Zusatzbeitrag KV
Ab dem muß nun der zur Krankenversicherung durch die Arbeitnehmer bezahlt werden. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zur Krankenversicherung um gesenkt. Das hört sich nach einem Nullrundenspiel an ist es aber für Pflichtversicherte nicht. Von der 0,9 prozentigen Senkung sind je zur Hälfte der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber betroffen. Somit , der Wille der Politik, werden die Lohnnebenkosten gesenkt. Im Klartext : die Beiträge zur KV für Arbeitnehmer werden um gesenkt, gleichzeitig werden aber für die neue Regelung abgezogen, das ergibt eine Mehrbelastung für Pflichtversicherte von
Diese Mehrbelastung wird für die Kosten beim Zahnersatz und beim Krankengeld verwendet. Mehr Geld kommt durch diese Regelung aber nicht in die Kassen. Die Politik hat damit aber wieder einen Ansatzpunkt gefunden an dessen Schrauben sie drehen kann.
Die Berechnung erfolgt vom Bruttoeinkommen mit einer Bemessungsgrenze von 3525,00 Euro je Monat.
Die Mehrbelastung sieht dann je nach Einkommen folgendermaßen aus:
monatliches Bruttoeinkommen | Mehrbelastung von 0,45Prozent |
1000,00 Euro | 4,50 Euro |
1500,00 Euro | 6,75 Euro |
2000,00 Euro | 9,00 Euro |
2500,00 Euro | 11,25 Euro |
3000,00 Euro | 13,50 Euro |
3500,00 Euro | 15,75 Euro |
3525,00 Euro | 15,86 Euro |
alle höheren Einkommen | ebenfalls 15,86 Euro |
Für Selbstständige ist es tatsächlich eine Nullsummenrunde.
Auch Rentner müssen den vollen Beitrag zahlen.
Studenten müssen rund 1,40 Euro/Monat mehr zahlen.
Wehr- oder Zivildienstplichtige müssen auch den Zusatzbeitag zahlen ca. 1,10 Euro/Monat
Minijobber zahlen je nach Verdienst ebenfalls den Zuschlag.
Als Plichtversicherter braucht man selbst nichts unternehmen da die Beiträge ja vom Arbeitgeber abgerechnet werden.
Freiwillig Versicherte die ihre Beitäge ja selbst überweisen müssen ab Juli an den Zusatzbeitrag bei der Überweisung denken.
Alle Versicherten werden von ihren Krankenkassen informiert.
(Die Daten stammen aus 2005 und können sich schon geändert haben)