Verbandsposition Straßenausbaubeiträge

Die zusätzliche Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch Kommunen stößt landesweit auf Kritik. Viele Kommunen halten ihre innerörtlichen Straßen nicht zeitgerecht und regelmäßig in Stand. Sie warten, bis eine Komplettsanierung auf Kosten der Anlieger unumgänglich ist.
Auslöser öffentlicher Diskussionen sind nicht nur Fälle, in denen Grundbesitzer zu immensen Beiträgen herangezogen wurden und die mit dem Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz enden. Bereits die finanzielle Belastung in üblicher Höhe, mit der Anrainer nicht rechnen konnten, ist oft unzumutbar. Der Kritik schließen wir uns an.

Straßenausbaubeiträge sind ungleich, ungerecht und unsozial

Ungleich, weil die Situation des Bürgers von der zufälligen Lage seines Grundstückes in einer Kommune, mit oder ohne Beiträge, abhängt. Weder gibt es diese höchsten Beiträge Europas in allen Bundesländern noch in allen Kommunen. In Hessen haben wir einen Flickenteppich. Gleichwertige Lebensbedingungen für alle Bürger in Hessen sind nicht gegeben.
Der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes ist nachvollziehbar.

Ungerecht, weil die kommunalen Straßen, genau wie Bundes- und Landstraßen, nicht nur von den Grundeigentümern, sondern ebenso von der Allgemeinheit genutzt werden. Straßen sind Bestandteil der Infrastruktur genau wie Schulen, Krankenhäuser und andere öffentliche Einrichtungen oder Anlagen. Diese werden durch allgemeine Steuergelder finanziert und überwiegend durch Landesmittel bezuschusst.

Unsozial, weil staatlich empfohlene Wohneigentumsbildung durch unvorhersehbare Zusatzkosten belastet wird, die eine Zukunftsplanung und Altersabsicherung gefährden.
Es müssen Hauskredite abbezahlt werden, Reparaturen fallen an, energetische Gebäudesanierung wird erforderlich. Hinzu kommt nun die Corona-Krise, welche die Menschen vor hohe finanzielle Herausforderungen stellt. Viele Menschen fürchten um ihre Existenz und um ihr mühsam erarbeitetes Eigentum. Die zusätzliche Heranziehung zur Finanzierung von öffentlichen Straßen und Plätzen sehen wir als nicht zumutbar an. Die Einführung und Förderung von jährlich wiederkehrenden Beiträgen haben nicht zur Befriedung der Situation beigetragen. Weder hat der Grundstückseigentümer durch Straßensanierung einen individuellen Vorteil noch steigert die Straßensanierung den Wert der Immobilie.
70 Bürgerinitiativen treten für die örtliche sowie für die landesweite Abschaffung ein. Wohnungswirtschaftliche Verbände und Experten haben sich in großer Mehrheit bei der Anhörung im Landtag für die Abschaffung ausgesprochen. Hierzu gehört u.a. der Bund der Steuerzahler Hessen e.V. Dieses darf nicht länger ignoriert werden.
Spätestens seit der Reform des KAG §11 können Kommunen in kommunaler Selbstverwaltung diese veraltete Satzung, die auf einem Gesetz aus Kaiserzeit beruht, abschaffen. Sie können sogar von ihrem Recht Gebrauch machen ihre Bürger rückwirkend zu entlasten.

Wir fordern die hessischen Kommunen auf:

  • Beschließen Sie die rückwirkende Abschaffung ihrer Straßenbeitragssatzung zum Juni 2018

  • Beantragen Sie bereitgestellte Landesmittel

  • Führen Sie ein nachhaltiges umweltfreundliches Straßenbaumanagement und ein nachhaltiges Instandhaltungsprogramm ein

Oberursel, den 25.01.2021

Das Positionspapier wird unterstützt durch:

  • Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland e.V.

  • LandesFrauenRat Hessen

  • Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.


Baustelle
© Michael Schreiber

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