Angaben für die Steuererklärung
Seit Anfang Juli kann die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag über das Elster-Portal abgegeben werden. Aber nicht alle haben dafür die technischen Möglichkeiten. Diejenigen, die keinen Internetanschluss haben und auch nicht auf die Unterstützung von Kindern und Verwandten zurückgreifen können, beantragen beim Bürgerservice des zuständigen Finanzamtes die Zusendung der Papiervordrucke.
Bei allen Fragen wenden Sie sich an die Service-Hotline der Hessischen Steuerverwaltung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 522 533 5.
Welche Angaben sind notwendig:
Allgemeine Angaben
Aktenzeichen, zuständiges Finanzamt, Adresse des Grundstücks, Eigentümer des Grundstücks (siehe Info-Schreiben Finanzamt)
Angaben zum Grundbesitz:
Flur und Flurstück
Grundstücksgröße
Grundbuchblattnummer
Hier finden Sie eine Anleitung zur Anforderung eines Flurstücksnachweises, der die erforderlichen Angaben beinhaltet.
Wohnfläche von Gebäuden