Hessisches Finanzministerium veröffentlicht Hebesatzempfehlungen
Nach der Grundsteuerreform gilt in Hessen ab 2025 die neue Grundsteuer. Das Hessische Finanzministerium hat die Hebesatzempfehlungen für alle Kommunen in Hessen veröffentlicht, bei denen die Grundsteuer aufkommensneutral bleibt.
Ab 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Ziel ist es, dass die Kommunen im Jahr 2025 unter dem neuen Recht ungefähr die gleiche Summe an Grundsteuereinnahmen erzielen wie im Jahr 2024 unter dem alten Recht. Dazu wird der Hebesatz als maßgebliche Stellschraube genutzt.
Hier die wesentlichen Punkte:
Ziel der Anpassung: Die Grundsteuereinnahmen der Kommune sollen im Jahr 2025 etwa gleich hoch sein wie im Jahr 2024.
Hebesatz als Stellschraube: Um die Aufkommensneutralität zu erreichen, wird der Hebesatz angepasst. Dieser ist ein Prozentsatz, der auf den Grundsteuermessbetrag angewendet wird, um die tatsächliche Steuerlast zu berechnen.
Empfehlungen des Landes: Das Land gibt Empfehlungen ab, welche Hebesätze für die einzelnen Kommunen geeignet sind, um die Aufkommensneutralität sicherzustellen. Diese Empfehlungen sind jedoch nicht verbindlich.
Auswirkungen der Empfehlungen:
344 Kommunen könnten ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken.
72 Kommunen müssten ihren Hebesatz erhöhen.
5 Kommunen könnten ihren bisherigen Hebesatz beibehalten.Informationstool: Das Finanzministerium hat eine Karte erstellt, auf der die Bürger die bisherige und zukünftige Grundsteuer ihrer Kommune schnell und einfach finden können. Hier finden Sie die Karte mit den Hebesatzempfehlungen.
Sie möchten den Hebesatz Ihrer Kommune mit anderen Kommunen in Hessen vergleichen? In der
sind alle Kommunen Hessens aufgeführt.
Hintergrund:
Sie alle haben Ihre Erklärung abgegeben und vom Finanzamt einen Grundsteuermessbetrag für Ihr Objekt erhalten.
Die in 2025 zu zahlende Grundsteuer ergibt sich nun durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags x dem Hebesatz der Kommune.
Beispiel: Grundsteuermessbetrag 99,-€ x Hebesatz 532% = Grundsteuer 526,68€/Jahr