Zielgerichtete Wohnraumförderung mit dem Hessengeld
Da das Grunderwerbssteuergesetz keine Entlastung beim Ersterwerb von Wohneigentum zulässt, soll mit dem Hessengeld eine andere Möglichkeit der Unterstützung geschaffen werden. Die Grunderwerbsteuer beträgt zurzeit 6 Prozent des Kaufpreises und ist eine hohe Belastung für die Käuferinnen und Käufer.
Mit dem Hessengeld werden Käuferinnen und Käufer beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie rückwirkend zum 01.03.2024 gefördert. Die Förderung beträgt 10.000 EUR pro Käuferin und Käufer und 5.000 EUR pro Kind unter 18 Jahren, maximal bis zur Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer.