Das ändert sich für die Grundstückseigentümer in Hessen
Neues Grundsteuergesetz in Hessen
Die rd. 3 Mio. Grundstücke in Hessen sind zum Stichtag 01.01.2022 neu zu bewerten. Hierzu wurden alle Grundstückseigentümer von den Finanzämtern angeschrieben und aufgefordert, eine Erklärung zum Grundstück abzugeben. Mit den Angaben in der Erklärung wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt, der für die Berechnung der Grundsteuer notwendig ist. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier: Grundsteuerreform
Der Hessische Finanzminister hat ausdrücklich erklärt, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral bleiben soll. Durch die nicht fortgeschriebenen Einheitswerte wird es bei den Grundsteuerbelastungen zu Verschiebungen kommen. Einige werden mehr bezahlen, andere wiederum weniger.Wie ist der weitere Ablauf?
Die Abgabe der Erklärung hat in dem Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.2022 in elektronischer Form zu erfolgen. Dazu benötigt man ein Elster-Benutzerkonto, dass unter www.elster.de angelegt werden kann.
Wer nicht selbst einen Zugang zum Internet hat, können auch Angehörigen dies übernehmen.
In Ausnahmefällen kann von einer elektronischen Übermittlung abgesehen werden. Wenn jemand glaubhaft versichert, dass keine andere Möglichkeit besteht die Erklärung abzugeben, kann diese auch in Papierform abgegeben werden. Hierzu wenden sich die Betroffenen an den Bürgerservice ihres zuständigen Finanzamts.
Alternativ können Sie hier ein Musterschreiben für den "Antrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung" herunterladen: