Flächen-Faktor-Verfahren
Wie wird die Grundsteuer nach dem Flächen-Faktor-Verfahren berechnet?
Für die Berechnung der Grundsteuer nach dem Flächen-Faktor-Verfahren ist der Steuermessbetrag zu ermitteln. Grundlage hierfür sind die §§ 4-7 Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG). Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
die Fläche des Grundstücks
die Fläche des Gebäudes
die Nutzung der Immobilie
den Bodenrichtwert des Grundstücks
den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde
Des Weiteren sind in § 5 HGrStG feste Flächenzahlen vorgegeben:
für das Grundstück 0,04 Euro/qm
für die Gebäudefläche 0,50 Euro/qm
Die Gebäudefläche kann nach der Wohnflächenverordnung berechnet werden.
Berechnung des Steuermessbetrages:
- Fläche Grundstück × Flächenzahl = Flächenbetrag des Grundstücks
- Fläche des Gebäudes × Flächenzahl = Flächenbetrag des Gebäudes
- Flächenbetrag des Grundstücks x Steuermesszahl (100%) + Flächenzahl des Gebäudes (70% bei Wohnflächen) = Ausgangsbetrag
- Berechnung des Faktors:
Der Faktor wird nach folgender Formel berechnet:
(Bodenrichtwert des Grundstücks/durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde)0,3 - Ausgangsbetrag x Faktor = Steuermessbetrag
- Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Beispiel:
Familie Schempp lebt in Hessen. Ihr Einfamilienhaus hat eine Wohnfläche von 150 qm. Das Grundstück ist 850 qm groß. Der Bodenrichtwert für das Grundstück beträgt 730 Euro/qm, der durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde liegt bei 756 Euro/qm.
So wird der Steuermessbetrag berechnet:
- Fläche Grundstück × Flächenzahl = Flächenbetrag des Grundstücks
850 qm × 0,04 Euro/qm = 34 Euro - Fläche des Gebäudes × Flächenzahl = Flächenbetrag des Gebäudes
150 qm × 0,50 Euro/qm = 75 Euro - Flächenbetrag des Grundstücks × Steuermesszahl 34 Euro × 100 Prozent = 34 Euro
plus Flächenbetrag des Gebäudes × Steuermesszahl + 75 Euro × 70 Prozent = 52,50 Euro
= Ausgangsbetrag = 86,50 Euro - (Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschnittlicher Bodenwert der Gemeinde)0,3= Faktor
(730 Euro/qm / 756 Euro/qm)0,3 = 0,99 - Ausgangsbetrag × Faktor = Steuermessbetrag
86,50 Euro × 0,99 = 85,64 Euro
Quelle: www.grundsteuer.de