Stellungsnahme zum Hessischen Denkmalschutzgesetz

Die Regierungskoalition in Hessen erkennt denkmalgeschützte Gebäude als wichtiges Kulturgut an und will das Hessische Denkmalschutzgesetz moderner sowie bürger- und kommunalfreundlicher gestalten.
Dazu sollen Verfahren beschleunigt und die bisherige Einvernehmensregelung überarbeitet werden, da sie nicht mehr zeitgemäß ist. Auch ein einheitliches digitales Antragsverfahren fehlt bislang.

Denkmalgeschützte Häuser
Das Land Hessen Hessen möchte den Denkmalschutz auch für private Eigentümewr:innen verschlanken.   © Pixabay

Angesichts zunehmender Extremwetter und unsicherer weltpolitischer Lage sind zudem neue Regelungen für den Schutz von Denkmälern, etwa bei Katastrophen oder auf militärischem Gelände, notwendig.
Kern der neuen Novelle ist die Neuregelung der Beteiligung der Denkmalfachbehörde: Sie wird auf bestimmte Fälle beschränkt, in anderen Fällen reicht eine Anhörung oder entfällt ganz.
Zur Entlastung von Eigentümern und Behörden sollen einfache Maßnahmen künftig genehmigungsfrei möglich sein. Außerdem können öffentlich-rechtliche Verträge mehrere Genehmigungen ersetzen.
Zudem werden Denkmalschutz- und Baugenehmigungsverfahren besser verzahnt und ein einheitlicher digitaler Antrag eingeführt.
Weitere Punkte sind die stärkere Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, erneuerbaren Energien und ehrenamtlicher Denkmalpflege sowie neue Regelungen für Militärbauten und den Katastrophenschutz.

Einordnung aus Sicht selbstnutzender Eigentümer
Der Verband Wohneigentum Hessen e.V. sieht die vorliegenden Vorschläge zur Gesetzesänderung grundsätzlich positiv: Sie sollen Verfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und Kommunen stärken. Gleichzeitig bleibt der Schutz historischer Gebäude wichtig. Die zentrale Aufgabe ist, moderne Nutzung und Denkmalschutz in Einklang zu bringen.
Positiv ist, dass Entscheidungen stärker auf kommunaler Ebene getroffen werden sollen. Die Abschaffung der bisherigen Einvernehmensregelung kann Verfahren vereinfachen. Auch neue Möglichkeiten, den Denkmalstatus anzupassen, schaffen mehr Handlungsspielraum. Eigentümer sollen ihre Gebäude energetisch verbessern können, ohne übermäßige Kosten oder komplizierte Verfahren. Auch Barrierefreiheit und altersgerechtes Wohnen gewinnen an Bedeutung.

In der Praxis führen unterschiedliche Anforderungen verschiedener Behörden oft zu Verzögerungen, Mehrkosten und Unsicherheiten. Vereinfachte und abgestimmte Verfahren sind daher wichtig.

Seitens des Verband Wohneigentum werden begrüßt:

  • Vereinfachungen bei energetischen Maßnahmen

  • Förderung von Energieeffizienz und Wohnkomfort

  • Schnellere Verfahren bei gleichzeitiger fachlicher Prüfung

  • Digitale Antragstellung für Baumaßnahmen


Die neuen Regelungen ermöglichen schnellere Entscheidungen, bergen aber Risiken für den Denkmalschutz. Deshalb sollte sichergestellt werden:

  • Fachliche Einschätzungen bleiben einbezogen

  • Entscheidungen sind transparent und nachvollziehbar

  • Eigentümerrechte werden gestärkt, ohne auf Kontrolle zu verzichten

  • Gebäude in historischen Ensembles sollten immer im Gesamtzusammenhang bewertet werden.

Den gesamten Worlauf der Stellungnahmen können Sie hier nachlesen

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