© PixabayHebesatzempfehlungen zur GrundsteuerNach der Grundsteuerreform gilt in Hessen ab 2025 die neue Grundsteuer. Der Verband Wohneigentum Hessen begrüßt die Veröffentlichung der Hebesatzempfehlungen aller Kommunen in Hessen bzgl. der Grundsteuer durch das Hess. Finazministerium. Dadurch wird Transparenz geschaffen und die Bürgerinnen und Bürger können in der eigenen Kommune verfolgen, ob die Aufkommensneutralität eingehalten wird.
© PixabayMonster GrundsteuererklärungAm 1. Juli 2022 startete die Erfassung der Daten im Rahmen der Grundsteuerreform. Die Erfahrung des Verbands Wohneigentum (VWE) offenbart dabei große Probleme.
© VWE Nordrhein-WestfalenNeues Grundsteuergesetz in HessenHessen hat das Flächen-Faktor-Verfahren durch ein neues Grundsteuergesetz eingeführt. Die Grundstückseigentümer sind aufgefordert, eine Steuererklärung für ihr Grundstück abzugeben.
© PixabayFlächen-Faktor-VerfahrenFür die Berechnung der Grundsteuer nach dem Flächen-Faktor-Verfahren ist der Steuermessbetrag zu ermitteln. Grundlage hierfür sind die §§ 4-7 Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG).
© PixabayAngaben für die SteuererklärungDie Erklärung zum Grundsteuermessbetrag kann über das Elster-Portal abgegeben werden. Diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben, können sich Papiervordrucke zusenden lassen.
© Michael SchreiberBerechnung des GrundsteuermessbetragsNach Abgabe der Grundsteuererklärung ermittelt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag und versendet einen Grundsteuer-messbetragsbescheid. Der dort festgestellte Grundsteuermessbetrag kann mit unserem Rechentool überprüft werden.