Gelbe Karte für die neue Grundsteuer
Sie ist seit Jahren ein großes Aufreger-Thema: die neue Grundsteuer. Am 15. Februar war sie für viele Eigentümerinnen und Eigentümer erstmalig fällig. Laut einer ersten Umfrage zahlen 3 von 4 Eigentümern und Eigentümerinnen jetzt mehr als vor der Reform. Wenn auch Sie von einer massiven Erhöhung der Grundsteuer betroffen sind, dann zeigen Sie der neuen Steuer die gelbe Karte und beteiligen sich an unserer Aktion "Kann ich mir nicht leisten - neue Grundsteuer".
Nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeiten
Der Verband Wohneigentum kritisiert durch neue Bewertungsmodelle entstehende Ungerechtigkeiten und fordert eine großzügige Handhabung von Härtefallregelungen. Verbandspräsident Peter Wegner: "Wir als Eigentümerverband registrieren aktuell einen riesigen Beratungsbedarf zur Grundsteuer." Die von einer massiven Erhöhung Betroffenen seien fassungslos und wollten ihrem Ärger Luft machen. Oder sie seien besorgt, wie sie die höhere Summe finanziell stemmen sollen. Wegner: "Auf standardisierten Zahlen basierende Einstufungen sind realitätsfern und produzieren vielerorts nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeiten. Von Anfang an hat die neue Grundsteuer nicht nur wegen des bürokratischen Aufwands ein Akzeptanzproblem gehabt. Sie hat auch ein Gerechtigkeitsproblem, die Verfassungsmäßigkeit wurde darum früh angezweifelt. Das Gesetz muss zurück auf die politische Ebene und modifiziert werden."
Gelbe Karte für die Grundsteuer - Vorlage zum Herunterladen
Sind auch Sie sind von einer massiven Erhöhung der Grundsteuer betroffen? Dann zeigen Sie der neuen Steuer die gelbe Karte und beteiligen sich an unserer Aktion "Kann ich mir nicht leisten - neue Grundsteuer". Nutzen Sie unser Formular und schreiben an Ihre Bundes- oder Landtagsabgeordneten. Helfen Sie mit, die neue Grundsteuer kritisch zu begleiten und das Thema wieder auf die politische Ebene zu bringen. Die Grundsteuer muss nachgebessert werden!
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Im Interview
Wie ist der Stand der Dinge? Kann ich etwas tun, wenn ich den neuen Grundsteuerbescheid für deutlich zu hoch halte? Wie ist der Stand bei den Musterklagen? In einem im Interview gibt Jan Koch, Geschäftsführer Verband Wohneigentum NRW, Antworten auf diese Fragen.
Wichtig zu wissen:
Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide Ihrer Stadt haben kaum Aussicht auf Erfolg. Die Kommune wendet hier lediglich die Bemessungsgrundlagen an, die das Finanzamt vorher festgelegt hat. Ist der Bescheid fehlerhaft, z.B. durch eine falsche Zuordnung des Grundstücks bei differenzierten Hebesätzen oder einen falschen Grundsteuermessbetrag, müssen die Fehler korrigiert werden. Im in neun Bundesländern angewendeten Bundesmodell gibt es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs die Möglichkeit für Grundstückseigentümer*innen, einen niedrigeren Grundsteuerwert nachzuweisen und somit von einer geringeren Steuerbemessung zu profitieren, Grundlage dafür ist das sogenannte Übermaßverbot. Das kann laut BFH insbesondere dann verletzt sein, wenn eine Wertabweichung zwischen dem vom Finanzamt festgestellten Wert und dem tatsächlichen Wert von 40 % und mehr vorliegt.
73 % der Eigentümer zahlen mehr
Eine aktuelle Umfrage von ImmoScout24 zeigt: 73 % der Eigentümer und Eigentümerinnen zahlen künftig mehr Grundsteuer. In einem sehr unterschiedlichen Ausmaß: Sehr viel tiefer in die Tasche greifen müssen in Zukunft 30 % der 2000 befragten Eigentümer, für die sich die jährliche Grundsteuer mehr als verdoppelt hat. Rund ein Fünftel (18 %) der Eigentümer*innen muss rund 50 % mehr Grundsteuer zahlen, bei einem Viertel sind es mindestens 10 % mehr. Für insgesamt knapp ein Drittel (27 Prozent) der Eigentümer ist die Grundsteuer nicht gestiegen und ebenfalls ein Viertel (25 Prozent) hat sogar weniger Abgaben.
Zur Erinnerung: Die Neuberechnung der Grundsteuer war 2018 vom Bundesverfassungsgericht gefordert worden. Die bislang herangezogenen Einheitswerte spiegelten den tatsächlichen Wert der Grundstücke nicht mehr wider, was zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast führe, urteilte das Karlsruher Gericht damals.