Zielgerichtete Wohnraumförderung mit dem Hessengeld

CDU
/©CDU-Fraktion
Am 15.05.2024 fand im Plenum des Hessischen Landtags die Debatte zum Hessengeld statt. Im Anschluss hatte die CDU-Fraktion zu einem Gespräch mit Verbändevertretern eingeladen. Der Geschäftsführer des Verbandes Heinz-Jürgen Quooß hat daran teilgenommen.
Da das Grunderwerbssteuergesetz keine Entlastung beim Ersterwerb von Wohneigentum zulässt, soll mit dem Hessengeld eine andere Möglichkeit der Unterstützung geschaffen werden. Die Grunderwerbsteuer beträgt zurzeit 6 Prozent des Kaufpreises und ist eine hohe Belastung für die Käuferinnen und Käufer.
Mit dem Hessengeld werden Käuferinnen und Käufer beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie rückwirkend zum 01.03.2024 gefördert. Die Förderung beträgt 10.000 EUR pro Käuferin und Käufer und 5.000 EUR pro Kind unter 18 Jahren, maximal bis zur Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer.

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