Wahlprüfsteine der Parteien zur Hessischen Landtagswahl
Am 08.10.2023 findet die nächste Landtagswahl in Hessen statt. Dort werden die Weichen der politischen Ausrichtung für die nächsten 4 Jahre gestellt.
Wir haben die Parteien im Landtag (außer AFD) zu den Verbandspositionen gefragt und die Antworten als Wahlprüfsteine veröffentlicht.
Themen | CDU | Bündnis90/DIE GRÜNEN | SPD | FDP | DIE LINKE |
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Grunderwerbsteuer | Die eigenen vier Wände sind nicht nur ein Lebenstraum für viele Menschen und Familien, sondern oft auch die Grundlage der eigenen Altersvorsorge. Eigentum schafft Freiheit und Heimat. Die CDU will daher mehr Menschen beim Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie unterstützen. Den sich verschlechternden Rahmenbedingungen müssen wir mit mehr Freiheit begegnen. Wenn die Umstände den Traum vom Eigenheim erschweren, wollen wir ihn umso entschlossener ermöglichen. Wir wollen steigenden Preisen und Zinsen etwas entgegensetzen, die Eigentumsquote erhöhen und insbesondere junge Familien unterstützen. Leider kann das Land nicht eigenständig Freibeträge zur Grunderwerbsteuer einführen - die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt beim Bund und die Ampel-Regierung hat entgegen den eigenen Ankündigungen den Ländern weiterhin keine Spielräume geschaffen. Wir werden uns weiterhin auf Bundesebene für entsprechende Möglichkeiten einsetzen. Bis die Bundesregierung dies ermöglicht, schaffen wir das "Hessengeld". Dabei wollen wir beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro pro Erwerbsperson plus 5.000 Euro für jedes Kind auszahlen. | Wenn auf Bundesebene die Voraussetzungen für Freibeträge zur gezielten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden und finanzielle Spielräume durch die Bekämpfung von Share Deals entstehen, dann wollen wir diese Möglichkeiten nutzen. Vorstellbar wären beispielsweise ein Freibetrag beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder gestaffelte Steuersätze zur Unterstützung von Familien, die sich ein kleines Eigenheim kaufen wollen. Denkbar wären Freibeträge außerdem für Vermieterinnen und Vermieter, die sich verpflichten, ihre Wohnungen dauerhaft preisgebunden zu vermieten. | Wir setzen uns für eine Entlastung durch eine Reform der Grunderwerbssteuer ein. Dass ausgerechnet CDU-Ministerpräsident Boris Rhein ankündigt, er wolle junge Familien von der Grunderwerbsteuer entlasten, entbehrt nicht einer gewissen Ironie - denn es war sein Vorgänger Volker Bouffier, in dessen Amtszeit die Grunderwerbsteuer in Hessen gleich zweimal angehoben wurde: Erst im Jahr 2013 von 3,5 auf fünf Prozent und ein Jahr später noch einmal von fünf auf sechs Prozent. | Wir Freie Demokraten wollen ein Volk von Eigentümern und kein Volkseigentum. Leider ist die Wohneigentumsquote in Hessen mit 47,5 % nur schwach ausgeprägt. Das wollen wir ändern. In der Biografie vieler Menschen ist die erste eigene Immobilie entscheidend. Wir setzen uns deshalb für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer in Höhe von 500.000 Euro für die erste (selbstgenutzte) Immobilie ein. Davon würden insbesondere junge Familien profitieren. | Eine Besteuerung von Grunderwerb ist aus unserer Sicht grundsätzlich geeignet, um einen Beitrag zur Verteilungsgerechtigkeit zu leisten und Menschen mit hohen Einkommen und Vermögen in besonderem Maße an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Aktuell bestehen jedoch erhebliche Probleme bei der Steuergerechtigkeit: Unternehmen können sich durch sogenannte Share Deals weitgehend der Grunderwerbsteuer entziehen, während selbstnutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer diese Möglichkeit nicht haben und somit besonders belastet werden. Als LINKE sind wir daher für konkrete Vorschläge zur zielgenauen Entlastung selbstnutzender Wohneigentümerinnen und -eigentümer offen. Dies sollte jedoch weitgehend aufkommensneutral geschehen, damit die öffentliche Hand nicht bei wichtigen Zukunftsinvestitionen zu Ausgabenkürzungen gezwungen wird. Insbesondere die Korrektur der weitgehenden Steuerfreiheit von Share Deals sollte hier ein Ansatzpunkt sein, um Entlastungen gegenzufinanzieren. |
Straßenausbaubeiträge Wir fordern die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus dem KAG Hessen und eine Kompensierung der Beiträge durch Landesmittel. | Die Verantwortung bezüglich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen liegt bei den Kommunen. Ebenso, wie der Bund für Bundesstraßen und das Land für Landesstraßen aufkommen müssen, obliegt es den Kommunen, den Unterhalt der kommunalen Straßen zu finanzieren. Diese klare Zuordnung der Zuständigkeiten hat sich bewährt und ist Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung, die für die CDU Hessen ein hohes Gut darstellt. Die Kommunen haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, in welcher Form sie diesen Unterhalt gestalten. Bereits seit 2018 besteht so - neben flexiblen Möglichkeiten der Umlage und Stundungen sowie Streckungen von Zahlungen - die Möglichkeit, Straßenbeiträge vor Ort durch die kommunalen Entscheidungsträger abzuschaffen. Es obliegt jeder Kommune selbst, dies für sich und ihre Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden. Bereits 180 Kommunen haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. Wir stehen dabei für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen, die sie in die Lage freier und selbstverantwortlicher Entscheidungen versetzt. Wir wollen die Kommunen auch künftig finanziell auf hohem Niveau unterstützen und für eine gesicherte Finanzausstattung sorgen. So haben sich die Mittelzuweisungen an die Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich seit der Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge 2018 um fast zwei Milliarden Euro auf mittlerweile fast sieben Milliarden Euro erhöht. Diesen Weg der enormen Unterstützung unserer Kommunen wollen wir als Kommunalpartei fortsetzen. Der Kommunale Finanzausgleich wird dazu - auf Basis der zurzeit stattfindenden Evaluierung - auf eine neue Grundlage gestellt. Dabei setzen wir uns dafür ein, den Kommunen mehr Handlungsspielräume und deutlich mehr Freiheit und Eigenverantwortung bei der Mittelverwendung zu gewähren. | Wir wollen den Kommunen von Seiten des Landes keine Vorgaben zur Finanzierung ihrer kommunalen Straßensanierung machen, da diese eine originäre kommunale Aufgabe ist. Mit unserem Maßnahmenpaket können Kommunen selbst entscheiden, ob und wie sie Straßenbeiträge erheben wollen, zudem werden die Möglichkeiten zur Ratenzahlungen für Anlieger*innen deutlich verbessert und der Zinssatz gesenkt. Die Umstellung auf wiederkehrende Straßenbeiträge in den Kommunen wird mit Landesmitteln gefördert. In der Debatte wird manchmal darauf verwiesen, "das Land" solle doch die Kosten übernehmen. Damit verbunden ist oft der Eindruck, das Geld des Landes sei etwas Abstraktes, das einfach so da ist. Das ist aber natürlich nicht richtig. Auch die Steuereinnahmen des Landes werden von den Bürgerinnen und Bürgern erbracht. Wer also sagt, "das Land" solle für die kommunalen Straßen zahlen, sagt eigentlich: alle Bürgerinnen und Bürger Hessens sollen über ihre Steuermittel für die Straße in einer Kommune bezahlen. Wir haben Zweifel, ob dies eine sinnvolle Aufgabenteilung wäre. | Wir stimmen mit der Aussage so seit vielen Jahren überein. Wir setzen uns für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein und eine Kompensation durch Landesmittel, um den Erhalt der Infrastruktur zu gewährleisten. | Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass die Erhaltung der kommunalen Straßen und deren Finanzierung ureigene Aufgabe der Kommunen ist und in ihrer Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung unterliegt - dieses durch die Verfassung festgelegte Recht demokratisch gewählter kommunaler Mandatsträger gilt es zu achten. Bei einer Abschaffung der kommunalen Straßenausbaubeiträge wären die Kommunen - wie in der Fragestellung erwähnt - auf eine Kompensierung der Beiträge durch Landesmittel angewiesen. Wir sehen allerdings, dass das Land die Kommunen bei vielen Aufgaben nicht ausreichend finanziert, beispielsweise bei der Unterbringung von Flüchtlingen oder der Finanzierung von Kindertagesstätten. Ob das Land die Kompensation für den kommunalen Straßenbau im ausreichenden Maß leistet, würde sich dann jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen neu entscheiden. Insofern würde aus unserer Sicht mit der Abschaffung der kommunalen Straßenausbaubeiträge keine dauerhaft verlässliche Finanzierung des kommunalen Straßenbaus erreicht. | Als LINKE teilen wir die Forderung des VWE nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus dem KAG Hessen und einer Kompensierung der Beiträge durch Landesmittel vollumfänglich. Unsere Fraktion im Hessischen Landtag hat in den letzten Jahren wiederholt Gesetzentwürfe vorgelegt, die genau diese Regelung (sowie die zusätzliche Einführung eines Härtefallfonds für Betroffene nach bayerischem Vorbild) vorsehen (zuletzt im Jahr 2022 den Gesetzentwurf für ein "Gesetz zur Aufhebung von Straßenbeiträgen in den hessischen Kommunen", Drs. 20/8771). Leider blockiert die schwarzgrüne Landesregierung eine entsprechende Neuregelung, ohne hierfür überzeugende Argumente präsentieren zu können. Als LINKE werden wir uns weiter gemeinsam mit Betroffenen, Bürgerinitiativen und Verbänden entschlossen für die vollständige Abschaffung der ungleichen, ungerechten und unsozialen Straßenbeiträge einsetzen. |
Erschließungskosten | Die CDU Hessen teilt die Forderung, dass in entsprechenden Verfahren in einem angemessenen Zeitraum Rechtsklarheit und Rechtsfrieden herrschen muss. Die Erhebung der Erschließungskosten muss entsprechend in einem nachvollziehbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Erschließung und dem Erwerb des Grundstücks stehen. Inwieweit hierfür - gegebenenfalls auf Bundesebene - verwaltungsrechtliche Rahmenbedingungen und Fristen angepasst werden können, werden wir prüfen. | Wir setzen einen klaren Fokus auf die Innenentwicklung, um Flächenfraß zu verhindern und zum Beispiel Hessens wunderschöne Fachwerk-Ortskerne neu zu beleben. Die nachhaltige Sanierung, Ertüchtigung und den barrierefreien Ausbau von Einfamilienhäusern, zum Beispiel in Ortskernen im ländlichen Raum, sehen wir positiv und wollen wir unterstützen. Den Wunsch nach einem eigenen kleinen Haus auf dem Land wollen wir so weiterhin ermöglichen. Die Neuausweisung und Erschließung von Baugebieten im Außenbereich ist aus unserer Sicht jedoch zu vermeiden und nur in Einzelfällen sinnvoll. Wir erachten die aktuelle Regelung einer vierjährigen Verjährung und die Maximalfrist im Falle eines verzögerten Satzungserlasses im Rahmen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 03. November 2021 deshalb als ausreichend. | Die SPD setzt sich für klare Fristen bei Erschließungskosten ein. Hier brauchen Gesetzgeber und Anlieger*innen Klarheit und Transparenz. Den genauen Zeitraum werden wir prüfen. | Der Forderung, dass Kosten für die technische Erschließung eines Grundstücks nur in einem Zeitraum von maximal 10 Jahren gefordert werden können sollen, stimmen wir zu. | Wir unterstützen die Forderung nach einer zeitlichen Begrenzung für die Abrechnung von Erschließungskosten, um Eigentümerinnen und Eigentümer vor überraschenden Kosten und unsozialen Härten zu schützen. |
Eigentumsförderung | Wir teilen das Ziel, mehr Menschen Eigentum an Wohnimmobilien zu ermöglichen und sie beim Erwerb oder Neubau zu unterstützen. Die Eigentumsförderung des Landes ist - neben dem bereits erwähnten Hessengeld für Ersterwerber - dafür ein wichtiger Beitrag, dem wir wieder mehr Gewicht verleihen wollen. So wollen wir die steigenden Zinsen und Preise durch eine zielgerichtete Investitionsförderung abfedern und die bewährten Darlehensprogramme der WIBank den veränderten Umständen an den Finanzmärkten anpassen. Wir wollen u.a. die Einkommensgrenzen für die Beantragung der Hessen-Darlehensprogramme "Bestandserwerb" und "Neubau" erhöhen und dabei die niedrigen Zinssätze beibehalten. Außerdem wollen wir mit dem Bund Gespräche führen, um zu prüfen, ob die steuerliche Absetzbarkeit von Darlehenszinsen für selbstgenutztes Wohneigentum möglich ist. | Das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu besitzen, ist für viele Menschen ein wichtiges Ziel und bietet viele Vorteile. Dabei sind die Anforderungen, die Menschen an die eigene Immobilie stellen, höchst unterschiedlich. Für die einen ist das kleine Häuschen auf dem Land das Ziel, andere wollen gerne stadtnah oder gemeinschaftlich mit Freunden und mit vielen gemeinsam genutzten Flächen wohnen. Deswegen haben wir die Eigentumsförderprogramme auch für gemeinschaftliche Wohnprojekte geöffnet. Wir wollen die Eigentumsförderung weiter flexibilisieren, damit sie für möglichst viele Menschen das passende Eigenheim ermöglichen kann. Auch eigentumsähnliche Wohnverhältnisse, wie die Beteiligung an einer Genossenschaft, wollen wir weiter fördern. Eine stete Anpassung der Einkommensgrenzen an die Zins- und Baukostensituation ist zudem - wie bei der Mietwohnungsförderung - auch für die Eigentumsförderung unverzichtbar. | Wir senken die Kosten für den Wohnungsbau durch eine Reform des Baurechts (z.B. Entschlackung, Ermöglichung Modulbauweise) und der Grunderwerbssteuer. Wir verbessern die Baulandbereitstellung durch Beschleunigung des Planungs- und Genehmigungsrechts. Wir reformieren die Förderprogramme des Landes, damit sie den Wohnungsbau trotz der schwierigen Rahmenbedingungen (Kostenexplosionen, Zinsen) wieder ankurbeln. | Die Programme zur Förderung von Bau und Erwerb von Wohneigentum wurden in den vergangenen Jahren stiefmütterlich behandelt. Die Programme wurden kaum genutzt, weil die Förderbedingungen nicht attraktiv waren und kaum Vorteile gegenüber herkömmlichen Bankkrediten geboten haben. Wir Freie Demokraten haben deshalb früh darauf hingewiesen, dass die Programme im aktuellen Zinsumfeld wieder an Relevanz gewinnen könnten, wenn die Förderbedingungen an die Realität angepasst würden. Aus unserer Sicht ist es notwendig, Einkommensgrenzen und maximale Förderbeträge deutlich zu erhöhen, die Antragstellung digital zu ermöglichen, Verfahren zu beschleunigen und die niedrigen Zinssätze zu erhalten. | Als LINKE unterstützen wir eine Anpassung der Eigentumsförderung an die gestiegenen Kosten bzw. eine Beibehaltung der niedrigen Zinssätze. Zugleich halten wir eine solche Förderung nur in jenen (ländlichen) Räumen sinnvoll, wo die Eigentumspreise bezahlbar und die Wohnungsmärkte insgesamt entspannt sind. Umgekehrt besteht in den (groß-)städtischen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten ein besonders hoher Bedarf an bezahlbaren, sozial gebundenen Mietwohnungen. Daher wollen wir die öffentliche Wohnraumförderung in solchen Gebieten auf die Schaffung von Mietwohnungen beschränken. |
