter, sie können nur Vergleiche schließen, keine Urteile sprechen.
Der Weg zum Schiedsmann kann viel Geld sparen und die Nerven schonen.


Welcher Schiedsmann zuständig ist kann man beim Amtsgericht erfragen oder auch bei der nächsten Polizeidienststelle.

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