Keine Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke Einführung in Hessen umstritten

Die Einführung der Grundsteuer C zum 1. Januar 2025 sorgt in Hessen für Diskussionen. Mehrere Verbände sehen dies kritisch, der Verband Wohneigentum Hessen hat sich mit einer Stellungnahme an den Hessischen Landtag gewandt.

unbebautes Grundstück
Für solche unbebauten Grundstücke können die Kommunen in Hessen die Grundsteuer C erheben.   © Verband Wohneigentum/Breidbach
Im Rahmen der Grundsteuerreform haben hessische Kommunen nun die Möglichkeit, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese betrifft unbebaute, aber baureife Grundstücke und kann mit einem deutlich höheren Hebesatz belegt werden - bis zum Fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Anreize zur Bebauung zu schaffen und der Spekulation mit Grundstücken entgegenzuwirken.

Der Verband Wohneigentum Hessen steht der neuen Steuerform kritisch gegenüber. Aus seiner Sicht triftt die Reform in erster Linie private Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundstücke keineswegs aus spekulativen Motiven zurückhalten, sondern langfristige Nutzungen, z.B. Mehrgenerationenwohnen, planen. Zudem weist er auf einen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie auf ein mögliches Ansteigen von Rechtsstreitigkeiten hin. Gleichzeitig zweifelt der Verband an der Wirksamkeit der Maßnahme: Die erhofften Einnahmen dürften gering ausfallen, und auch die gewünschte steuerliche Lenkungswirkung sei fraglich. Bereits in den 1960er Jahren gab es ein vergleichbares Instrument - und wurde nach kurzer
Zeit wieder abgeschafft. Der damalige Rückzug basierte auf der Erkenntnis, dass sich die Maßnahme in der Praxis als untauglich erwies.

Fazit

Insgesamt hält der Verband Wohneigentum Hessen die Grundsteuer C für ein ungeeignetes und potenziell ungerechtes Instrument, dass zudem die Bürokratie fördert. Eine effektive Steuerung von Bodenspekulation erfordert differenziertere, gezieltere Maßnahmen, die zwischen spekulativem Verhalten und verant-wortungsvoller Planung klar unterscheiden.

Hier können Sie die Stellungnahme im Wortlaut nachlesen

.


01.08.2025

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.