Energetische Sanierung | Die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes in Hessen ist eine riesige Herausforderung. Statt diesen Prozess über Verbote und Ordnungsrecht zu erzwingen, verfolgen wir einen anderen Weg. Wir wollen bessere Anreize für einen energetischen Umbau der eigenen vier Wände schaffen und Menschen dabei unterstützen, durch Energiesparmaßnahmen die Energiekosten zu senken. Die notwendigen Modernisierungen der Wärmeversorgung wollen wir durch Anreize und technologieoffene Lösungen voranbringen. Wir werden daher u.a. ein Förderprogramm für energetische Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg bringen, welches die Angebote des Bundes sinnvoll und zielgerichtet ergänzt. Zwangssanierungen, wie sie in Brüssel vorgeschlagen werden, lehnen wir als völlig unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte der Eigentümer ebenso ab wie das Heizungsverbotsgesetz der Ampel-Regierung. Derartige plötzliche Verbote und Vorschriften sind praktisch nicht umsetzbar und für viele Menschen nicht zu bezahlen. Die Bundesregierung schafft so Ablehnung und Verunsicherung, wo wir Akzeptanz und Zukunftskraft für den Klimaschutz benötigen. | Wir haben während der Energiekrise schmerzlich erfahren müssen, welche Folgen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern haben kann. Wenn die eigene Heizrechnung zum Spielball der globalen Unsicherheiten wird, dann brauchen wir den Umstieg auf hessische Heizlösungen, auf die wir uns verlassen können und die preisstabil und klimaneutral sind. Da ist die Wärmepumpe im Idealfall das effizienteste Mittel, aber auf keinen Fall das einzige. Wir haben mit der Verpflichtung der Kommunen zur Wärmeplanung vorgelegt, denn viele Hessinnen und Hessen wollen Fernwärme. Dass sich das GEG zeitlich nun an den Plänen zur Wärmeplanung in den Kommunen ausrichtet, ist daher richtig. Die Wärmewende muss für alle Menschen in Hessen leistbar sein. Wir wollen deshalb niedrigschwellige Beratung schaffen, passgenaue Finanzierungsund Förderangebote für alle auflegen und verständliche Sanierungsfahrpläne vorlegen, um den langen Weg der Wärmewende erfolgreich, besonnen und strukturiert gehen zu können und Menschen in unsanierten Häusern am Ende vor Kostenfallen, wie im letzten Winter zu bewahren. | In Zeiten steigender Energiepreise muss Wohnraum bezahlbar bleiben. Energie ist am günstigsten, wenn sie gar nicht erst verbraucht wird. Deshalb wollen wir die energetische Gebäudesanierung stärker staatlich fördern. Die Förderprogramme sollen im gesamten Gebäudebestand möglichst viel Energie einsparen. Wir behalten bei den Energiestandards im Blick, dass Sanierungen bezahlbar bleiben. So schützen wir gleichzeitig das Klima und gehen nachhaltig mit unseren Ressourcen um. | Deutschland strebt seit einem entsprechenden Beschluss der Großen Koalition aus dem Jahr 2021 an, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dem Gebäudebereich mit einem Anteil von 40 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Gebäudesanierung und damit verbundene Reduktion der CO2- Emissionen ist deswegen sinnvoll und notwendig. Aber auch hier gilt es das Machbare nicht aus den Augen zu verlieren. Schärfere Vorschriften für energetische Standards machen das Bauen und damit das Wohnen deutlich teurer und verschärfen die Probleme am Wohnungsmarkt. Wir Freie Demokraten wollen das gemeinsame Ziel