Laubrente

Es ist Winter, der letzte Herbststurm namens Daniel war durch das Land gefegt und hatte die letzten Blätter von den Bäumen gerissen. Solange es die Blätter von den eigenen Bäumen und Sträuchern ist, okay, da kann man nichts machen, das ist halt so.

Aber was ist mit dem Laub, das von fremden Grundstücken zu uns herüber geweht ist? Muss ich das als "gegeben" hinnehmen? JEIN! Nämlich dann nicht, wenn es sich um eine ungewöhnlich starke Beeinträchtigung meines Grundstücks durch von einem fremden Grundstück ausgehenden Laubfall handelt. Klingt sehr nach Paragraphendeutsch? Ist es auch. Dieses Thema ist in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraph 906, Absatz 2 geregelt.

So eine Angelegenheit ist in der Regel mit dem Nachbarn einfach zu regeln, aber wenn das Nachbargrundstück der Gemeinde, dem Land oder dem Bund gehört? Dann wende man sich an die Gemeinde, das Land oder den Bund!

Voraussetzung ist ein formloser Antrag mit Begründung und es ist immer ein Einzelentscheid pro Jahr, der (wahrscheinlich) vor Gericht erstritten werden muss.

Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt beim Landesverband ist die Sache nicht völlig abwegig oder aussichtlos, wir probieren es einfach mal. Fortsetzung folgt, wir werden hier berichten.

Übrigens: Die Laubrente ist ein zweischneidiges Schwert. Sie kann auch uns treffen, wenn die übermäßig Laub werfenden Bäume auf unserem Grund stehen...

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