Flächen-Faktor-Verfahren

Wie wird die Grundsteuer nach dem Flächen-Faktor-Verfahren berechnet?

Für die Berechnung der Grundsteuer nach dem Flächen-Faktor-Verfahren ist der Steuermessbetrag zu ermitteln. Grundlage hierfür sind die §§ 4-7 Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG). Hierzu werden folgende Angaben benötigt:

  • die Fläche des Grundstücks

  • die Fläche des Gebäudes

  • die Nutzung der Immobilie

  • den Bodenrichtwert des Grundstücks

  • den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde

Des Weiteren sind in § 5 HGrStG feste Flächenzahlen vorgegeben:

  • für das Grundstück 0,04 Euro/qm

  • für die Gebäudefläche 0,50 Euro/qm

Die Gebäudefläche kann nach der Wohnflächenverordnung berechnet werden.

Berechnung des Steuermessbetrages:

  1. Fläche Grundstück × Flächenzahl = Flächenbetrag des Grundstücks
  2. Fläche des Gebäudes × Flächenzahl = Flächenbetrag des Gebäudes
  3. Flächenbetrag des Grundstücks x Steuermesszahl (100%) + Flächenzahl des Gebäudes (70% bei Wohnflächen) = Ausgangsbetrag
  4. Berechnung des Faktors:
    Der Faktor wird nach folgender Formel berechnet:
    (Bodenrichtwert des Grundstücks/durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde)0,3
  5. Ausgangsbetrag x Faktor = Steuermessbetrag
  6. Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Checkliste Grundsteuer B

Beispiel:

Familie Schempp lebt in Hessen. Ihr Einfamilienhaus hat eine Wohnfläche von 150 qm. Das Grundstück ist 850 qm groß. Der Bodenrichtwert für das Grundstück beträgt 730 Euro/qm, der durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde liegt bei 756 Euro/qm.

So wird der Steuermessbetrag berechnet:

  1. Fläche Grundstück × Flächenzahl = Flächenbetrag des Grundstücks
    850 qm × 0,04 Euro/qm = 34 Euro
  2. Fläche des Gebäudes × Flächenzahl = Flächenbetrag des Gebäudes
    150 qm × 0,50 Euro/qm = 75 Euro
  3. Flächenbetrag des Grundstücks × Steuermesszahl 34 Euro × 100 Prozent = 34 Euro
    plus Flächenbetrag des Gebäudes × Steuermesszahl + 75 Euro × 70 Prozent = 52,50 Euro
    = Ausgangsbetrag = 86,50 Euro
  4. (Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschnittlicher Bodenwert der Gemeinde)0,3= Faktor
    (730 Euro/qm / 756 Euro/qm)0,3 = 0,99
  5. Ausgangsbetrag × Faktor = Steuermessbetrag
    86,50 Euro × 0,99 = 85,64 Euro
Beträgt der Hebesatz zum Beispiel 540 %, zahlt Familie Schempp pro Jahr 462,22 Euro Grundsteuer.
Quelle: www.grundsteuer.de

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