technologieoffen, praxistauglich, sozial ausgewogen und so kosteneffizient wie möglich erreichen. Ein erweiterter Emissionshandel wäre das beste System, um notwendige Maßnahmen der energetischen Sanierung anzureizen. | Wir unterstützen alle Maßnahmen, um den Klima- und Umweltschutz auch im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums voranzubringen und die vielfach vorhandene Eigeninitiative der Eigentümerinnen und -eigentümer zu unterstützen. Wie in den Forderungen des VWE formuliert sehen auch wir die unbedingte Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen durch umfangreiche und zugleich möglichst unbürokratische Förderprogramme des Landes sowie entsprechende Beratungsangebote sozial gerecht und breit zugänglich zu gestalten. Klima- und Umweltschutz darf keine Frage des Geldbeutels sein - und darf nicht an fehlenden Arbeitskräften scheitern, weshalb gute Bezahlung, faire Arbeitsverhältnisse und ausreichende Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote auch und besonders in diesem Bereich dringend notwendig sind. |
Sanierungsberatung und -Begleitung | Die Herausforderungen der energetischen Sanierung sind nur durch gute und zuverlässige Beratung zu bewältigen. Wir wollen, dass Eigentümer gerade wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und CO2-Ausstoßes erkennen und durch passgenaue Sanierungen und andere Maßnahmen beheben können. Diese großen Potenziale müssen wir zur Erreichung der Energie- und Klimaziele heben. Gemeinsam mit privaten Partnern und Verbraucherzentralen werden wir deshalb die Energieberatung, insbesondere mit Blick auf den Wohnungs- und Gebäudebestand, ausbauen. Über Gutscheinmodelle wollen wir erreichen, dass Bestandsbauten auf wirtschaftlich erschließbare Einsparpotenziale hin untersucht und die Eigentümer hinsichtlich ihrer Möglichkeiten informiert werden können. Hierfür streben wir gemeinsam mit dem Bund eine für den Eigentümer kostenneutrale Lösung an. Mittelstand und Handwerk bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und sind gerade auch zur Bewältigung dieser Aufgaben unverzichtbar. Wir stehen dafür, Mittelstand und Handwerk insgesamt und mit einem ganzheitlichen Ansatz von der Schule über die berufliche Ausbildung bis hin zur lebenslangen Weiterbildung und zur kostenfreien Meisterausbildung zu stärken und zu unterstützen. Wir sind der Partner, um diese Herausforderungen zu meistern und Chancen zu nutzen. Wir bekennen uns zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und einer erfolgreichen Berufsorientierung. Wirtschaft, Wohlstand und Fachkräftesicherung brauchen handwerklich begabte Schulabgängerinnen und Schulabgänger ebenso wie Abiturientinnen und Abiturienten, die eine universitäre Ausbildung anstreben. Berufliche Bildung und Handwerk verdienen mehr Anerkennung. Wir wollen jungen Menschen die Chancen und Perspektiven und den "Golden Boden" des Handwerks und einer beruflichen Ausbildung aufzeigen. So wollen wir unter anderem mit einer umfassenden Kampagne und einem "Tag des Handwerks" Schülerinnen und Schüler aller Schulzweige für eine Tätigkeit im Handwerk begeistern. | Für Energie- und Wärmewende brauchen wir gut ausgebildete Fachkräfte. Fach- und Arbeitskräftemangel gefährden deshalb unsere Wettbewerbsfähigkeit und die notwendigen Maßnahmen für den Klimaschutz. Wir brauchen mehr Zuwanderung, Berufsorientierung in allen Schulen und eine starke duale Ausbildung. Wir werden deshalb den Meister kostenfrei stellen und die Bildungsdurchlässigkeit weiter erhöhen. Fachkräftesicherung wird bei uns zur Chefsache und in der Staatskanzlei angesiedelt werden. Mit dem Ausbau der Beratungsangebote bei der Landesenergieagentur LEA und der Eröffnung einer Niederlassung in Nordhessen haben wir gezeigt, dass wir insbesondere im Bereich Beratung und Aufklärung weiter investieren wollen. Aber auch für die Förderung von innovativen Konzepten, wie dezentralen Speichern, setzen wir uns ein. Für uns sind die hessischen Hochschulen die Quelle für das benötigte Know-How zur Umsetzung der Energiewende. Den nötigen Wissenstransfer von der Hochschule in Wirtschaft und Industrie wollen wir gemeinsam mit dem House of Energy vorantreiben. | Die SPD Hessen garantiert Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote aller Arbeitnehmer*innen, das schließt die genannten Berufsgruppen mit ein. Zudem setzen wir durch Maßnahmen, wie dem kostenfreien Meister Anreize, neue Fachkräfte zu gewinnen. Die SPD setzt sich für den Erhalt von Beratungsleistungen in der Fläche ein. | Die Kosten des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden bereits durch die Bundesebene gefördert. Eine Notwendigkeit, diese Förderung landesseitig zu erhöhen, sehen wir nicht. | In vorheriger Position enthalten |
Nachhaltige Regenwassernutzung auf Privatgrundstücken und in Hausgärten | Als CDU werden wir auch unter veränderten Klimabedingungen den umfassenden Zugang zu sauberem Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen für alle Hessen sicherstellen. Mit dem Leitbild Wasser haben wir dafür eine wichtige Grundlage geschaffen. Wir unterstützen Maßnahmen für den besseren Wasserrückhalt und die Wasserspeicherung - in der "Schwammstadt" der Zukunft ebenso wie in den ländlichen Räumen. Renaturierung, Entsiegelung und Begrünung verfügbarer Flächen und eine moderne Wasser-Infrastruktur gehen dabei Hand in Hand. Um die Klima- und Extremwetter-Sicherheit zu stärken, werden wir Programme für Kommunen, Land- und Forstwirtschaft sowie Privathaushalte weiterentwickeln und die Warn- und Vorhersageinfrastruktur stärken. Um die Nutzung von kostbarem Trinkwasser zu reduzieren, wollen wir Regenwasser nachhaltiger nutzen und sammeln. Wir werden prüfen, welche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele geeignet sind. | Für uns spielt ein sorgsamer Umgang mit der Ressource Wasser eine große Rolle und ist ein elementar wichtiger Baustein im Kampf gegen die Folgen der Klimakrise. Wir unterstützen die Kommunen in Hessen bereits mit der Erstellung von kommunalen Wasserkonzepten. Über die Klimarichtlinie des Landes Hessen können bereits jetzt die verschiedenen Möglichkeiten zur Versickerung von Regenwasser gefördert werden. Das wollen wir weiter unterstützen. Zusätzlich wollen wir Anreize zum Einsparen von Trinkwasser setzen und Entsiegelungen, Erhalt von Versickerungsflächen sowie die Schaffung und Nutzung von Brauchwassernetzen fördern. | Wir unterstützen Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs. Um bisherige Wasserentnahmegebiete zu entlasten, soll und muss die Nutzung von aufbereitetem Oberflächenwasser verstärkt werden. | Die Errichtung von Zisternen wird von vielen Kommunen in Hessen bereits gefördert. Bedarf für ein landesweites Förderprogramm sehen wir nicht. | In vorheriger Position enthalten |
Verbot von Kiesschüttungen in öffentlichen und privaten Gärten Wir fordern ein landesweites Verbot der Kiesschüttungen auf unbebaute Flächen von bebauten Grundstücken. Dies würde einerseits den Kommunen Rechtssicherheit bieten und auf der anderen Seite den Bürger*innen klarmachen, dass diese Art der Freiflächennutzung in der heutigen Zeit nicht mehr akzeptabel ist. | Grundsätzlich stehen wir als CDU Hessen für eine umfassende Freiheit und Verantwortung von Eigentümern zum Umgang mit ihrem Eigentum und gegen Verbote. Aus Gründen des Schutzes unserer natürlichen Ressourcen, zum Schutz vor Hochwassern und Überschwemmungsereignissen und als Beitrag zur biologischen Vielfalt ist in den Rechtsvorschriften unseres Landes allerdings bereits seit vielen Jahren geregelt, dass nicht anderweitig genutzte Grundstücksflächen wasserdurchlässig und in der Regel begrünt zu gestalten sind. Dies schließt flächige Kiesschüttungen auf diese Flächen im Allgemeinen aus. Diese Regelungen wurden mit der aktuellen Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes nochmals bekräftigt. Einen darüber hinaus gehenden Handlungsbedarf sehen wir nicht. | Wir teilen diese Einschätzung und haben zum Schutz der Biodiversität in Hessen Mitte dieses Jahres das neue Naturschutzgesetz verabschiedet. Es enthält auch ein Verbot von sogenannten Schottergärten. So wollen wir die Verdrängung der hessischen Arten aufgrund von schrumpfenden Lebensräumen verhindern. | Mit dem aktuellen hessischen Naturschutzgesetz sind Schottergärten künftig verboten. Dies haben wir bereits immer wieder gefordert und begrüßen das daher. | Die Gestaltung privater Flächen liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Diese können und sollen im Rahmen der geltenden Gesetze entscheiden, welche Nutzungsform sie für richtig halten. Wir Freie Demokraten halten die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Gestaltung von unbebauten Flächen und bebauten Grundstücken (§8 HBO) für ausreichend. Weitere gesetzliche Verschärfungen lehnen wir als unverhältnismäßige Eingriffe in die Eigentumsrechte der Flächeneigentümer ab. | In vorheriger Position enthalten |
Erbbaurecht | Das Erbbaurecht kann mit eine Möglichkeit sein, den gestiegenen Zinsen und Baukosten zu begegnen und auf anderem Wege nicht aktivierbare Flächen zu nutzen. Hierfür bedarf es fairer und verlässlicher Regelungen zwischen den Vertragspartnern. Als CDU Hessen werben wir beim zuständigen Bund für eine Prüfung, ob die bestehenden Regelungen zum aktuellen Preis- und Marktumfeld passen und wo Möglichkeiten zur Verbesserung bestehen, die einem guten und langfristigen Miteinander von Erbpachtgeber und Erbpachtnehmer zuträglich sind. | Der Erbbauvertrag kann gerade für Kommunen ein attraktives Mittel sein, sowohl eigene Liegenschaften zu halten, während Menschen ein eigentumsähnliches Wohnen ermöglicht werden kann. Jedoch sind die Eckdaten des Erbbaurechts im Bundesgesetz geregelt und entziehen sich der Zuständigkeit des Landes. | Der Erbbauzins wird auf kommunaler Ebene festgelegt. Wir unterstützen Vorhaben, wie in Frankfurt, den Erbbauzins zu senken, um den Bau von Wohnraum zu fördern. | Für uns Freie Demokraten sind Flächenveräußerungen und die Bestellung von Erbbauchrechten wesentliche Instrumente im kommunalen Bodenmanagement. Je nach Einzelfall sollte geprüft werden, welches der beiden Instrumente zur Anwendung kommen sollte. Insbesondere für junge Familien können Erbbaurechte bei der Wohneigentumsbildung eine interessante Möglichkeit darstellen, um den Kapitalbedarf zu reduzieren und sich den Traum vom Eigenheim einfacher zu erfüllen. Die individuelle Ausgestaltung von Erbbauverträgen ist grundsätzlich Sache der Vertragsparteien. Insofern sind aus unserer Sicht keine gesetzlichen Anpassungen notwendig. | Als LINKE halten wir das Erbbaurecht für ein zentrales Instrument, um Grund und Boden in der Hand öffentlicher und anderer nicht-profitorientierter Eigentümer zu halten und zugleich eine aktive, sozial sinnvolle Nutzung von Grundstücken und Immobilien zu ermöglichen. Die Erfahrung zeigt, dass die aktuellen Regelungen im Erbbaurecht hierfür jedoch nicht immer praktikabel und sozial gerecht sind. Daher unterstützen wir die Forderungen des VWE. |